Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Als Steuerkanzlei mit erfahrenen Fachanwälten für Steuerrecht und Steuerberatern betreuen wir Unternehmer, Manager und Privatpersonen in allen Fragen der betrieblichen und privaten Steuergestaltung bzw. Steueroptimierung. Hierbei gibt es mehrere Steuersparmodelle, wie beispielsweise die Güterstandschaukel, die lebzeitige Übertrag oder die Stiftung, um Ihre Steuerlast zu senken.

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FAQ's

Deutsches Erbrecht

Gilt immer deutsches Erbrecht?

Über 7 Mio. ausländische Mitbürger leben in der Bundesrepublik. Mehr und mehr deutsche Staatsbürger besitzen ein Feriendomizil im Ausland, etwa in Spanien oder Florida. Auch Geldanlagen im Ausland erfreuen sich großer Beliebtheit. Kommt es dann zum Erbfall, stellt sich die schwierige Frage, ob die deutsche oder eine ausländische Erbrechtsordnung zur Anwendung kommt. Erbrechtliche Sachverhalte mit Auslandsberührung liegen immer dann vor, wenn: der Testierende oder der Erblasser nicht oder nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Nachlassgegenstände sich im Ausland befinden oder ausländisches Erbrecht auf Vermögen in Deutschland anzuwenden ist. Bei derartigen Konstellationen ist nach den Regeln des Internationalen Privatrechts zu prüfen, ob deutsches oder ausländisches Erbrecht eingreift. Dies beurteilt sich entweder nach dem Staatsangehörigkeits- oder dem Wohnsitzprinzip.

Amtliche Nachlassverwaltung

Schützt mich die amtliche Nachlassverwaltung?

Sobald der Erbe genau weiß, mit welchen Schulden er es zu tun hat, sollte er weitere Maßnahmen ergreifen. Soweit ihm die Anfechtung der Annahme der Erbschaft nicht möglich ist, kann er sein eigenes Vermögen schützen, indem er beim Nachlassgericht eine Nachlassverwaltung beantragt. Der Erbe braucht sich dann auch nicht mit der Befriedigung der Nachlassgläubiger aus-einanderzusetzen, weil dies dann Aufgabe des Nachlassverwalters ist. Das Gericht bestimmt dann einen Nachlassverwalter, die Gläubiger können ihre Ansprüche nun nur noch gegenüber diesem Verwalter geltend machen: Der Erbe ist damit "aus dem Schneider". Sämtliche Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die ein Nachlassgläubiger in das Privatvermögen des Erben eingeleitet hat, sind nun auf dessen Antrag aufzuheben. Dieser Weg ist aber nur dann eröffnet, wenn eine Erbengemeinschaft noch nicht auseinandergesetzt ist.

Stiftungen

Welche steuerlichen Unterschiede gibt es bei einer Stiftung?

Rein steuerliche Gründe sollten nicht allein das Motiv für die Gründung einer Stiftung sein. Die steuerlichen Vor- und Nachteile sind insbesondere in einer Beratung vor der Gründung anzusprechen. Mit Familien- und Unternehmensstiftungen sind keine Steuern zu sparen. So unterliegt die Übertragung von Vermögenswerten auf die Stiftung der Schenkung- oder Erbschaftsteuer. Da die Stiftung in keinem Verwandtschaftsverhältnis zum Stifter steht, ist grundsätzlich die ungünstigste Steuerklasse III anzuwenden. Der Steuersatz hängt vom Wert des übertragenen Vermögens ab. Er ist gestaffelt von 17% bei steuerpflichtigem Vermögen bis 52.000 € bis zu 50% bei steuerpflichtigem Vermögen über 25.565.000 €. Steuersparmodell ist jedoch die am häufigsten gewählte "gemeinnützige" Stiftung. Bei ihrer Errichtung und auch bei Zustiftungen ist sie von der Erbschaft- und Schenkungsteuer befreit. In der laufenden Besteuerung fallen keine Gewerbesteuer und keine Körperschaftsteuer an. Nur ein möglicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterliegt diesen Steuern. Um die Bereitschaft zur Errichtung von Stiftungen zu fördern, hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 01.01.2000 den Sonderausgabenabzug bei einer Neugründung auf 307.000 € erhöht. Für laufende Zuwendungen an Stifter erhalten die Spender einen zusätzlichen Abzugsbetrag von 20.450 € im Kalenderjahr. Diese Abzugsmöglichkeiten gelten jedoch nur für Zuwendungen an Stiftungen des öffentlichen Rechts und an steuerbefreite - gemeinnützige - Stiftungen des privaten Rechts.

Erbschaftssteuer

Spart man in der Ehe auch Erbschaftssteuer ?

Die Ehe ist aus mehreren Gründen eine Steuerspargemeinschaft. Um bei der Übertragung von Eigentum innerhalb der Familie geschickt und völlig legal Steuern zu sparen, muss man wissen, wann, wo und wie der Bürger dies umsetzen kann.

Stiftungen

Was sind Stiftungen?

In Deutschland steigt die Zahl der Stiftungsneugründungen. Im Jahre 1990 waren es 181 Stiftungen bürgerlichen Rechts, die aus der Taufe gehoben wurden, nach einem kontinuierlichen Anstieg wurden im Jahr 2000 bereits 681 Neugründungen gezählt. Der vorläufige Höchststand wurde mit 852 neuen Stiftungen im Jahr 2004 erreicht. Diese Zahlen belegen einen "Stiftungsboom". Nicht in jedem Fall wird ein Kapital in Millionenhöhe zugewendet. Keineswegs alle Stifter verfügen über ein großes Vermögen. Jeder fünfte Stifter kann weniger als 250.000 € als Gründungskapital einbringen. Bei einer Stiftung wird das Stiftungskapital in seinem Bestand erhalten. Die Stiftungszwecke werden ausschließlich mit den Erträgen aus dem Kapitalstamm der Stiftung verfolgt. Rund 43% der Neugründungen müssen mit weniger als 100.000 € Kapital an den Start gehen, so dass in Zeiten niedriger Kapitalzinsen pro Jahr nur wenige 1.000 € pro Jahr für den Stiftungszweck verwendet werden können. Nach den Ergebnissen einer Studie der Bertelsmann-Stiftung sind heute die Personen, die eine Stiftung gründen, keineswegs "alt, reich und verschroben". Ganz im Gegenteil hat die Untersuchung ergeben, dass immer mehr jüngere, aktive Initiatoren und Geldgeber die Stiftungslandschaft prägen - fast 40% sind jünger als 60 Jahre.

Schulden

Erbe ich auch die Schulden?

Nimmt ein Erbe einen Nachlass an, kann er in eine persönliche Katastrophe schlittern. Die Erbschaft muss nämlich nicht nur aus positiven Vermögenswerten bestehen; es können auch Schulden vorhanden sein, für deren Tilgung der Nachlass nicht ausreicht. Nimmt der Erbe einen überschuldeten Nachlass an, haftet er persönlich für diese Schulden. Das kann zur finanziellen Katastrophe führen, mit der Folge, dass eine eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid) abgelegt werden muss. Doch es gibt für die Erben viele Möglichkeiten, ihr Privatvermögen zu schützen. Ein Erbe sollte sich zunächst einmal einen Überblick verschaffen, was alles an Verbindlichkeiten vorhanden ist. Ein Schuldenberg ist schnell aufgehäuft. Der Erblasser kann im Mietrückstand gewesen sein. Es können Unterhaltsansprüche, Steuerschulden gegen ihn bestanden haben oder Ansprüche aus Darlehen oder Bürgschaften. Zu diesen, vom Verstorbenen verursachten so genannten "Erblasserschul-den" kommen die "Erbfallschulden". Wie der Name sagt, handelt es sich dabei um Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall selbst entstehen: die Kosten der Testamentseröffnung, Beerdigungskosten, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Auflagen und die Erbschaftsteuer. Hinzu treten die "Nachlasserbenschulden": Auch die Verwaltung des Nachlasses und die Fortführung eines geerbten Unternehmens sind nicht zum Nulltarif zu haben. Die Kosten unaufschiebbarer Reparaturen an einer Immobilie oder Lohnzahlungen für Angestellte des Erblassers bilden manchmal die Spitze des Schuldenbergs.

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Mehr zum Thema

Familien-Pool

Beim Familienpool werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft eingebracht und anschließend werden diese Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder gegebenenfalls durch Erbschaft auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder bzw. Enkel übertragen.

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Stiftung

Gründet man eine Stiftung, kann nicht man nicht nur bei der Neugründung, sondern alle zehn Jahre einen Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend machen. Bei Ehegatten besteht die Möglichkeit diesen Betrag zu verdoppelt, also insgesamt 2 Millionen.

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Kettenschenkung

Kettenschenkung liegt vor, wenn der Schenker auf dem Umweg über den Beschenkten einem Dritten einen Gegenstand zuwenden will.

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Immo-GmbH

Die Immo-GmbH ist eine Sonderform der GmbH, mit der Sie Ihre Steuern auf Mieteinkünfte auf 15% senken können. Sie stellt eine Spezialform der vermögensverwaltenden GmbH dar, die ausschließlich eigene Immobilien vermietet.

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Nießbrauchsvorbehalt

Die häufigste Form des Nießbrauchs ist das lebenslange Recht, in einer Immobilie zu wohnen und alle Nutzungen daraus zu ziehen.

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Holding

Eine Holding, auf deutsch übersetzt „halten“, ist eine Muttergesellschaft (Holding), die ihre die untergeordneten Tochtergesellschaften „hält“. Wichtig ist hierbei, dass eine Holding-Struktur nur durch Gründung von einer Kapitalgesellschaften (bspw. einer GmbH, UG oder Limited) gegründet werden kann.

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Weitere Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbfolge

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Pflichtteil

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testament

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Testamentsvollstreckung

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Unternehmensnachfolge

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.

Vorsorge

Über uns

Die Besonderheit unserer Kanzlei besteht darin, dass wir nicht nur erbrechtliche Themen behandeln, sondern diese auch steuerlich und gesellschaftsrechtlich betrachten können.
Dies spiegelt sich in der Qualifikation unserer Anwälte wieder, die Fachanwälte für Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht sind.
Ein Schwerpunkt ist deshalb die steueroptimierte Nachfolgeberatung.

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Erfahrung

Seit über 25 Jahren bieten wir  unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.

Erfolg

Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!

Engagement

Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!

Team

Im Erbrecht stehen Ihnen folgende Rechtsanwälte zur Verfügung:

Rechtsanwalt

Jan Gehrlein

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Fachanwalt Erbrecht
Fachanwalt Steuerrecht
Fachanwalt Handels- & Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt
Steuerberater

Torsten Trauth

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Rechtsanwältin

Lena Bittermann

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