Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Hierbei sind zahlreiche Formen der Unternehmensnachfolge möglich, wie z. B. der Verkauf eines Unternehmens, der Wechsel des Managements oder die Umwandlung in eine Stiftung. Jedoch spielt in vielen Fällen auch das Erbrecht bei der Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle, da häufig die eigenen Kinder einen Betrieb übernehmen sollen.

Für den Fall, dass ein Erblasser Eigentümer eines Unternehmen ist, kann er z. B. im Rahmen eines Testaments oder eines Erbvertrags einen bestimmten Erben in der Unternehmensnachfolge einsetzen. Dabei kann er auch andere berechtigte Erben, die er evtl. für ungeeignet hält, das Unternehmen in seinem Sinne weiterzuführen, von der Nachfolge ausschließen. Eine Unternehmensnachfolge ist ein wichtiger Schritt im Leben eines Unternehmers, der sehr gut durchdacht und vorbereitet sein will. Dabei können sich viele Unternehmer einen Unternehmensverkauf nicht vorstellen und bevorzugen immer eine Betriebsübernahme durch die eigenen Nachkommen oder engeren Verwandten.

Hierbei bleibt das Unternehmen in der Familie und kann gleichzeitig als finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen im eigenen Todesfall dienen. Aber auch eine Firmenübernahme durch ein eigenes Kind oder eine andere verwandte Person will gut vorbereitet sein und es sind dabei eine Reihe von rechtlichen Fragen zu beachten.

Dabei spielen sowohl das Unternehmensrecht, das Erbrecht, das Gesellschaftsrecht und auch das Steuerrecht eine wichtige Rolle. Hierbei ist es anzuraten, eine Unternehmensnachfolge bereits zu Lebzeiten zu planen und auch zu gestalten. Im Mittelstand und in Familienunternehmen ist es eher die Regel, dass die Kinder oder andere potentielle Nachfolger, den Firmengründer oder -leiter Stück für Stück ablösen und die Betriebsleitung übernehmen. Grundsätzlich kommen jedoch für eine Unternehmensnachfolge eine Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten in Frage, die neben dem Unternehmen vererben auch die Übertragung als Schenkung vorsehen sowie eine Reihe weiterer Vorgehensweisen, die wir im Folgenden näher erläutern wollen.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Kann Testamentsvollstreckung Streit vermeiden?

Entsteht durch den Todesfall eine Erbengemeinschaft, können die Erben den Nachlass nur gemeinschaftlich verwalten. Bei wesentlichen Entscheidungen gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Viele Verwandte haben sich im Zuge der Erbauseinandersetzung schon zerstritten, weil sie selbst nebensächliche Dinge nicht regeln konnten. Ganz anders ist das bei einer Testamentsvollstreckung. Die Fäden laufen bei einer Person zusammen, die zu Objektivität und Neutralität verpflichtet ist und häufig auch bei aufkommendem Streit oder zwischen den Fronten vermitteln kann. Vorschläge eines Testamentsvollstreckers finden eher die Zustimmung aller Beteiligten als die Wunschvorstellungen von verfeindeten Familienmitgliedern, die miteinander nicht mehr reden können.

Welche Nachteile bringt eine Testamentsvollstreckung mit sich?

Eine Testamentsvollstreckung kann den Wert der Erbschaft mindern und die Interessen des Erben und Testamentsvollstreckers können divergieren. Pflichtteilsberechtigte Erben können auf ihren Pflichtteil ausweichen. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Erblasser eine reibungslose Abwicklung der Erbschaft, besonders bei komplexen Nachlässen, zerstrittenen Erben oder schutzbedürftigen Personen. Dennoch hat eine Testamentsvollstreckung auch Nachteile. Der Erblasser muss sorgfältig abwägen, ob sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers lohnt.

Was ist beim Testament wichtig?

Jeder, der 16 Jahre alt ist, kann ein notarielles Testament erstellen. Ein eigenhändiges Testament kann jedoch erst ab dem 18. Lebensjahr verfasst werden. Ein solches handschriftliches Testament ist nur gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben ist. Testamente, die am Computer verfasst wurden oder nicht unterschrieben sind, haben keine Rechtswirksamkeit. Alternativ kann man auch zu einem Notar gehen und dort ein Testament beglaubigen lassen, wobei für ein solches notarielles Testament Kosten anfallen.

Wer sind die Erben zweiter Ordnung?

Sind keine Erben erster Ordnung (also Kinder, Enkelkinder, Urenkel des Erblassers) vorhanden, erben die Eltern, und wenn diese nicht mehr leben die Kinder der Eltern also die Geschwister, oder die Enkelkinder der Eltern, also Neffen und Nichten. Lebt nur noch ein Elternteil und gibt es keine Kinder oder Enkelkinder des anderen Elternteils, so erbt der überlebende Elternteil alleine. Diese Gruppe von Erben bildet die Erben der zweiten Ordnung.

Wann erben Geschwister untereinander?

Nach dem Tod eines Geschwisters erbt ein Bruder oder eine Schwester, wenn der Verstorbene in einem Testament oder Erbvertrag als Erbe benannt wurde. Gibt es kein Testament, erben Geschwister gemäß der gesetzlichen Erbfolge nur, wenn der Verstorbene keine Kinder oder Enkelkinder hinterlassen hat und mindestens ein Elternteil der Geschwister bereits verstorben ist. Sind beide Elternteile noch am Leben, erben die Geschwister nicht nach der gesetzlichen Erbfolge.

Was ist eine Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft?

Die Erben können sich selbst auseinandersetzen oder sich an das Nachlassgericht bzw. einen Notar wenden. Gibt es keine Einigung, so müssen die Erben klagen. Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker eingesetzt, so muss dieser die Miterbengemeinschaft auseinandersetzen.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder Beratung.

Tagline

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Kauf / Verkauf

Im Falle, dass der Erbe keinerlei Bezug zu dem Unternehmen des Erblassers hat, kann er das Unternehmen als Ganzes an einen Dritten veräußern. Hierbei muss ein adäquater Kaufpreis für den Kaufgegenstand festlegt werden, der materielle Dinge, wie beispielsweise Büroausstattung oder vorhandene Lagerbestände, sondern auch den oftmals werthaltigeren good will eines Unternehmens beinhaltet.

MBO / MBI

Bei einem Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das Management, in der Regel leitende Angestellte oder die Geschäftsführung, die eigene Firma. Beim Management-Buy-In (MBI) übernimmt dagegen ein (fremder) Manager von außen das Unternehmen.

Nachfolge in Familie

Die Weitergabe des Unternehmens innerhalb der Familie ist bei den meisten Mittelständler noch immer die bevorzugte Form der Nachfolge. Hierbei bedarf es einer umsichtigen Planung, vor allem in erbrechtlichen Fragen.

Unternehmensbewertung

Das Erbschaftssteuergesetz & Bewertungsgesetz sehen verschiedene Bewertungsmöglichkeiten für das Betriebsvermögen vor. Hierbei besteht eine klare Rangfolge der verschiedenen Bewertungsmethoden: An erster Stelle steht die Bewertung aus Ableitung aus zeitnahen Verkäufen. An nächster Stelle folgt die Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 188 BWG, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.