Familien-Pool
Beim Familienpool werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft eingebracht und anschließend werden diese Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder gegebenenfalls durch Erbschaft auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder bzw. Enkel übertragen.
Beim Familienpool werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft eingebracht und anschließend werden diese Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder gegebenenfalls durch Erbschaft auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder bzw. Enkel übertragen.
Besondere Regelungen im Gesellschaftsvertrag sichern dabei die dauerhafte Einflussnahme des Schenkers auf das Vermögen und schützen dieses vor dem Zugriff vor Gläubigern, Geschiedenen, Pflichtteilsberechtigten und Schwiegerkindern.
Erbschaftsteuerlich kann man durch gezielte mehrfache Ausnutzung der erbschaft- und schenkungsteuerlichen persönlichen Freibeträge der Familienmitglieder die Erbschaftsteuer Vermeidung bzw. Reduzierung.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Der künftige Erblasser sollte immer versuchen, schon vor dem Tod eine einvernehmliche Lösung mit den Angehörigen zu finden, um Erbstreitigkeiten auszuschließen. Mit dem Pflichtteilsverzicht kann dieses Ziel erreicht werden. So kann ein Erblasser offen legen, dass er sein Vermögen an eine bestimmte Person vererben möchte und den Personen, die er enterben will, einen Pflichtteilsverzicht (in der Regel nur gegen Zahlung einer Abfindung) nahe legen. Dies kann durchaus im Interesse einer pflichtteilsberechtigten Person sein - etwa wenn sie an dem Nachlass nicht interessiert ist, oder einen Beitrag zur finanziellen Absicherung anderer Familienmitglieder leisten will. Zudem erhält er den Abfindungsbetrag deutlich vor dem tatsächlichen Ableben des Erblassers.
Die Frage nach den Kosten für einen Erbschein lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Berechnung der Kosten erfolgt anhand der Gebührentabellen des Gerichts- und Notarkostengesetz und wird durch den Wert des Nachlasses bestimmt. Hierbei gilt der Grundsatz, je höher der Wert des Nachlasses, desto höher die Kosten für den Erbschein. Für einen Nachlasswert von 10.000 Euro fällt eine Erbscheingebühr von 150 Euro, bei einem Nachlasswert von 50.000 Euro fällt hingegen eine Gebühr von 330 Euro
Für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen selber kein Testament mehr errichten können, besteht die Möglichkeit ein Nottestament, auch “Drei Zeugen Testament” genannt, anzufertigen. Beim Nottestament erklärt der Vererber in mündlicher Form, den Zeugen gegenüber, seinen letzten Willen. Diese hingegen haben die Aufgabe den letzten Willen des Betroffenen schritflich zu fixieren und deren Richtigkeit durch Ihre Unterschrift zu bestätigen. Jeder der drei Zeugen ist in gleicher Weise für die korrekte Wiedergabe des letzten Willens des Betroffenen verantwortlich. Eine Unterschrift des Vererbers ist nicht zwingend erforderlich. Wenn er nicht mehr unterschreiben kann, so genügt die Unterschrift der drei Zeugen. Dieser Umstand ist jedoch in der Niederschrift durch die Zeugen aufzunehmen. Natürlich muss auf dem Testament auch das Datum der Errichtung vermerkt werden.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch dient grundsätzlich dem Schutz vor benachteiligenden Schenkungen des Erblassers. Der Gesetzgeber hat mit § 2325 BGB eine 10-Jahresfrist eingeführt, um vorbeugend Streit über eine Benachteiligungsabsicht zu vermeiden. Für den Pflichtteilsergänzungsanspruch hat der Gesetzgeber generell bestimmt, dass nach zehn Jahren keine Benachteiligungsabsicht mehr gegeben ist.
Das OLG Bamberg legt die Änderungsklausel im streitgegenständlichen Fall dahingehend aus, dass „familiäre Zuwiderhandlungen“ vorliegen, wenn (wiederholte) massive, insbesondere schikanöse Übergriffe sowie vergleichbare erhebliche Verfehlungen durch den Sohn vorliegen. Eine bloße Kontakteinschränkung zum Vater genügte nicht. Die Auslegung der Änderungsklausel ergibt zudem, dass es nicht Sinn des Änderungsvorbehalts im gemeinschaftlichen Ehegattentestament war, einem durch den Ehegatten verursachten Konflikt mit dem Alleinerben vorzubeugen. Auch kann es nicht Wille der Ehegattin gewesen sein, durch die Änderungsklausel die Möglichkeit einzuräumen, die neue Lebensgefährtin des Ehegatten im Testament zu bedenken. Die ultima Ratio Funktion der Neutestierung steht auch gerade im Widerspruch zum vorrangigen Beweggrund des Ehegatten, die Lebensgefährtin als Miterbin einzusetzen. Das Gericht war der Ansicht, dass die Abänderung der ursprünglichen Schlusserbenbestimmung mit der Bindungswirkung von dem gemeinschaftlich errichteten Ehegattentestament unter keinen Umständen zu vereinbaren ist. Dies hat zur Folge, dass sich die abweichende Anordnung als rechtsunwirksam darstellt. Der Erbscheinantrag der Lebensgefährtin war von Anfang an abweisungsreif.
Hat ein Erbfall einen Bezug zum Ausland, muss immer geprüft werden, welches Recht für die Abwicklung der Erbschaft gilt. Ein solcher Bezug liegt vor, wenn ein Deutscher im Ausland stirbt, ein Ausländer in Deutschland verstirbt oder Vermögen im Ausland vorhanden ist. Innerhalb Europas und im Geltungsbereich der Europäischen Erbrechtsverordnung kann jeder Deutsche in seinem Testament festlegen, dass deutsches Recht für seinen Erbfall gelten soll. Fehlt eine solche Rechtswahl, gilt in Europa grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Überschuldeter Nachlass
Aus dem Gesetz kann der Erbe mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass er für die auf ihn im Erbfall automatisch übergegangenen Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.
Geltendmachung
Die Erbunwürdigkeit tritt nicht automatisch ein, wenn ein Erbunwürdigkeitsgrund vorliegt. Sie muss vielmehr nach dem Erbfall durch Anfechtung geltend gemacht werden.
Gewillkürte Erbfolge
Das deutsche Erbrecht enthält in den §§ 1924 ff. BGB präzise Vorgaben dazu, wie der Nachlass eines Verstorbenen auf die Hinterbliebenen verteilt werden soll, falls dieser keine gewillkürte Erbfolge mittels Testament oder Erbvertrag vorgesehen hat.
Gesetzliche Erbfolge
Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn es kein Testament gibt, ein Testament ungültig ist oder per Testament die gesetzliche Erbfolge bestimmt wurde.
Nachlassgericht
Nachlassgericht ist das Amtsgericht. Es ist insbesondere zuständig für alle Nachlasssachen. Zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger.
Unternehmensbewertung
Das Erbschaftssteuergesetz & Bewertungsgesetz sehen verschiedene Bewertungsmöglichkeiten für das Betriebsvermögen vor. Hierbei besteht eine klare Rangfolge der verschiedenen Bewertungsmethoden: An erster Stelle steht die Bewertung aus Ableitung aus zeitnahen Verkäufen. An nächster Stelle folgt die Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 188 BWG, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.