Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Smart contracts sind selbstausführende Verträge

Smart contracts sind Verträge, die sich selbst ausführen. Das klingt zunächst ziemlich utopisch. Wie soll ein Stück Papier selbst dafür sorgen, dass die Parteien tun, wie ihnen geheißen? Die Lösung liegt in einer technischen Krücke. Smart contracts sind keine klassischen Verträge, sondern Verträge im technischen Kleid. Mit dem üblichen Vertrag verbunden ist eine Software, die einige der im Vertrag vorgesehenen Dispositionen selbst veranlassen kann, wenn sie feststellt, dass es Zeit dafür ist und/oder ein Anlass dafür besteht. Natürlich kann ein Computer (noch) nicht eine Wohnung streichen oder ein Wertgutachten erstellen. Aber eine Software kann heute ohne Weiteres Objektbewegungen überprüfen, Zahlungen freigeben und den Zugang zu Objekten sperren oder entsperren. Die Parteien eines Vertrages können sich das zunutze machen, indem sie eine Vertragssoftware mit Bedingungskonstruktionen programmieren. Die vorprogrammierten Rechtsfolgen werden dann ausgelöst, sobald die Software den entsprechenden Trigger wahrnimmt.

Was erben Kinder aus erster Ehe?

Wenn der leibliche Vater oder die leibliche Mutter stirbt, hat das Kind gemäß § 1924 BGB ein gesetzliches Erbrecht. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind ehelich oder unehelich geboren wurde. Auch Kinder aus verschiedenen Ehen des Verstorbenen haben das gleiche Erbrecht. Eine testamentarische Regelung des Verstorbenen hat jedoch immer Vorrang vor der gesetzlichen Erbfolge.

Was ist sinnvoll: Unternehmen vererben oder übertragen?

So gerne der Unternehmer seine Firma bis an sein Lebensende fortführen will, ist es doch weit sinnvoller, die Übergabe auf die nächste Generation zu Lebzeiten zu vollziehen. So kann die Nachfolgegeneration eingeführt und eingearbeitet werden – sie kann die vom Unternehmer vorgelebten Werte besser verstehen und bewahren. Bei Fehlentwicklungen kann der Unternehmer noch rechtzeitig eingreifen. Erb-, gesellschafts- und steuerrechtliche Themen können besser geregelt und sogar optimiert werden.

Digitales Erbe: Wie erfolgt der Zugriff?

Bei Profilen in sozialen Netzwerken wird die Mitgliedschaft nach Benachrichtigung des Betreibers meist gelöscht. Bei Facebook kann man die Seite nach dem Tod löschen oder in einen Gedenkmodus stellen lassen, bei welchem Kontakte ihre Anteilnahme hinterlassen können. Google bietet bereits eine Einstellung an, bei welcher der Nutzer bereits zu Lebzeiten bestimmen kann, was mit den persönlichen Daten nach dem Tod geschehen soll. Für einen umfassen Überblick konnten Angehörige früher insbesondere auf Aktenordnern und Briefe zurückgreifen. Ein Digitales Erbe erfordert hingegen als Ausgangspunkt meist einen Zugang zu dem E-Mail Konto des Verstorbenen. Hierbei gewähren viele Provider nach Ausweisung durch Personalausweis und Erbschein Zugriff auf das E-Mail Konto. Einige Anbieter fürchten allerdings eine Verletzung des Fernmeldegeheimnises aus § 88 TKT, weil der Verstorbene meist vorher nicht zugestimmt hat die Nachrichten weiterzugeben. Hier ist ggf. ein gerichtliches Vorgehen nötig. Eine rechtliche Klarstellung zu diesem Thema gibt es bislang in Deutschland noch nicht. Nutzer sollten aus diesem Grund bereits zu Lebzeiten in einem Testament auch ein Digitales Erbe einbinden. Dieses Testament muss handschriftlich verfasst werden. Wie hoch der Bedarf an Aufklärung und Beratung in diesem Bereich ist, zeigt eine Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom. Das Ergebnis der Umfrage bringt zum Vorschein, dass lediglich einer von 10 Internetnutzern bereits Bestimmungen für ein Digitales Erbe getroffen hat. Umso mehr sich das Leben in das Internet verlagert, umso dringender sollten sich mit dem Thema Digitales Erbe beschäftigt werden.

Pflichtteilsstrafklausel: Standardklausel im Berliner Testament

Der Begriff Pflichtteilsstrafklausel hört sich zwar sperrig an. Solche Klauseln gehören aber zum absoluten Standard in Ehegattentestamenten. In Deutschland ist es rechtlich möglich und auch sehr üblich, dass Ehegatten ihr Testament gemeinsam verfassen. Die häufigste Form eines Ehegattentestaments ist das sog. Berliner Testament. Hier einigen sich die Ehegatten, dass beim Tod des ersten von ihnen der andere erben soll. Verstirbt auch der zweite Ehegatte, sollen die gemeinsamen Kinder erben. Diese Gestaltung hat sich bewährt und wird von den meisten Menschen als fair empfunden. Sie führt aber an einer Stelle zu einem rechtlichen Problem. Denn auch wenn die Kinder letztlich alles erben, so erhalten sie nach dem Tod ihres ersten Elternteils erst einmal gar nichts. Oder in den Worten des Erbrechts: Sie sind beim ersten Erbfall enterbt. Und wer enterbt ist, hat nach dem deutschen Erbrecht einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben.

Welcher Freibetrag bei Erbschaft?

Ein Freibetrag beschreibt den Betrag, der von der Erbschaftsteuer ausgenommen ist. Je enger die Beziehung zum Verstorbenen, desto höher fällt der Freibetrag aus. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, während Ehepartner 500.000 Euro steuerfrei erben können. Bis zu diesen Beträgen bleiben Erbschaften für Kinder und Ehepartner steuerfrei. Personen, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind, können einen Freibetrag von 20.000 Euro beanspruchen. Neben diesen in § 16 ErbStG festgelegten Freibeträgen enthält das Gesetz zahlreiche weitere Steuerbefreiungen.

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Tagline

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Betreuer

Ein Betreuer wird auf Antrag oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag.

Betreuungsverfügung

Bei der Auswahl des Betreuers hat das Betreuungsgericht die vom Betroffenen geäußerten Wünsche zu berücksichtigen.

Patientenverfügung

Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Verfügung für Ihre medizinische Versorgung. Im Rahmen des Rechts auf Selbstbestimmung des Patienten bei medizinischer Behandlung gibt dieser dem behandelnden Arzt Vorgaben über Art und Umfang diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen für den Fall, dass er sich in einer konkreten Behandlungssituation nicht mehr persönlich äußern kann.

Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens berechtigen, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.