Erbschaft

Vor- und Nacherbschaft im gemeinschaftlichen Testament In einem gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament) ist nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vor“- und „Nacherbe“ enthält

Der Ausdruck Erbschaft oder Nachlass bezeichnet im deutschen Erbrecht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse, die im Erbfall als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen, die sogenannten Erben, übergehen. Die Erbschaft umfasst das gesamte aktive und passive Vermögen der verstorbenen Person und ist als solches Gegenstand des Rechtsübergangs. Neben dem Eigentum wird kraft Gesetzes auch der Besitz auf den oder die Erben übertragen.


Familienrecht

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Welche steuerlichen Unterschiede gibt es bei einer Stiftung?

Rein steuerliche Gründe sollten nicht allein das Motiv für die Gründung einer Stiftung sein. Die steuerlichen Vor- und Nachteile sind insbesondere in einer Beratung vor der Gründung anzusprechen. Mit Familien- und Unternehmensstiftungen sind keine Steuern zu sparen. So unterliegt die Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung der Schenkung- oder Erbschaftsteuer. Da die Stiftung in keinem Verwandtschaftsverhältnis zum Stifter steht, ist grundsätzlich die ungünstigste Steuerklasse III anzuwenden. Der Steuersatz hängt vom Wert des übertragenen Vermögens ab. Er ist gestaffelt von 17% bei steuerpflichtigem Vermögen bis 52.000 € bis zu 50% bei steuerpflichtigem Vermögen über 25.565.000 €. Steuersparmodell ist jedoch die am häufigsten gewählte "gemeinnützige" Stiftung. Bei ihrer Errichtung und auch bei Zustiftungen ist sie von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. In der laufenden Besteuerung fallen keine Gewerbesteuer und keine Körperschaftsteuer an. Nur ein möglicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt diesen Steuern. Um die Bereitschaft zur Errichtung von Stiftungen zu fördern, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2000 den Sonderausgabenabzug bei einer Neugründung auf 307.000 € erhöht. Für laufende Zuwendungen an Stifter erhalten die Spender einen zusätzlichen Abzugsbetrag von 20.450 € im Kalenderjahr. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten jedoch nur für Zuwendungen an Stiftungen des öffentlichen Rechts und an steuerbefreite - gemeinnützige - Stiftungen des privaten Rechts.

Was ist ein Erbvertrag?

Der Erbvertrag ist die Möglichkeit – neben dem Testament – Bestimmungen über den Nachlass in der Form zu treffen, dass das Vermögen nach dem Tod verbindlich auf eine oder mehrere Personen übergeht. Der Erbe wird durch Vertrag bestimmt. Dieser Vertrag ist schuldrechtlicher Art und kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen zwischen Erblasser und Erben zustande. Ein Anspruch des Erben entsteht jedoch erst nach Eintritt des Erbfalls. Ein Erbvertrag kann nur in notarieller Form und bei Anwesenheit beider Vertragspartner geschlossen werden.

Warum muss ein Testament eröffnet werden?

Bei der Testamentseröffnung werden alle betroffenen Personen über den Inhalt des Testaments informiert. Durch diese Eröffnung erfährt man, ob man zum Erben bestimmt wurde, ein Vermächtnis erhält oder vom Erblasser enterbt wurde. Neben den Rechten erfährt man auch seine Pflichten als Erbe. Nach der Testamentseröffnung hat man sechs Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob man die Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchte.

Enterben muss man nur denjenigen, der sonst erben würde

Es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass man nur denjenigen enterben muss, der sonst erben würde. Das wirft die Frage auf: Wer erbt eigentlich, ohne dass man ihn zum Erben bestimmt hat? Die Antwort findet sich im Recht der so genannten gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge ist in §§ 1924 ff. BGB geregelt. Dort ist bestimmt, dass die nächsten Angehörigen Erben werden, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat. Nächste Angehörige sind insbesondere Kinder und Ehegatten bzw. Lebenspartner. Das ist die gesetzliche Ausgangslage. Wenn der Erblasser etwas anderes möchte, muss er es explizit regeln. Das kann in einem Testament oder einem Erbvertrag geschehen. Wenn jemand ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt und darin jemanden übergeht, der nach gesetzlicher Erbfolge geerbt hätte, dann nennt man das eine Enterbung.

Welcher Freibetrag bei Erbschaft?

Ein Freibetrag beschreibt den Betrag, der von der Erbschaftsteuer ausgenommen ist. Je enger die Beziehung zum Verstorbenen, desto höher fällt der Freibetrag aus. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, während Ehepartner 500.000 Euro steuerfrei erben können. Bis zu diesen Beträgen bleiben Erbschaften für Kinder und Ehepartner steuerfrei. Personen, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind, können einen Freibetrag von 20.000 Euro beanspruchen. Neben diesen in § 16 ErbStG festgelegten Freibeträgen enthält das Gesetz zahlreiche weitere Steuerbefreiungen.

OLG Bamberg: Bindung an das gemeinschaftliche Testament trotz Änderungsklausel

Das OLG Bamberg legt die Änderungsklausel im streitgegenständlichen Fall dahingehend aus, dass „familiäre Zuwiderhandlungen“ vorliegen, wenn (wiederholte) massive, insbesondere schikanöse Übergriffe sowie vergleichbare erhebliche Verfehlungen durch den Sohn vorliegen. Eine bloße Kontakteinschränkung zum Vater genügte nicht. Die Auslegung der Änderungsklausel ergibt zudem, dass es nicht Sinn des Änderungsvorbehalts im gemeinschaftlichen Ehegattentestament war, einem durch den Ehegatten verursachten Konflikt mit dem Alleinerben vorzubeugen. Auch kann es nicht Wille der Ehegattin gewesen sein, durch die Änderungsklausel die Möglichkeit einzuräumen, die neue Lebensgefährtin des Ehegatten im Testament zu bedenken. Die ultima Ratio Funktion der Neutestierung steht auch gerade im Widerspruch zum vorrangigen Beweggrund des Ehegatten, die Lebensgefährtin als Miterbin einzusetzen. Das Gericht war der Ansicht, dass die Abänderung der ursprünglichen Schlusserbenbestimmung mit der Bindungswirkung von dem gemeinschaftlich errichteten Ehegattentestament unter keinen Umständen zu vereinbaren ist. Dies hat zur Folge, dass sich die abweichende Anordnung als rechtsunwirksam darstellt. Der Erbscheinantrag der Lebensgefährtin war von Anfang an abweisungsreif.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Nachlassgericht

Nachlassgericht ist das Amtsgericht. Es ist insbesondere zuständig für alle Nachlasssachen. Zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger.

Familien-Pool

Beim Familienpool werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft eingebracht und anschließend werden diese Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder gegebenenfalls durch Erbschaft auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder bzw. Enkel übertragen.

Handschriftliches Testament

Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist weder Vertreter des Erblassers noch der Erben. Es ist ein privates Amt. Er hat in etwa die Stellung eines Treuhänders.

Vermächtnis

Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.

Schenkungssteuererklärung

Die Schenkungssteuererklärung erfordert die Meldung von Schenkungen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt, detaillierte Angaben zur Schenkung und kann steuerliche Vorteile durch frühzeitige Planung bieten. Expertenrat ist oft hilfreich, um den steuerlichen Vorteil zu maximieren.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.