Steuersätze
Nach der Ermittlung des steuerrechtlich anzusetzenden Wertes des Nachlasses und dem Abzug der so genannten Nachlassverbindlichkeiten können Sie aus dem daraus sich ergebenden Betrag den Steuersatz anwenden.
Ehepartner werden, je nach Wert des Erbes, in Steuerklasse I mit 7% bis 30% besteuert.
Geschwister oder Nichten und Neffen rutschen in Steuerklasse II. Für sie fällt ein Steuersatz von 15% bis 43% des Gesamtwerts an.
Nicht mit dem Erblasser verwandte Personen zahlen in Steuerklasse III mindestens 30% Erbschaftssteuer. Nach der Ermittlung des steuerrechtlich anzusetzenden Wertes des Nachlasses und dem Abzug der so genannten Nachlassverbindlichkeiten wird dann auf dem daraus sich ergebenden Betrag der passende Steuersatz angewendet.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Viele Bürgerinnen und Bürger nehmen ihre Freiheit, die Vermögensnach-folge nach dem eigenen Tod durch letztwillige Verfügung zu regeln, nicht in Anspruch. Für diesen Fall hat der Gesetzgeber Regelungen geschaffen, die die "gesetzliche Erbfolge" bilden. Diese Bestimmungen finden sich in den §§ 1924 - 1934 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Im Einzelnen ist hier die Erbfolge durch Blutsverwandtschaft, Ehepartner sowie durch den Staat geregelt - wie gesagt, nur für den Fall, dass keine gültige letztwillige Verfügung vorliegt. Wer aus welchem Grund Anspruch auf das Erbe eines Verstorbenen hat, kann im Einzelfall äußerst kompliziert sein. Wer sicher gehen will, dass er mit der gesetzlichen Erbfolge genau das erreicht, was er sich wünscht, sollte sich daher von einem versierten Erbrechtsexperten informieren und beraten lassen.
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Unternehmen von Todes wegen oder zu Lebzeiten im Wege der Schenkung übertragen, greift das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Wichtig für Sie sind gesetzlich gewährte Vergünstigungen. Bei richtiger Gestaltung der Unternehmensnachfolge kann auch ein sehr werthaltiges Unternehmen auf die nächste Generation übertragen werden, ohne dass Schenkungsteuer anfällt. Dafür muss das Unternehmen aber für sieben Jahre fortgeführt und nach Ablauf dieser Frist 700 % der sogenannten Ausgangslohnsumme erreicht werden (§ 13 a VIII ErbStG).
Eine Testamentsvollstreckung kann den Wert der Erbschaft mindern und die Interessen des Erben und Testamentsvollstreckers können divergieren. Pflichtteilsberechtigte Erben können auf ihren Pflichtteil ausweichen. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Erblasser eine reibungslose Abwicklung der Erbschaft, besonders bei komplexen Nachlässen, zerstrittenen Erben oder schutzbedürftigen Personen. Dennoch hat eine Testamentsvollstreckung auch Nachteile. Der Erblasser muss sorgfältig abwägen, ob sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers lohnt.
Jede Person, die eine Erbschaft oder ein Vermächtnis erhält, ist verpflichtet, diesen Erwerb dem Finanzamt zu melden. Nahe Angehörige, wie Kinder oder Ehepartner, profitieren von hohen Freibeträgen. Nur wenn der Wert der Erbschaft diese Freibeträge überschreitet, fällt Erbschaftsteuer an. Der Steuersatz für die Erbschaftssteuer steigt mit dem Wert der Erbschaft und kann in § 19 ErbStG nachgelesen werden.
Sind keine Erben erster Ordnung (also Kinder, Enkelkinder, Urenkel des Erblassers) vorhanden, erben die Eltern, und wenn diese nicht mehr leben die Kinder der Eltern also die Geschwister, oder die Enkelkinder der Eltern, also Neffen und Nichten. Lebt nur noch ein Elternteil und gibt es keine Kinder oder Enkelkinder des anderen Elternteils, so erbt der überlebende Elternteil alleine. Diese Gruppe von Erben bildet die Erben der zweiten Ordnung.
Wenn Sie als Unternehmer zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit im Koma liegen, gelten die in einem Notfalltestament getroffen Regelungen noch nicht. Also müssen Sie für die Zeit Ihrer Handlungsunfähigkeit Vorsorge treffen. Dies geschieht mit einer Vorsorgevollmacht. Darin erteilen Sie einem Menschen, dem sie besonders vertrauen und der Geschäftserfahrung hat, die Vollmacht, Sie im Rahmen Ihres Unternehmens zu vertreten. Der Bevollmächtigte kann dann je nach Rechtsform einen neuen Geschäftsführer bestellen. Darüber hinaus sollte jeder Unternehmer für seine Firma einen Notfallplan erstellen. Damit erhöht er die Chance, dass sein Unternehmen im Fall seiner Handlungsunfähigkeit fortgeführt werden kann.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Bewertungsgesetz
Das Bewertungsgesetz regelt in Deutschland die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen. Es gilt für alle Abgaben und Steuern, die durch Bundesgesetz geregelt sind.
Pflichtteilsergänzung
Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
Familienstiftung
Unter einer Familienstiftung versteht man eine mit Vermögen ausgestattete Institution, die dauerhaft dem Interesse einer Familie dient. Das Vermögen wird also nicht von einer bestimmten Person bzw. einem bestimmten Personenkreis, sondern von der Stiftung übernommen.
Vermächtnis
Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.
Lebzeitige Übertragung
Ob im Regelfall, also bei normalen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, zur Versorgung des Ehegatten lebzeitige Verfügungen sinnvoll sind, hängt von den persönlichen Umständen ab.
Familien-Pool
Beim Familienpool werden Vermögenswerte vom Vermögensinhaber in eine Gesellschaft eingebracht und anschließend werden diese Gesellschaftsanteile durch Schenkung oder gegebenenfalls durch Erbschaft auf andere Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder bzw. Enkel übertragen.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.