Vor- / Nacherbschaft

Für die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ist es nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vorerbe“ und „Nacherbe“ enthält.

Der Erblasser ist in der Festlegung der Erben frei. Daher kann er auch sein Vermögen an mehrere Personen in zeitlich versetzter Reihenfolge übertragen. Der Erblasser kann somit einen Erben bestimmen, der aber erst Erbe (Nacherbe) wird, nachdem zunächst eine andere Person (Vorerbe) geerbt hat.

Der Vorerbe ist praktisch ein „Erbe auf Zeit“. Der Vorerbe und der Nacherbe sind beide Rechtsnachfolger des Erblassers. Im Gegensatz zur Erbengemeinschaft erben sie aber nicht gleichzeitig, sondern zeitlich versetzt hintereinander. Der Nacherbe hat jedoch ein Anwartschaftsrecht auf die Nacherbschaft.


Familienrecht

Rechtliche Unterstützung

Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wie berechnet man den Pflichtteil?

Bei der Berechnung des Pflichtteils wird zunächst einmal der Verkehrswert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt in Geld berechnet. Bei Wertpapieren wird der mittlere Tageswert zugrunde gelegt. Der Wert von Gesellschaftsanteilen ist mit der so genannten "Ertragswertmethode" zu bestimmen. Von dem so ermittelten Geldbetrag werden sodann die Schulden abgezogen. Was der Pflichtteilsberechtigte erhält, ist sein Anteil aus dem ermittelten Geldbetrag (vgl. Tabelle). Wenn er vom Erblasser bereits vor dessen Tode etwas geschenkt bekommen hat, muss er sich das Geschenk auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen, wenn der Erblasser dies bei der Schenkung bestimmt hat. Die Schenkung kann auch im Rahmen der Pflichtteilsergänzung anzurechnen sein. Was logisch und klar klingt, ist im Einzelfall äußerst kompliziert und für den Laien schwer durchschaubar. Die Ermittlung des Nachlasswerts kann sich über Monate hinziehen. In vielen Fällen lohnt sich der Aufwand weder für die Erben noch die Pflichtteilsberechtigten. Wenn die Parteien noch miteinander reden können und es nicht auf Heller und Pfennig ankommt, ist meist eine pragmatische, einvernehmliche Lösung besser als eine jahrelange Auseinandersetzung mit hohen Zahlungen an Gutachter und Sachverständige.

Welche Stiftungsformen gibt es?

Die Formen der Stiftungen sind so vielfältig wie die Motive der Stifter. Den ganz überwiegenden Teil der Neugründungen machen die gemeinnützigen Stiftungen mit über 90% aus. Diese Stiftungen dienen zur Verwirklichung religiöser, wissenschaftlicher, mildtätiger und karitativen Zwecke. Familienstiftungen haben demgegenüber den Zweck, überwiegend dem Interesse oder dem Wohl der Mitglieder einer oder mehrerer Familien zu dienen, die in der Gründungsurkunde genannt sind. Un-ternehmensverbundene Stiftungen betreiben oder halten Beteiligungen an Firmen zum Zweck der Erhaltung des Unternehmens, Sicherung der Kontinuität und Vermeidung der Zerschlagung im Erbfall. Vor allem Unternehmer, die keine Erben haben, können mit der Errichtung einer Stiftung dafür sorgen, dass ihr Lebenswerk erhalten bleibt.

Wann Erbschaft melden?

Innerhalb von drei Monaten nach dem Erhalt einer Erbschaft ist man gesetzlich verpflichtet, diese dem Finanzamt gemäß § 30 des Erbschaftsteuergesetzes zu melden. Dabei sind Angaben zum Wert der Erbschaft erforderlich. Sollte das Finanzamt aufgrund dieser Meldung feststellen, dass die Erbschaft steuerpflichtig ist, wird der Erbe zur Einreichung einer Steuererklärung aufgefordert.

Gilt immer deutsches Erbrecht?

Über 7 Mio. ausländische Mitbürger leben in der Bundesrepublik. Mehr und mehr deutsche Staatsbürger besitzen ein Feriendomizil im Ausland, etwa in Spanien oder Florida. Auch Geldanlagen im Ausland erfreuen sich großer Beliebtheit. Kommt es dann zum Erbfall, stellt sich die schwierige Frage, ob die deutsche oder eine ausländische Erbrechtsordnung zur Anwendung kommt. Erbrechtliche Sachverhalte mit Auslandsberührung liegen immer dann vor, wenn: der Testierende oder der Erblasser nicht oder nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Nachlassgegenstände sich im Ausland befinden oder ausländisches Erbrecht auf Vermögen in Deutschland anzuwenden ist. Bei derartigen Konstellationen ist nach den Regeln des Internationalen Privatrechts zu prüfen, ob deutsches oder ausländisches Erbrecht eingreift. Dies beurteilt sich entweder nach dem Staatsangehörigkeits- oder dem Wohnsitzprinzip.

Finanzielle Absicherung durch Berliner Testament

Bei einem Berliner Testament setzen sich in der Regel Ehepartner als gegenseitige Alleinerben ein. Somit geht das Vermögen des zuerst gestorbenen Ehepartners zunächst an den Längerlebenden. Stirbt auch der längerlebende Ehepartner, geht das Erbe schließlich an die als Schlusserben eingesetzten Kinder. Dies hat zunächst einige Vorteile. So wird in erster Linie der längerlebende Ehepartner nach dem Tod seines Ehemannes oder seiner Ehefrau finanziell abgesichert und kann grundsätzlich frei über Vermögen verfügen. Er muss das Erbe mit niemandem teilen. Insbesondere wenn die Barmittel knapp sind, ist dies von Vorteil. Darüber hinaus wird ebenfalls sichergestellt, dass anschließend die Kinder das Erbe erhalten.

Was ist beim Testament wichtig?

Jeder, der 16 Jahre alt ist, kann ein notarielles Testament erstellen. Ein eigenhändiges Testament kann jedoch erst ab dem 18. Lebensjahr verfasst werden. Ein solches handschriftliches Testament ist nur gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben ist. Testamente, die am Computer verfasst wurden oder nicht unterschrieben sind, haben keine Rechtswirksamkeit. Alternativ kann man auch zu einem Notar gehen und dort ein Testament beglaubigen lassen, wobei für ein solches notarielles Testament Kosten anfallen.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder Beratung.

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft bezweckt die Ermittlung der unbekannten Erben und die Sicherung und Erhaltung des Nachlasses.

Pflichtteilsberechtigter

Nach dem Gesetz kann ein Abkömmling von dem Erben den Pflichtteil verlangen auch wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.

Minderjährige Erben

Ein minderjähriges Kind kann ohne weiteres Alleinerbe oder Miterbe sein.

Pflichtteilsverzicht

Pflichtteilsberechtigte Personen können, ebenso wie die gesetzlichen Erben auf Ihr Erbrecht, durch Vertrag mit dem Erblasser auf Ihren Pflichtteil verzichten.

Behindertentestament

Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).

Überschuldeter Nachlass

Aus dem Gesetz kann der Erbe mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass er für die auf ihn im Erbfall automatisch übergegangenen Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.