Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Optimale Steuerplanung für Immobilienübertragungen
Die Übertragung von Immobilien im Rahmen der Erbschaft oder Schenkung erfordert eine sorgfältige Steuerplanung. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie dabei, die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und die Belastung durch Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
Strategien zur Steueroptimierung
Wir entwickeln individuelle Strategien zur steuerlich günstigen Übertragung von Immobilien. Dies umfasst die Analyse und Nutzung von Freibeträgen, die Anwendung von Bewertungsmethoden und die Beratung zu möglichen Gestaltungsmodellen.
Vermeidung von Steuerfallen
Unsere Experten identifizieren potenzielle Steuerfallen und helfen Ihnen, diese zu umgehen. Ziel ist es, Ihre Immobilien möglichst steuergünstig an die nächste Generation zu übertragen und gleichzeitig rechtliche Risiken zu minimieren.
Beratung und Umsetzung
Von der Planung bis zur Umsetzung stehen wir Ihnen zur Seite. Wir beraten Sie umfassend und sorgen dafür, dass alle rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt werden, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Ohne Testament ist Ihr Ehepartner gesetzlicher Erbe. Wenn Sie Kinder haben, steht Ihrem Ehegatten – je nach Güterstand – ein Viertel bis die Hälfte des Nachlasses zu. Die Kinder erhalten den Rest, geteilt durch die Anzahl der Köpfe. Haben Sie Ihren Ehepartner testamentarisch enterbt, bekommt er den Pflichtteil als reinen Geldanspruch. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wenn Sie Kinder haben, also maximal ein Viertel.
Nur dann, wenn die Gegenseite mit der Erteilung der Auskunft über den Nachlass in Verzug war und nach eingetretenem Verzug der Anwalt beauftragt wird, können die Anwaltskosten als sogenannter Verzugsschaden geltend gemacht werden. Wird der Anwalt mit der außergerichtlichen Tätigkeit bereits zu einem Zeitpunkt beauftragt, wenn der Verzug noch nicht eingetreten ist, etwa um die Gegenseite überhaupt erstmals zur Auskunft aufzufordern, muss die Gegenseite die Kosten nicht erstatten. Eine Möglichkeit, kostenbewusst den Anspruch geltend zu machen, ist daher, sich zuerst anwaltlich beraten zu lassen und zunächst selbst den Erben schriftlich mit angemessener Frist zur Auskunft aufzufordern. Dabei lässt sich auch Geld für Übergabeeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein sparen, wenn das billigere Einwurfeinschreiben genutzt wird. Dieses hat dazu noch den Vorteil, dass es zugeht, wenn der Briefträger es beim Empfänger eingeworfen hat, und nicht das Risiko birgt, dass der Empfänger nur benachrichtigt wird und das Einschreiben nicht abholt. Wird die Auskunft nicht innerhalb der angemessenen Frist erteilt und beauftragt man nach Ablauf der Frist einen Anwalt, der dann nochmals die Auskunft einfordert, kann die Gegenseite verpflichtet sein, die Kosten des Anwalts als Verzugsschaden zu tragen. Die Kosten eines Klageverfahrens einschließlich der Anwaltskosten muss die Gegenseite ersetzen, wenn sie den Rechtsstreit verliert, oder u.U. wenn sie Anlass zur Klage gegeben hat und außergerichtlich keine Auskunft erteilt hat und deswegen Klage erhoben wird und der Rechtsstreit sich erledigt.
Darüber hinaus kontrolliert das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker bei der Ausführung seiner Aufgaben nicht. Zwar haben die Erben bei mangelhafter Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Entlassung des Testamentsvollstreckers zu beantragen oder Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend zu machen. Eine Kontrolle seiner Tätigkeit erfolgt aber kaum. Zu beachten ist jedoch auch, dass der Erblasser die Testamentsvollstreckung bereits im Testament so ausgestalten kann, dass diese Nachteile möglichst wenig ins Gewicht fallen. Hat der Erblasser dies allerdings versäumt, kann es für den Erben in manchen Fällen sogar Sinn machen, das Erbe auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil einzufordern. Diese Entscheidung ist jedoch abhängig vom Einzelfall. Auf den Rat eines Experten verzichten sollte man bei dieser Entscheidung jedoch nicht.
Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge gemäß den §§ 1924 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) in Kraft. Diese bestimmt, dass Verwandte und Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen erben.
Aus unternehmensspezifischen und steuerlichen Gründen ist es ratsam, das Unternehmen zu Lebzeiten zu übertragen. Dabei sollte aber auch allen erbrechtlichen Fragen Rechnung getragen und der Unternehmer und sein Ehepartner finanziell abgesichert werden. Dies geschieht in einem komplexen Vertragswerk, das zwischen den Beteiligten ausgehandelt wird, und somit die Erbfolge – jedenfalls im Hinblick auf wesentliche Bestandteile des Vermögens – vorwegnimmt.
Ein Erbverzicht kann aus den unterschiedlichsten Gründen erklärt werden. So kann es etwa sinnvoll sein, auf das Erbe zu verzichten, wenn die Schulden des Erblassers das positive Vermögen übersteigen. Aber auch persönliche Gründe können ausreichenden Anlass bieten. Das OLG Düsseldorf hatte in einem aktuellen Fall (Beschluss v. 22.2.2017 – I-3 Wx 16/17, Volltext) die Wirksamkeit eines solchen Erbverzichts zu beurteilen.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.