Testamentsvollstrecker-Vergütung: Neue Empfehlungen für 2025

Die DNotV-Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker wurden überarbeitet. Was sich ändert und warum.

Die Landschaft der Testamentsvollstreckung hat sich in den letzten Jahren stark verändert. Angesichts komplexer werdender Vermögensstrukturen, der fortschreitenden Digitalisierung und neuen rechtlichen Herausforderungen ist auch die Nachfrage nach zeitgemäßen Vergütungsempfehlungen für Testamentsvollstrecker gewachsen.

In diesem Kontext sind die auf dem 18. Deutschen Testamentsvollstreckertag am 19. November 2024 in Bonn vorgestellten DNotV-Vergütungsempfehlungen 2025 (DNotV-E 2025) von großer Bedeutung. Sie stellen eine Weiterentwicklung der bisherigen Empfehlungen des Deutschen Notarvereins (DNotV) aus dem Jahr 2000 dar und sollen den aktuellen Anforderungen gerecht werden. Die bisher oft als Orientierung dienende "Rheinische Tabelle" wird damit abgelöst.

Was bedeuten die neuen Empfehlungen?

Der Artikel von Eberhard Rott beleuchtet die Hintergründe und die Umsetzung der AGT-Anmerkungen (Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V.) in diesen neuen DNotV-Empfehlungen. Ziel ist es, eine angemessene und transparente Grundlage für die Vergütung von Testamentsvollstreckern zu schaffen, die den gestiegenen Anforderungen an ihre Tätigkeit Rechnung trägt.

Für alle Beteiligten im Erbfall – Erben, Testamentsvollstrecker und beratende Berufe – ist es essenziell, sich mit den neuen Empfehlungen vertraut zu machen, um die korrekte und faire Vergütung zu gewährleisten.

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