Pflichtteilsergänzung

Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.

Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.

Die Schenkung wird wird hierbei innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang berücksichtig. Innerhalb jedes weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger. Sind jedoch zehn Jahre seit der Schenkung verstrichen, bleibt sie unberücksichtigt. Ist die Schenkung an den Ehegatten erfolgt, beginnt die Frist nicht vor der Auflösung der Ehe.

Familienrecht

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Digitales Erbe: Wie erfolgt der Zugriff?

Bei Profilen in sozialen Netzwerken wird die Mitgliedschaft nach Benachrichtigung des Betreibers meist gelöscht. Bei Facebook kann man die Seite nach dem Tod löschen oder in einen Gedenkmodus stellen lassen, bei welchem Kontakte ihre Anteilnahme hinterlassen können. Google bietet bereits eine Einstellung an, bei welcher der Nutzer bereits zu Lebzeiten bestimmen kann, was mit den persönlichen Daten nach dem Tod geschehen soll. Für einen umfassen Überblick konnten Angehörige früher insbesondere auf Aktenordnern und Briefe zurückgreifen. Ein Digitales Erbe erfordert hingegen als Ausgangspunkt meist einen Zugang zu dem E-Mail Konto des Verstorbenen. Hierbei gewähren viele Provider nach Ausweisung durch Personalausweis und Erbschein Zugriff auf das E-Mail Konto. Einige Anbieter fürchten allerdings eine Verletzung des Fernmeldegeheimnises aus § 88 TKT, weil der Verstorbene meist vorher nicht zugestimmt hat die Nachrichten weiterzugeben. Hier ist ggf. ein gerichtliches Vorgehen nötig. Eine rechtliche Klarstellung zu diesem Thema gibt es bislang in Deutschland noch nicht. Nutzer sollten aus diesem Grund bereits zu Lebzeiten in einem Testament auch ein Digitales Erbe einbinden. Dieses Testament muss handschriftlich verfasst werden. Wie hoch der Bedarf an Aufklärung und Beratung in diesem Bereich ist, zeigt eine Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom. Das Ergebnis der Umfrage bringt zum Vorschein, dass lediglich einer von 10 Internetnutzern bereits Bestimmungen für ein Digitales Erbe getroffen hat. Umso mehr sich das Leben in das Internet verlagert, umso dringender sollten sich mit dem Thema Digitales Erbe beschäftigt werden.

Wie kann ich eine Pflichtteilsklage führen, wenn ich wenig Geld habe?

Wenn der Anspruch einen bestimmten Wert erreicht und die Sache Aussicht auf Erfolg hat, kann eine Prozessfinanzierung bei einem Prozessfinanzierer beantragt werden. Dazu muss ein Anwalt dem Prozessfinanzierer die Erfolgsaussichten des Anspruchs und dessen Durchsetzbarkeit darlegen. Der Prozessfinanzierer prüft dann, ob er den Fall finanziert, zahlt die Kosten für den Rechtsstreit und lässt sich einen bestimmten Anteil an dem im Prozess erstrittenen Betrag versprechen. Wer bedürftig ist, kann für eine Pflichtteilsklage Prozesskostenhilfe beantragen. Die Prozesskostenhilfe übernimmt aber nur die eigenen Anwaltskosten und davon auch nur einen, vor allem bei höheren Summen, wesentlich geringeren Anteil als die sogenannten Wahlanwaltsgebühren. Aber der Rechtsanwalt kann bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe tätig werden und erhält im Erfolgsfall von der unterliegenden Gegenseite die normalen gesetzlichen Gebühren. Wenn der Anwalt damit beauftragt wird, die Prozesskostenhilfe zu beantragen, was meistens schon den vollständigen Entwurf einer Klageschrift umfasst, wird in der Regel eine, gegenüber dem eigentlichen Verfahren geringere Gebühr für diese Tätigkeit geschuldet und es kann ein entsprechender Vorschuss verlangt werden. Auch wenn Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, der Prozess jedoch verloren wird, muss man die Anwaltskosten der Gegenseite zahlen. Die Bewilligung der Prozesskostenhilfe kann auch aufgehoben werden, wenn sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach der Bewilligung geändert haben. Eine solche Änderung kann auch darin liegen, dass durch den Prozess, für den Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, etwas erlangt wurde. Die Prozesskostenhilfe schließt also das Prozessrisiko nicht aus, sondern versetzt einen Bedürftigen nur in die Lage, überhaupt denn Prozess zu führen.

Einseitige Abänderung bei gemeinschaftlichem Ehegattentestament

Dem Urteil lag folgender Fall zugrunde: Der Erblasser hat das gemeinschaftliche Ehegattentestament nach dem Tod seiner Ehefrau zulasten des gemeinsamen Sohnes abgeändert. Die neue Lebensgefährtin sollte als Miterbin zusammen mit dem Sohn eingesetzt werden. Die Änderung stütze er auf eine Abänderungsklausel. Die Bindungswirkung von dem Ehegattentestament sollte durchbrochen werden, wenn es zu „familiären Zuwiderhandlungen“ des Sohnes kommt. Solche Zuwiderhandlungen sah der Erblasser darin, dass sein Sohn keinen regelmäßigen Kontakt zum Erblasser pflegte. Die Miterbin strebte vor Gericht die Erteilung eines Erbscheins an, der sie als Miterbin ausweist. Demgegenüber beantragte der Sohn einen Erbschein, der ihn als Alleinerben auszeichnet. Das AG Bamberg hat mit Beschluss vom 19.7.2019 (57 VI 1885/18) dem Erbscheinantrag der Miterbin stattgegeben. Der Antrag des Sohnes wurde zurückgewiesen. Die Beschwerde des Sohnes vor dem OLG Bamberg hatte Erfolg.

Welche Auswirkung hat eine Testamentvollstreckung?

Wenn der Erblasser in seinem Testament eine Testamentsvollstreckung angeordnet hat, hat dies erhebliche Auswirkungen auf die Erben. Obwohl die Erben ihre Erbenstellung nicht verlieren, wird ihre Rechtsstellung durch die Testamentsvollstreckung stark eingeschränkt. Während der Testamentsvollstreckung hat der Testamentsvollstrecker das Recht, die Nachlassgegenstände in Besitz zu nehmen und über diese zu verfügen. Diese Befugnisse liegen nicht bei den Erben, sondern ausschließlich beim Testamentsvollstrecker.

Wer ist Erbe – wer ist Pflichtteilsberechtigter?

Erben sind im deutschen Recht entweder testamentarische Erben oder gesetzliche Erben. Pflichtteilsberechtigt sind bestimmte nahe Angehörige. Der Unterschied zwischen Erbe und Pflichtteil ist, dass der Erbe Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers ist. Der Erbe tritt also in alle Rechtspositionen des Erblassers (Vermögen und Schulden) ein. Der Pflichtteilsberechtigte hat dagegen nur einen Zahlungsanspruch gegen den Erben. Wenn Erben weniger erhalten, als ihr Pflichtteilsanspruch wäre, haben sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils.

Was ist, wenn ich keine Erben habe?

Wenn Keine Erben vorhanden sind, erbt der Staat.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Erbschein

Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.

Erbschaft

Vor- und Nacherbschaft im gemeinschaftlichen Testament In einem gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament) ist nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vor“- und „Nacherbe“ enthält

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn es kein Testament gibt, ein Testament ungültig ist oder per Testament die gesetzliche Erbfolge bestimmt wurde.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft hat sowohl Folgen für ein Erbe, das Sie während der Ehe erhalten, als auch darauf, wie hoch Ihr Erbteil ausfällt, wenn Ihr Partner vor Ihnen stirbt.Erben Sie im Laufe der Ehe oder erhalten eine Schenkung, zählt beides nicht zum sogenannten Zugewinn.

Bewertungsgesetz

Das Bewertungsgesetz regelt in Deutschland die steuerliche Bewertung von Vermögensgegenständen. Es gilt für alle Abgaben und Steuern, die durch Bundesgesetz geregelt sind.

Güterstandsschaukel

Die Güterstandsschaukel ist ein Mittel zur steueroptimierten Vermögensübertragung unter Ehegatten und bietet sich in den Fällen an, in denen ein Ehegatte während der Ehezeit deutlich mehr Zugewinn erzielt hat, als der andere Ehegatte.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.