Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.
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Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.
Als Steuerkanzlei mit erfahrenen Fachanwälten für Steuerrecht und Steuerberatern betreuen wir Unternehmer, Manager und Privatpersonen in allen Fragen der betrieblichen und privaten Steuergestaltung bzw. Steueroptimierung. Hierbei gibt es mehrere Steuersparmodelle, wie beispielsweise die Güterstandschaukel, die lebzeitige Übertrag oder die Stiftung, um Ihre Steuerlast zu senken.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Hat der Verstorbene keinen letzten Willen in Form eines Testaments oder Erbvertrages hinterlassen, regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Nachlasses. Die Kinder des Verstorbenen erben dabei zu gleichen Teilen. Existiert zusätzlich ein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, teilen sich die Kinder das Erbe mit diesem Partner.
Der Erbe muss die Nachlassinsolvenz beim Insolvenzgericht beantragen, sobald er weiß, dass der Erblasser überschuldet war. Bedingung ist, dass der Erbe sich sorgfältige über Nachlasssituation informiert hat. Erben, die fahrlässig die Überschuldung übersehen haben – z. B weil sie das Konto nicht rechtzeitig eingesehen haben – können die Möglichkeit auf Nachlassinsolvenz verlieren.
Niemand sollte die Nachlassabwicklung unterschätzen. Die Aufgabe ist keineswegs einfach und umfasst viele Schritte. Viele Dinge sind zu veranlassen und zu beachten: Sicherung des Nachlasses Wohnungsauflösung Sichtung aller Unterlagen Erstellung des Nachlassverzeichnisses Klärung aller bestehenden privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen Einziehung fälliger Forderungen Bezahlung von Rechnungen Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen Notwendige Kündigungen Konten- und Grundstücksumschreibungen Unterbringung von Haustieren Überwachung aller Fristen Abgabe der Erbschaftsteuererklärung Aus unterschiedlichen Gründen können die Erben diese Angelegenheiten oft nicht selbst erledigen: Wer im Beruf voll gefordert ist, hat meist keine Zeit für Behördengänge. Junge und unerfahrene oder minderjährige Erben können die Nachlassabwicklung genauso wenig übernehmen wie Erwachsene im Alters- oder Krankheitsfall. Weit entfernte, z.B. im Ausland wohnende Personen sind in der Regel nur schwer in der Lage, alle anfallenden Aufgaben zu übernehmen. Vor allem bei einem großen und wertvollen Nachlass wird ein geschulter und erfahrener Testamentsvollstrecker die Hinterbliebenen entlasten, beraten und unterstützen.
Wer als potentieller Erbe oder Pflichtteilsberechtigter nicht weiß, ob es ein Testament gibt, muss dies zunächst in Erfahrung bringen. Wenn das Testament bei Gericht hinterlegt wurde oder vor einem Notar errichtet wurde, ist es in der Regel im Zentralen Testamentsregister eingetragen. Von dort können die Nachlassgerichte und Notare Auskunft erhalten, ob es ein Testament gibt. Privatpersonen erhalten diese Auskunft nur mittelbar über das Nachlassgericht, indem sie dort anfragen, ob es einen Vorgang zu einem Verstorbenen gibt. Wer als gesetzlicher Erbe keinen Kontakt zum Erblasser hatte und nicht genau weiß, wann und wo dieser verstorben ist, kann beim Geburtsstandesamt des Erblassers eine entsprechende Auskunft bzw. die Sterbeurkunde erhalten. Wichtig zu wissen ist aber, dass die Nachlassgerichte nicht immer alle infrage kommenden gesetzlichen Erben anschreiben. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der im Testament eingesetzte Erbe beim Nachlassgericht angibt, dass er die Anschriften der anderen in Betracht kommenden gesetzlichen Erben nicht kennt. Die Nachlassgerichte stellen in der Regel nur dann Ermittlungen nach weiteren Erben an, wenn ihnen dazu Anhaltspunkte bekannt sind. Wenn man vom Nachlassgericht nicht benachrichtigt wurde, sollte man sich selbst dort melden und eine Kopie des eröffneten Testaments verlangen und prüfen, ob man Erbe geworden ist. Wenn bereits ein Erbschein erteilt wurde, kann man davon eine Kopie erhalten. Zuständig ist das Nachlassgericht an dem Ort, an dem der Erblasser zuletzt gelebt hat. Bereits an dieser Stelle kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der oft einfacher und schneller Akteneinsicht in die Nachlassakte erhalten kann.
Wenn der Verstorbene keinen letzten Willen hinterlassen hat, bestimmt das Gesetz die Erbfolge. Nach dieser gesetzlichen Erbfolge wird der Nachlass an Familienangehörige und Verwandte verteilt. Enger verwandte Personen wie Kinder oder Enkelkinder schließen dabei weiter entfernte Verwandte wie Geschwister oder Neffen und Nichten von der Erbfolge aus. Zudem muss stets das gesetzliche Erbrecht des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners berücksichtigt werden.
Nichteheliche Lebensgefährten haben überhaupt kein gesetzliches Erb- oder Pflichtteilsrecht beim Tod des Partners. Das gilt auch dann, wenn die Lebensgemeinschaft auf Dauer bestanden hat, den Charakter einer Ehe angenommen hat und der Überlebende seinen Partner intensiv über Jahre hinweg gepflegt und in dieser Zeit kein eigenes Einkommen erzielt hat. Es erben nach der gesetzlichen Erbfolge die Verwandten, nicht der Lebensgefährte.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Adoption
Adoption bezeichnet die Annahme einer Person durch eine andere Person oder durch ein Ehepaar als Kind. Seit dem 1.1.1977 wird durch die Adoption eines Minderjährigen die gleiche erbrechtliche Beziehung hergestellt wie zu leiblichen Kindern.
Familien-Pool
Beim Familienpool werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft eingebracht und anschließend werden diese Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder gegebenenfalls durch Erbschaft auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder bzw. Enkel übertragen.
Familienstiftung
Unter einer Familienstiftung versteht man eine mit Vermögen ausgestattete Institution, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dient. Das Vermögen wird also nicht von einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Personenkreis, sondern von der Stiftung übernommen.
Güterstandsschaukel
Die Güterstandsschaukel ist ein Mittel zur steueroptimierten Vermögensübertragung unter Ehegatten und bietet sich in den Fällen an, in denen ein Ehegatte während der Ehezeit deutlich mehr Zugewinn erzielt hat, als der andere Ehegatte.
Holding
Eine Holding, auf deutsch übersetzt „halten“, ist eine Muttergesellschaft (Holding), die ihre die untergeordneten Tochtergesellschaften „hält“. Wichtig ist hierbei, dass eine Holding-Struktur nur durch Gründung von einer Kapitalgesellschaften (bspw. einer GmbH, UG oder Limited) gegründet werden kann.
Immo-GmbH
Die Immo-GmbH ist eine Sonderform der GmbH, mit der Sie Ihre Steuern auf Mieteinkünfte auf 15% senken können. Sie stellt eine Spezialform der vermögensverwaltenden GmbH dar, die ausschließlich eigene Immobilien vermietet.
Kettenschenkung
Kettenschenkung liegt vor, wenn der Schenker auf dem Umweg über den Beschenkten einem Dritten einen Gegenstand zuwenden will.
Lebzeitige Übertragung
Ob im Regelfall, also bei normalen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, zur Versorgung des Ehegatten lebzeitige Verfügungen sinnvoll sind, hängt von den persönlichen Umständen ab.
Nießbrauchsvorbehalt
Die häufigste Form des Nießbrauchs ist das lebenslange Recht, in einer Immobilie zu wohnen und alle Nutzungen daraus zu ziehen.
Stiftung
Gründet man eine Stiftung, kann nicht man nicht nur bei der Neugründung, sondern alle zehn Jahre einen Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend machen. Bei Ehegatten besteht die Möglichkeit diesen Betrag zu verdoppelt, also insgesamt 2 Millionen.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.