Ausschlagung

Das Ausschlagen der Erbschaft bedeutet, dass kein Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon besteht. Dadurch kann auch kein Pflichtteil mehr einfordert werden.

Das Ausschlagen der Erbschaft bedeutet, dass kein Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon besteht. Dadurch kann auch kein Pflichtteil mehr einfordert werden.

Wurden bereits Gegenstände aus dem Nachlass entnommen, müssen Sie diese zurückgeben werden. In diesem Falle geht das Erbe an den nächsten Erbschaftsanwärter weiter. Dies können gegebenenfalls die eigenen Kinder sein.

Sind die Kinder minderjährig, muss der gesetzliche Vertreter der Kinder die Erbschaft für die Kinder ausschlagen.

Schlagen alle Erben aus, erbt zum Schluss der Staat. Dieser kann die Erbschaft nicht ablehnen, allerdings kommt er nicht für die Schulden auf.

Die Ausschlagung wird gegenüber dem Nachlassgericht erklärt. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte, möglich ist es aber auch beim Amtsgericht, in dessen Bezirk der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Ein bloßer Brief an das Nachlassgericht reicht nicht aus.


Familienrecht

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Anspruch auf einen Pflichtteil haben: der Ehegatte der eingetragene Lebenspartner die Kinder (auch adoptierte) wenn ein Kind verstorben sind, dessen Kinder, Enkel etc. die Eltern, wenn der Erblasser keine Kinder oder Enkelkinder hat. Keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben: Geschwister Tanten und Onkel Stiefkinder z.B. in einer Patchworkfamilie (wenn sie nicht adoptiert sind) Diese sind weder als Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder, Urenkel etc.) noch als Elternteil pflichtteilsberechtigt. Wichtig zu wissen ist in Patchworkfamilien auch, dass die Kinder, die nur vom anderen Ehegatten abstammen und nicht durch Adoption auch Kinder des Erblassers geworden sind, grundsätzlich nicht pflichtteilsberechtigt sind.

Wie leite ich eine Nachlassinsolvenz ein?

Der Erbe muss die Nachlassinsolvenz beim Insolvenzgericht beantragen, sobald er weiß, dass der Erblasser überschuldet war. Bedingung ist, dass der Erbe sich sorgfältige über Nachlasssituation informiert hat. Erben, die fahrlässig die Überschuldung übersehen haben – z. B weil sie das Konto nicht rechtzeitig eingesehen haben – können die Möglichkeit auf Nachlassinsolvenz verlieren.

Was ändert sich bei oder nach der Scheidung?

Mit der Scheidung verliert ein Ehepartner den gesetzlichen Anspruch auf das Erbe des bisherigen Partners. Gleiches gilt sogar schon mit dem Scheidungsantrag, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben sind. Der geschiedene Ehepartner geht leer aus, wenn der ehemalige Partner stirbt. Für manchen Ehegatten kann dies nach jahrzehntelanger Ehe sehr bitter sein, wenn er selbst kein Vermögen hat, der ehemalige Ehepartner jedoch über Immobilien, Aktien und Bargeld verfügt. Nur in wenigen Fällen kommt der geschiedene Ehepartner doch noch in den Genuss des Vermögens, das der ehemalige Ehepartner vererbt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein gemeinsames Kind der geschiedenen Eheleute zunächst erbt und dann seinerseits ohne Testament verstirbt. In diesem Fall wird der überlebende Elternteil nach der gesetzlichen Erbfolge Erbe dieses Kindes.

Was ist eine Nachlassinsolvenz?

Nimmt ein Erbe einen überschuldeten Nachlass an, besteht die Möglichkeit der Nachlassinsolvenz. Der Erbe kann dadurch sein eigenes Vermögen vor den geerbten Schulden schützen. Die Haftung für die geerbten Schulden wird auf die Erbmasse beschränkt.

Woher erfahre ich, dass ich einen Pflichtteilsanspruch habe?

Zunächst muss der Pflichtteilsberechtigte wissen, dass der Erblasser verstorben ist. Gerade in Fällen, in denen die Familienverhältnisse zerrüttet sind und wenig oder kein Kontakt besteht, kommt es vor, dass gesetzliche Erben enterbt werden. Die testamentarischen Erben haben dann nicht unbedingt ein gesteigertes Interesse daran, die Pflichtteilsberechtigten auf Ihren Anspruch hinzuweisen. Dies zumal man zum Erben automatisch von selbst wird – den Eintritt des Todesfalls und ein entsprechendes Testament natürlich vorausgesetzt – der Pflichtteilsanspruch muss aber geltend gemacht werden und verjährt, wenn er nicht innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden ist. Die Verjährung kann von der Kenntnis des Todesfalls und der Enterbung abhängen, endet aber in jedem Fall unabhängig von der Kenntnis nach 30 Jahren. Den Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte selbst geltend machen. Wer als Kind von seinen Eltern enterbt worden ist, sollte, wenn er von deren Tod erfährt, sich erkundigen, ob es ein Testament gibt und was dieses beinhaltet. Wenn das Testament dem Nachlassgericht vorliegt, wird es in der Regel vom Nachlassgericht eröffnet und an die dort bekannten gesetzlichen Erben in Kopie übersandt. Ein enterbter Pflichtteilsberechtigter kann sich aber nicht in jedem Fall darauf verlassen, dass er vom Nachlassgericht benachrichtigt wird. Wenn die testamentarischen Erben dem Nachlassgericht die Anschriften der gesetzlichen Erben nicht mitteilen (können), stellt das Nachlassgericht von sich aus keine Ermittlungen nach diesen an, wenn es dazu keinen Anlass gibt, etwa weil die Frage, wer Erbe ist, durch ein Testament geklärt ist.

Wie Erbschaft versteuern?

Jede Person, die eine Erbschaft oder ein Vermächtnis erhält, ist verpflichtet, diesen Erwerb dem Finanzamt zu melden. Nahe Angehörige, wie Kinder oder Ehepartner, profitieren von hohen Freibeträgen. Nur wenn der Wert der Erbschaft diese Freibeträge überschreitet, fällt Erbschaftsteuer an. Der Steuersatz für die Erbschaftssteuer steigt mit dem Wert der Erbschaft und kann in § 19 ErbStG nachgelesen werden.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Steuersätze

Nach der Ermittlung des steuerrechtlich anzusetzenden Wertes des Nachlasses und dem Abzug der so genannten Nachlassverbindlichkeiten können Sie aus dem daraus sich ergebenden Betrag den Steuersatz anwenden.

Geltendmachung

Die Erbunwürdigkeit tritt nicht automatisch ein, wenn ein Erbunwürdigkeitsgrund vorliegt. Sie muss vielmehr nach dem Erbfall durch Anfechtung geltend gemacht werden.

Handschriftliches Testament

Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Nachlassinsolvenz

Nachlassinsolvenz ist das Insolvenzverfahren über einen Nachlass. Antragsberechtigt ist u.a. jeder Erbe, der Nachlassverwalter, der Testamentsvollstrecker oder jeder Nachlassgläubiger.

Unternehmensvermögen

Junges Verwaltungsvermögen unterliegt nicht der Begünstigung von Betriebsvermögen für erbschaft- und schenkungsteuerliche Zwecke.

Pflichtteilsberechtigter

Nach dem Gesetz kann ein Abkömmling von dem Erben den Pflichtteil verlangen auch wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.