Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Optimale Steuerplanung für Immobilienübertragungen
Die Übertragung von Immobilien im Rahmen der Erbschaft oder Schenkung erfordert eine sorgfältige Steuerplanung. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie dabei, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und die Belastung durch Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
Strategien zur Steueroptimierung
Wir entwickeln individuelle Strategien zur steuerlich günstigen Übertragung von Immobilien. Dies umfasst die Analyse und Nutzung von Freibeträgen, die Anwendung von Bewertungsmethoden und die Beratung zu möglichen Gestaltungsmodellen.
Vermeidung von Steuerfallen
Unsere Experten identifizieren potenzielle Steuerfallen und helfen Ihnen, diese zu umgehen. Ziel ist es, Ihre Immobilien möglichst steuergünstig an die nächste Generation zu übertragen und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren.
Beratung und Umsetzung
Von der Planung bis zur Umsetzung stehen wir Ihnen zur Seite. Wir beraten Sie umfassend und sorgen dafür, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
In Deutschland steigt die Zahl der Stiftungsneugründungen. Im Jahre 1990 waren es 181 Stiftungen bürgerlichen Rechts, die aus der Taufe gehoben wurden, nach einem kontinuierlichen Anstieg wurden im Jahr 2000 bereits 681 Neugründungen gezählt. Der vorläufige Höchststand wurde mit 852 neuen Stiftungen im Jahr 2004 erreicht. Diese Zahlen belegen einen "Stiftungsboom". Nicht in jedem Fall wird ein Kapital in Millionenhöhe zugewendet. Keineswegs alle Stifter verfügen über ein großes Vermögen. Jeder fünfte Stifter kann weniger als 250.000 € als Gründungskapital einbringen. Bei einer Stiftung wird das Stiftungskapital in seinem Bestand erhalten. Die Stiftungszwecke werden ausschließlich mit den Erträgen aus dem Kapitalstamm der Stiftung verfolgt. Rund 43% der Neugründungen müssen mit weniger als 100.000 € Kapital an den Start gehen, so dass in Zeiten niedriger Kapitalzinsen pro Jahr nur wenige 1.000 € pro Jahr für den Stiftungszweck verwendet werden können. Nach den Ergebnissen einer Studie der Bertelsmann-Stiftung sind heute die Personen, die eine Stiftung gründen, keineswegs "alt, reich und verschroben". Ganz im Gegenteil hat die Untersuchung ergeben, dass immer mehr jüngere, aktive Initiatoren und Geldgeber die Stiftungslandschaft prägen - fast 40% sind jünger als 60 Jahre.
Gerade für deutsche Ehegatten, die Vermögen im Ausland haben oder mit einem Ausländer verheiratet sind, ist erbrechtlich größte Vorsicht geboten. Vornehmlich in romanischen Staaten, etwa in Italien, wird weder das gemeinschaftliche Ehegattentestament noch ein Erbvertrag anerkannt. Probleme können sich aber auch im Hinblick auf die ehelichen Güterstände eines anderen Staates ergeben. Hier schützt nur eine vorbeugende Beratung durch einen Erbrechtsexperten vor unangenehmen Überraschungen.
Nach einem Todesfall gibt es innerhalb kurzer Zeit sehr viel zu erledigen. Im Prinzip können die Hinterbliebenen die meisten Angelegenheiten selbst regeln. Häufig ist es jedoch aus Zeitgründen nicht möglich, alles selbst in die Hand zu nehmen. In diesem Fall ist es ratsam, Verwandte und Freunde (des Verstorbenen) einzuschalten und die Aufgaben zu verteilen. Meist ist es sinnvoll, Kontakt mit einem Bestattungsinstitut aufzunehmen, um dort zu regeln, welche Arbeiten das Institut übernehmen soll.
Wer Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche erhebt, muss sich an die Erben wenden. Das Nachlassgericht ist hierfür nicht zuständig. Unmittelbar mit dem Tod des Erblassers sind die entsprechenden Leistungen in Geld auszubezahlen. Für die glücklichen Erben können die Forderungen bei hohem Wert des Nachlasses in Form von "Betongeld" (Immobilien) außerordentlich hohe Lasten hervorrufen, weil dann in der Regel die Liquidität fehlt, um zu zahlen. Es spielt keine Rolle, ob der geforderte Pflichtteil mit Barvermögen aus dem Erbe bezahlt werden kann oder nicht. Mit dem Todesfall ist der Pflichtteil fällig.
Viele Bürgerinnen und Bürger nehmen ihre Freiheit, die Vermögensnach-folge nach dem eigenen Tod durch letztwillige Verfügung zu regeln, nicht in Anspruch. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die die "gesetzliche Erbfolge" bilden. Diese Bestimmungen finden sich in den §§ 1924 - 1934 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Im Einzelnen ist hier die Erbfolge durch Blutsverwandtschaft, Ehepartner sowie durch den Staat geregelt - wie gesagt, nur für den Fall, dass keine gültige letztwillige Verfügung vorliegt. Wer aus welchem Grund Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen hat, kann im Einzelfall äußerst kompliziert sein. Wer sicher gehen will, dass er mit der gesetzlichen Erbfolge genau das erreicht, was er sich wünscht, sollte sich daher von einem versierten Erbrechtsexperten informieren und beraten lassen.
Nur dann, wenn die Gegenseite mit der Erteilung der Auskunft über den Nachlass in Verzug war und nach eingetretenem Verzug der Anwalt beauftragt wird, können die Anwaltskosten als sogenannter Verzugsschaden geltend gemacht werden. Wird der Anwalt mit der außergerichtlichen Tätigkeit bereits zu einem Zeitpunkt beauftragt, wenn der Verzug noch nicht eingetreten ist, etwa um die Gegenseite überhaupt erstmals zur Auskunft aufzufordern, muss die Gegenseite die Kosten nicht erstatten. Eine Möglichkeit, kostenbewusst den Anspruch geltend zu machen, ist daher, sich zuerst anwaltlich beraten zu lassen und zunächst selbst den Erben schriftlich mit angemessener Frist zur Auskunft aufzufordern. Dabei lässt sich auch Geld für Übergabeeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein sparen, wenn das billigere Einwurfeinschreiben genutzt wird. Dieses hat dazu noch den Vorteil, dass es zugeht, wenn der Briefträger es beim Empfänger eingeworfen hat, und nicht das Risiko birgt, dass der Empfänger nur benachrichtigt wird und das Einschreiben nicht abholt. Wird die Auskunft nicht innerhalb der angemessenen Frist erteilt und beauftragt man nach Ablauf der Frist einen Anwalt, der dann nochmals die Auskunft einfordert, kann die Gegenseite verpflichtet sein, die Kosten des Anwalts als Verzugsschaden zu tragen. Die Kosten eines Klageverfahrens einschließlich der Anwaltskosten muss die Gegenseite ersetzen, wenn sie den Rechtsstreit verliert, oder u.U. wenn sie Anlass zur Klage gegeben hat und außergerichtlich keine Auskunft erteilt hat und deswegen Klage erhoben wird und der Rechtsstreit sich erledigt.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.