Stiftung

Gründet man eine Stiftung, kann nicht man nicht nur bei der Neugründung, sondern alle zehn Jahre einen Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend machen. Bei Ehegatten besteht die Möglichkeit diesen Betrag zu verdoppelt, also insgesamt 2 Millionen.

Gründet man eine Stiftung, kann nicht man nicht nur bei der Neugründung, sondern alle zehn Jahre einen Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend machen.

Bei Ehegatten besteht die Möglichkeit diesen Betrag zu verdoppelt, also insgesamt 2 Millionen. Dieser Betrag lässt sich beliebig über den Zeitraum von zehn Jahren verteilt vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen.

Nimmt man beispielsweise an, dass 2016 eine Million ins Stiftungsvermögen überführt werden, kann man jährlich jeweils 100.000 Euro von 2016 bis 2025 steuerlich geltend machen. Ab 2026 kann dann wieder eine Million in die Stiftung fließen und bis 2035 das zu versteuernde Einkommen reduzieren.

Zusätzlich gibt es die Möglichkeit des allgemeinen Spendenabzugs in Höhe von 20 Prozent des zu versteuernden Einkommens – dies ist beispielsweise dann relevant, wenn zusätzliche Mittel für konkrete Projekte an die Stiftung fließen sollen.

Stiftungen sind jedoch nicht direkt Steuersparmodelle. Wer Vermögen in eine gemeinnützige Stiftung einbringt, dem steht dieses Geld nicht mehr zur eigenen Disposition. Dies schließt selbstverständlich für den Stifter, die Stifterin nicht aus, die Stiftung auf der Grundlage der rechtlichen Möglichkeiten steueroptimiert zu dotieren.

Die Ersparnisse bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer können dazu führen, dass der weitaus überwiegende Teil der Stiftungsdotation aus Steuerersparnissen finanziert werden kann.

Familienrecht

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wie berechnet man den Pflichtteil?

Bei der Berechnung des Pflichtteils wird zunächst einmal der Verkehrswert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt in Geld berechnet. Bei Wertpapieren wird der mittlere Tageswert zugrunde gelegt. Der Wert von Gesellschaftsanteilen ist mit der so genannten "Ertragswertmethode" zu bestimmen. Von dem so ermittelten Geldbetrag werden sodann die Schulden abgezogen. Was der Pflichtteilsberechtigte erhält, ist sein Anteil aus dem ermittelten Geldbetrag (vgl. Tabelle). Wenn er vom Erblasser bereits vor dessen Tode etwas geschenkt bekommen hat, muss er sich das Geschenk auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen, wenn der Erblasser dies bei der Schenkung bestimmt hat. Die Schenkung kann auch im Rahmen der Pflichtteilsergänzung anzurechnen sein. Was logisch und klar klingt, ist im Einzelfall äußerst kompliziert und für den Laien schwer durchschaubar. Die Ermittlung des Nachlasswerts kann sich über Monate hinziehen. In vielen Fällen lohnt sich der Aufwand weder für die Erben noch die Pflichtteilsberechtigten. Wenn die Parteien noch miteinander reden können und es nicht auf Heller und Pfennig ankommt, ist meist eine pragmatische, einvernehmliche Lösung besser als eine jahrelange Auseinandersetzung mit hohen Zahlungen an Gutachter und Sachverständige.

Wann Erbschaft melden?

Innerhalb von drei Monaten nach dem Erhalt einer Erbschaft ist man gesetzlich verpflichtet, diese dem Finanzamt gemäß § 30 des Erbschaftsteuergesetzes zu melden. Dabei sind Angaben zum Wert der Erbschaft erforderlich. Sollte das Finanzamt aufgrund dieser Meldung feststellen, dass die Erbschaft steuerpflichtig ist, wird der Erbe zur Einreichung einer Steuererklärung aufgefordert.

Smart contracts im Erbrecht

Ein internationales Startup namens Legacy schickt sich nun an, smart contracts auch im Erbrecht fruchtbar zu machen. Legacy sieht einen Bedarf für eine digitale Handhabung des digitalen Nachlasses bzw. des digitalen Erbes. Der Ansatz: Der Erblasser soll zunächst überlegen, wer seine digital zugänglichen Vermögensbestandteile wie etwa Kryptogeld oder Social-Media-Accounts nach seinem Tod erhalten soll. Für jeden Begünstigten formt er eine Transfereinheit (sog. capsule), der die einzelnen Vermögensteile dann zugewiesen werden. Sobald das System den Tod des Erblassers feststellt, werden die Einheiten auf die Rechtsnachfolger transferiert. Die Feststellung des Todes geschieht nicht etwa über die Standesämter, sondern dadurch, dass Legacy aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen den Eindruck gewinnt, dass der Erblasser verstorben sein dürfte. Stoppt der Erblasser etwa abrupt seine Social-Media-Aktivität, schreiben viele Menschen ein „R.I.P.“ auf seine Facebook-Timeline, wird sein Account in den Gedenkstatus versetzt und/oder findet das System eine Todesanzeige in einer örtlichen Zeitung, die auf ihn passt, so könnte der Erbfall ausgelöst werden.

Testierwille für Abgrenzung zwischen Entwurf und Testament ausschlaggebend

Eine zentrale Vorschrift zur Errichtung eines Testaments ist der § 2247 BGB. Nach Absatz 1 genügt bereits eine „eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung“. Die folgenden Absätze stellen zwar einige Anforderungen an den Inhalt und die Person des Erblassers. Äußere Formvorgaben finden sich dort dagegen nicht. So kann der Erblasser sein Testament grundsätzlich auch errichten, indem er seinen letzten Willen auf einer Serviette niederschreibt. Ausschlaggebend für die Abgrenzung zwischen Entwurf und Testament ist dagegen der sogenannte „Testierwille“. Demnach ist zu hinterfragen, ob der Erblasser mit dem vorliegenden Schriftstück überhaupt seine Erbfolge regeln und somit ein Testament errichten wollte. Im Zweifelsfall hat das Gericht dies im Wege der Auslegung zu ermitteln. Dabei sind das Verhalten des Erklärenden sowie alle Nebenumstände miteinzubeziehen. Der Erblasser muss sich bewusst gewesen sein, eine rechtsverbindliche Erklärung abgegeben zu haben.

Wie leite ich eine Nachlassinsolvenz ein?

Der Erbe muss die Nachlassinsolvenz beim Insolvenzgericht beantragen, sobald er weiß, dass der Erblasser überschuldet war. Bedingung ist, dass der Erbe sich sorgfältige über Nachlasssituation informiert hat. Erben, die fahrlässig die Überschuldung übersehen haben – z. B weil sie das Konto nicht rechtzeitig eingesehen haben – können die Möglichkeit auf Nachlassinsolvenz verlieren.

Was ist beim Testament wichtig?

Jeder, der 16 Jahre alt ist, kann ein notarielles Testament erstellen. Ein eigenhändiges Testament kann jedoch erst ab dem 18. Lebensjahr verfasst werden. Ein solches handschriftliches Testament ist nur gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben ist. Testamente, die am Computer verfasst wurden oder nicht unterschrieben sind, haben keine Rechtswirksamkeit. Alternativ kann man auch zu einem Notar gehen und dort ein Testament beglaubigen lassen, wobei für ein solches notarielles Testament Kosten anfallen.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

MBO / MBI

Bei einem Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das Management, in der Regel leitende Angestellte oder die Geschäftsführung, die eigene Firma. Beim Management-Buy-In (MBI) übernimmt dagegen ein (fremder) Manager von außen das Unternehmen.

Unternehmensvermögen

Junges Verwaltungsvermögen unterliegt nicht der Begünstigung von Betriebsvermögen für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke.

Immo-GmbH

Die Immo-GmbH ist eine Sonderform der GmbH, mit der Sie Ihre Steuern auf Mieteinkünfte auf 15% senken können. Sie stellt eine Spezialform der vermögensverwaltenden GmbH dar, die ausschließlich eigene Immobilien vermietet.

Erbvertrag

Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.

Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens berechtigen, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen.

Nießbrauchsvorbehalt

Wenn Sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen an eine minderjährige Person übertragen wollen, müssen Sie auf einige Besonderheiten achten.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.