Nießbrauchsvorbehalt

Wenn Sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen an eine minderjährige Person übertragen wollen, müssen Sie auf einige Besonderheiten achten.

Die  häufigste Form des Nießbrauchs ist das lebenslange Recht, in einer Immobilie zu wohnen und alle Nutzungen daraus zu ziehen. Wird das Haus verkauft, bleibt das Nießbrauchrecht weiterhin im Grundbuch eingetragen. Es erlischt erst nach Ablauf einer zuvor festgelegten Dauer oder mit dem Tod des Nießbrauchers.

Familienrecht

Rechtliche Unterstützung

Unsere Anwälte stehen Ihnen zur Seite.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Was erben Kinder ohne Testament?

Hat der Verstorbene keinen letzten Willen in Form eines Testaments oder Erbvertrages hinterlassen, regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Nachlasses. Die Kinder des Verstorbenen erben dabei zu gleichen Teilen. Existiert zusätzlich ein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, teilen sich die Kinder das Erbe mit diesem Partner.

In welcher Form muss die Ausschlagung des Erbes erfolgen?

Die Anfechtung muss öffentlich beurkundet werden. Dies kann beim Notar geschehen, der die Erklärung innerhalb der Frist beim Nachlassgericht einreicht. Die andere Möglichkeit ist, zum Nachlassgericht zu gehen und dort die Ausschlagung zu Protokoll zu geben.

Auskunftsanspruch der Kinder

Die meisten Kinder fügen sich in den Willen ihrer Eltern. Sie verzichten in Ansehung einer Pflichtteilsstrafklausel darauf, beim Tod des zuerst gestorbenen Elternteils den Pflichtteil geltend zu machen. Einige tun sich allerdings schwer mit dieser Entscheidung. Sie wollen zunächst einmal wissen, wie viel der Nachlass überhaupt wert ist. Dazu stellt ihnen das Erbrecht einen so genannten Auskunftsanspruch an die Seite. Die Kinder können also vom länger lebenden Elternteil Auskunft verlangen, was das verstorbene Elternteil so alles hinterlassen hat. Bisher ging man davon aus, dass das bloße Auskunftsverlangen nur eine Vorstufe dazu ist, den Pflichtteil vom überlebenden Elternteil auch wirklich einzufordern. Denn damit ergründet das interessierte Kind nur die Entscheidungsgrundlage und erhebt noch keine Zahlungsansprüche. Das OLG Köln sah das nun differenzierter.

Generalvollmacht: Individuellen Regelungsbedarf ermitteln

Vor Erstellung einer Generalvollmacht bietet sich an, rechtliche und finanzielle Folgen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls durchzuspielen. Das schafft Klarheit über zahlreiche zu regelnde Fragen einer Generalvollmacht: Wer soll meine finanziellen Geschäfte und Angelegenheiten regeln, wenn ich dazu nicht in der Lage bin? Wem vertraue ich für diese Angelegenheiten? Wer soll bei meinem Ableben mein Vermögen erben? Wer soll vielleicht bewusst leer ausgehen? Eine Generalvollmacht kann soweit führen, dass nicht nur sämtliche finanziellen Belange abgewickelt werden können, sondern beispielsweise auch über den Wohnsitz des Verfügenden oder eine ggf. notwendige medizinische Behandlung bestimmt werden kann. Auch kann geregelt werden, dass nach dem Tod des Verfügenden alle Rechtsverfügungen getroffen werden können. Eine vorausschauende Planung lohnt sich in jedem Fall. Wichtig ist, dass eine Generalvollmacht durch klare und eindeutige Formulierungen rechtssicher ist. Die Ermittlung des individuellen Regelungsbedarfes stellt sicher, dass kein ungewollter Einzelfall unentdeckt bleibt. Es gibt mehrere Vorstufen einer Generalvollmacht. Ein Beispiel ist eine Vorsorgevollmacht ergänzt um eine Betreuungsverfügung. Auch eine Patientenverfügung kann sich anbieten, sollte aber nicht alleine stehen. Einige deutsche Banken bieten auch eine sog. „Konto/Depotvollmacht-Vorsorgevollmacht“ an. Dabei handelt es sich um eine Vollmacht, die den Bevollmächtigten berechtigt, vorher festgelegte Bankgeschäfte zu erledigen. Der Bevollmächtigte kann über Guthaben verfügen, fällige Rechnungen zahlen oder Geld abheben. Nicht davon umfasst die die Aufnahme neuer Kredite. Die Konto/Depotvollmacht-Vorsorgevollmacht gilt auch für ein Wertpapierdepot. Allerdings können damit keine Termingeschäfte getätigt werden. Die Konto/Depotvollmacht-Vorsorgevollmacht ist nicht zu verwechseln mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht. Bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht kann auf eine separate Konto/Depotvollmacht verzichtet werden.

Aktiv fragen nach einer Erbrechts-Mediation

Die Empfehlung einer Mediation gehört trotz der hohen Erfolgsaussichten heute noch nicht zur anwaltlichen Routine. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass viele Anwälte mit dem Mediationsverfahren und ihrer wichtigen Rolle darin noch nicht vertraut sind. Mandanten sollten daher die häufig optimistisch formulierten Erfolgsaussichten einer Klage vor Gericht aktiv hinterfragen. Und sie sollten eine Mediation durchaus auch einmal von sich aus ins Spiel bringen. Das Wichtigste zum Schluss: Es ist nicht Voraussetzung für eine Mediation, dass die Parteien aktuell konstruktiv miteinander sprechen können. Vielmehr ist es typisch, dass man sich in den letzten Monaten nichts mehr zu sagen hatte und nur noch über die Anwälte kommuniziert hat. Gerade solche Situationen lassen sich in der Mediation häufig schon binnen weniger Stunden aufbrechen. Die Konfliktlösung in der erbrechtlichen Mediation kommt fast immer überraschend, aber dass sie kommt, ist ziemlich sicher.

Streit über nach Erbfall entstandene Hausgeldschulden

Dem Urteil des BGH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Bundesland Sachsen war gemäß eben jenes § 1936 BGB gesetzlicher Alleinerbe eines Wohnungseigentümers. Verwaltet wurde die Wohnung von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die von ihren Mitgliedern regelmäßig Hausgeld verlangte. Ein solches Haus- oder auch Wohngeld wird von allen Mitgliedern einer WEG in bestimmten Abständen gezahlt, um etwa Betriebs- und Verwaltungskosten decken zu können. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte nun im Laufe der Zeit drei Anerkenntnisurteile gegen das Bundesland Sachsen über rückständige Hausgeldzahlungen erwirkt. In den Urteilen war allerdings die beschränkte Erbenhaftung des Landes vorbehalten worden. Aus diesen Urteilen betrieb die WEG nun Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen des Bundeslandes. Dagegen klagte das Land nun, da es die Zwangsvollstreckung für unzulässig erachtete.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder Beratung.

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Schenkungsteuererklärung

Eine Schenkungsteuererklärung ist eine Erklärung, die man beim Finanzamt abgibt, wenn man ein höheres Vermögen geschenkt bekommen hat. Anhand der Schenkungsteuererklärung entscheidet das Finanzamt, ob darauf eine Schenkungsteuer erhoben werden muss.

Schenkungssteuererklärung

Die Schenkungssteuererklärung erfordert die Meldung von Schenkungen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt, detaillierte Angaben zur Schenkung und kann steuerliche Vorteile durch frühzeitige Planung bieten. Expertenrat ist oft hilfreich, um den steuerlichen Vorteil zu maximieren.

Gewillkürte Erbfolge

Das deutsche Erbrecht enthält in den §§ 1924 ff. BGB präzise Vorgaben dazu, wie der Nachlass eines Verstorbenen auf die Hinterbliebenen verteilt werden soll, falls dieser keine gewillkürte Erbfolge mittels Testament oder Erbvertrag vorgesehen hat.

Gesellschaftliches Erbrecht

Erbrecht und Gesellschaftsrecht sind vom Gesetz nicht aufeinander abgestimmt. Bei dem Aufeinandertreffen von Erbrecht auf Gesellschaftsrecht kann es daher zu Interessenskonflikten kommen, insbesondere bei den sog. „Nachfolgeklauseln".

Steuersätze

Nach der Ermittlung des steuerrechtlich anzusetzenden Wertes des Nachlasses und dem Abzug der so genannten Nachlassverbindlichkeiten können Sie aus dem daraus sich ergebenden Betrag den Steuersatz anwenden.

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn es kein Testament gibt, ein Testament ungültig ist oder per Testament die gesetzliche Erbfolge bestimmt wurde.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.