Kettenschenkung

Kettenschenkung liegt vor, wenn der Schenker auf dem Umweg über den Beschenkten einem Dritten einen Gegenstand zuwenden will.

Kettenschenkung liegt vor, wenn der Schenker auf dem Umweg über den Beschenkten einem Dritten einen Gegenstand zuwenden will. Häufig will man mit einer Kettenschenkung die Freibeträge bei der Schenkung– und Erbschaftsteuer nutzen.

Beispiel: Sie wollen Ihrem Enkelsohn 400.000 Euro schenken; bei einem Freibetrag von 200.000 Euro und einem Steuersatz von elf Prozent wäre Schenkungsteuer von 22.000 Euro fällig. Stattdessen schenken Sie Ihrem Enkel nur 200.000 Euro. 200.000 Euro schenken Sie Ihrem Sohn zur Weitergabe an dessen Sohn (Ihrem Enkel). In diesem Fall ist keine Schenkungsteuer fällig, weil die Schenkungen innerhalb der jeweiligen Freibeträge liegen.

Hier könnten aber eine verbotene Kettenschenkung und damit ein steuerlicher Gestaltungsmissbrauch vorliegen. Die übliche, weil einfachere Gestaltung, wäre nämlich die gewesen, dass Sie Ihrem Enkel die 400.000 Euro direkt und ohne Umwege geschenkt hätten. Man sollte in jedem Fall vermeiden, dass mit einer Schenkung ausdrücklich eine Verpflichtung zur Weitergabe verbunden wird. Ferner sollte eine „Anstandsfrist“ vor Weitergabe der Schenkung von mindestens einem Jahr abgewartet werden.

Familienrecht

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Was ist sinnvoll: Unternehmen vererben oder übertragen?

So gerne der Unternehmer seine Firma bis an sein Lebensende fortführen will, ist es doch weit sinnvoller, die Übergabe auf die nächste Generation zu Lebzeiten zu vollziehen. So kann die Nachfolgegeneration eingeführt und eingearbeitet werden – sie kann die vom Unternehmer vorgelebten Werte besser verstehen und bewahren. Bei Fehlentwicklungen kann der Unternehmer noch rechtzeitig eingreifen. Erb-, gesellschafts- und steuerrechtliche Themen können besser geregelt und sogar optimiert werden.

Wann ist der Pflichtteil fällig?

Wer Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche erhebt, muss sich an die Erben wenden. Das Nachlassgericht ist hierfür nicht zuständig. Unmittelbar mit dem Tod des Erblassers sind die entsprechenden Leistungen in Geld auszubezahlen. Für die glücklichen Erben können die Forderungen bei hohem Wert des Nachlasses in Form von "Betongeld" (Immobilien) außerordentlich hohe Lasten hervorrufen, weil dann in der Regel die Liquidität fehlt, um zu zahlen. Es spielt keine Rolle, ob der geforderte Pflichtteil mit Barvermögen aus dem Erbe bezahlt werden kann oder nicht. Mit dem Todesfall ist der Pflichtteil fällig.

Wie werde ich Erbe?

Egal ob es ein Testament gibt, also die gesetzliche Erbfolge eintritt, oder man in einem Testament bedacht ist, der Erbe muss nichts weiter tun um Erbe zu werden. Auch wenn der Erbe nur die Ausschlagungsfrist verstreichen lässt, gilt dies als Annahme der Erbschaft. Eine besondere Erklärung, dass der Erbe das Erbe annimmt, ist nicht notwendig um Erbe zu werden.

Generalvollmacht: Individuellen Regelungsbedarf ermitteln

Vor Erstellung einer Generalvollmacht bietet sich an, rechtliche und finanzielle Folgen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls durchzuspielen. Das schafft Klarheit über zahlreiche zu regelnde Fragen einer Generalvollmacht: Wer soll meine finanziellen Geschäfte und Angelegenheiten regeln, wenn ich dazu nicht in der Lage bin? Wem vertraue ich für diese Angelegenheiten? Wer soll bei meinem Ableben mein Vermögen erben? Wer soll vielleicht bewusst leer ausgehen? Eine Generalvollmacht kann soweit führen, dass nicht nur sämtliche finanziellen Belange abgewickelt werden können, sondern beispielsweise auch über den Wohnsitz des Verfügenden oder eine ggf. notwendige medizinische Behandlung bestimmt werden kann. Auch kann geregelt werden, dass nach dem Tod des Verfügenden alle Rechtsverfügungen getroffen werden können. Eine vorausschauende Planung lohnt sich in jedem Fall. Wichtig ist, dass eine Generalvollmacht durch klare und eindeutige Formulierungen rechtssicher ist. Die Ermittlung des individuellen Regelungsbedarfes stellt sicher, dass kein ungewollter Einzelfall unentdeckt bleibt. Es gibt mehrere Vorstufen einer Generalvollmacht. Ein Beispiel ist eine Vorsorgevollmacht ergänzt um eine Betreuungsverfügung. Auch eine Patientenverfügung kann sich anbieten, sollte aber nicht alleine stehen. Einige deutsche Banken bieten auch eine sog. „Konto/Depotvollmacht-Vorsorgevollmacht“ an. Dabei handelt es sich um eine Vollmacht, die den Bevollmächtigten berechtigt, vorher festgelegte Bankgeschäfte zu erledigen. Der Bevollmächtigte kann über Guthaben verfügen, fällige Rechnungen zahlen oder Geld abheben. Nicht davon umfasst die die Aufnahme neuer Kredite. Die Konto/Depotvollmacht-Vorsorgevollmacht gilt auch für ein Wertpapierdepot. Allerdings können damit keine Termingeschäfte getätigt werden. Die Konto/Depotvollmacht-Vorsorgevollmacht ist nicht zu verwechseln mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht. Bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht kann auf eine separate Konto/Depotvollmacht verzichtet werden.

Muss die Gegenseite die Anwaltskosten für das Einfordern des Pflichtteils ersetzen?

Nur dann, wenn die Gegenseite mit der Erteilung der Auskunft über den Nachlass in Verzug war und nach eingetretenem Verzug der Anwalt beauftragt wird, können die Anwaltskosten als sogenannter Verzugsschaden geltend gemacht werden. Wird der Anwalt mit der außergerichtlichen Tätigkeit bereits zu einem Zeitpunkt beauftragt, wenn der Verzug noch nicht eingetreten ist, etwa um die Gegenseite überhaupt erstmals zur Auskunft aufzufordern, muss die Gegenseite die Kosten nicht erstatten. Eine Möglichkeit, kostenbewusst den Anspruch geltend zu machen, ist daher, sich zuerst anwaltlich beraten zu lassen und zunächst selbst den Erben schriftlich mit angemessener Frist zur Auskunft aufzufordern. Dabei lässt sich auch Geld für Übergabeeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein sparen, wenn das billigere Einwurfeinschreiben genutzt wird. Dieses hat dazu noch den Vorteil, dass es zugeht, wenn der Briefträger es beim Empfänger eingeworfen hat, und nicht das Risiko birgt, dass der Empfänger nur benachrichtigt wird und das Einschreiben nicht abholt. Wird die Auskunft nicht innerhalb der angemessenen Frist erteilt und beauftragt man nach Ablauf der Frist einen Anwalt, der dann nochmals die Auskunft einfordert, kann die Gegenseite verpflichtet sein, die Kosten des Anwalts als Verzugsschaden zu tragen. Die Kosten eines Klageverfahrens einschließlich der Anwaltskosten muss die Gegenseite ersetzen, wenn sie den Rechtsstreit verliert, oder u.U. wenn sie Anlass zur Klage gegeben hat und außergerichtlich keine Auskunft erteilt hat und deswegen Klage erhoben wird und der Rechtsstreit sich erledigt.

Wann ist ein Erbschein erforderlich?

Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das bestätigt, wer der Erbe und Rechtsnachfolger eines Verstorbenen ist. Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt verlangen nach einem Erbfall häufig einen solchen Erbschein, um die Erben festzustellen. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt, benötigen die Erben in der Regel keinen Erbschein, um ihre Rechtsstellung nachzuweisen.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Nachlassverbindlichkeit

Zwei beim BFH gerade anhängig gewordene Revisionen zeigen wieder, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG zunehmend streitiger zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung wird.

Erbvertrag

Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.

Patientenverfügung

Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Verfügung für Ihre medizinische Versorgung. Im Rahmen des Rechts auf Selbstbestimmung des Patienten bei medizinischer Behandlung gibt dieser dem behandelnden Arzt Vorgaben über Art und Umfang diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen für den Fall, dass er sich in einer konkreten Behandlungssituation nicht mehr persönlich äußern kann.

Ausschlagung

Das Ausschlagen der Erbschaft bedeutet, dass kein Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon besteht. Dadurch kann auch kein Pflichtteil mehr einfordert werden.

Familien-Pool

Beim Familienpool werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft eingebracht und anschließend werden diese Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder gegebenenfalls durch Erbschaft auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder bzw. Enkel übertragen.

Testierfähigkeit

Testierfähigkeit ist Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie betrifft die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.