Erbrecht Serbien: Keine Erhöhung der gesetzlichen Erbquote bei Errungenschaftsgemeinschaft

Ein Urteil des OLG Köln klärt die komplexe Erbfolge bei serbischer Staatsangehörigkeit. Die gesetzliche Erbquote wird bei Errungenschaftsgemeinschaft nicht wie bei Zugewinngemeinschaft erhöht.

Internationale Erbfälle, insbesondere wenn sie das deutsche und das serbische Recht berühren, sind aufgrund unterschiedlicher Güterstände komplex. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einem Beschluss vom 29. Juli 2025 (Az.: 2 W 129/25) wichtige Klarstellungen zur Berechnung der gesetzlichen Erbquote getroffen, wenn der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft gilt.

Der Fall: Erbschein für serbische Staatsangehörige

Eine serbische Staatsangehörige mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland verstarb ohne Testament. Sie war verheiratet und hatte keine Abkömmlinge. Ihre Mutter (Antragstellerin) beantragte die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) und ging davon aus, dass deutsches Güterrecht anwendbar sei, was eine Erhöhung der Erbquote des überlebenden Ehemanns zur Folge hätte.

Die OLG-Entscheidung: Keine Analogie zur Zugewinngemeinschaft

Das OLG Köln hob den Beschluss des Nachlassgerichts auf, da die Angaben zum Güterrecht unvollständig waren. Es traf jedoch grundlegende Feststellungen:

  1. Anwendbares Güterrecht: Das OLG wies darauf hin, dass die Frage des anwendbaren Güterrechts nach dem bis 2019 geltenden deutschen internationalen Privatrecht zu bestimmen ist.
  2. Serbisches Recht: Sollte das serbische Güterrecht anwendbar sein, gilt der Güterstand der Errungenschaftsgemeinschaft.
  3. Keine Erhöhung der Erbquote: Eine Erhöhung der gesetzlichen Erbquote des überlebenden Ehegatten ($\S 1931$ Abs. 3, $\S 1371$ Abs. 1 BGB) auf 3/4 kommt bei der Errungenschaftsgemeinschaft nicht in Betracht. Das Gericht stellte fest, dass die Errungenschaftsgemeinschaft nicht mit der Zugewinngemeinschaft deutschen Rechts vergleichbar ist. Nach serbischem Recht ist der Ehemann bereits Miteigentümer aller während der Ehe erworbenen Gegenstände. Eine zusätzliche Erhöhung der Erbquote würde zu einer unbilligen Überbegünstigung führen.

Was bedeutet das für die Praxis?

Dieses Urteil gibt wichtige Hinweise für internationale Erbfälle.

  • Fehlende Substitution: Es findet keine Substitution statt. Die Errungenschaftsgemeinschaft ist eher mit der deutschen Gütergemeinschaft vergleichbar, bei der keine Erhöhung der Erbquote stattfindet.
  • Wichtigkeit des Güterrechts: Das Urteil zeigt, dass die Bestimmung des anwendbaren Güterrechts von entscheidender Bedeutung für die Höhe des Erbteils ist.

Quellenangabe:

OLG Köln, Beschluss vom 29.07.2025, Az.: 2 W 129/25.

$\S 1931$ Abs. 1, $\S 1371$ Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Art. 14 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1, Art. 69 Abs. 2 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche in der alten Fassung (EGBGB a.F.).

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