MBO / MBI

Bei einem Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das Management, in der Regel leitende Angestellte oder die Geschäftsführung, die eigene Firma. Beim Management-Buy-In (MBI) übernimmt dagegen ein (fremder) Manager von außen das Unternehmen.

Bei einem Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das Management, in der Regel leitende Angestellte oder die Geschäftsführung, die eigene Firma. Beim Management-Buy-In (MBI) übernimmt dagegen ein (fremder) Manager von außen das Unternehmen. Die Kombination von MBO und MBI ist eine gemeinsame Übernahme von internen und externen Managern. MBO ist vor allem beim Generationswechsel in Unternehmensleitungen eine mögliche Form der Übernahme.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Kann Testamentsvollstreckung dem verschuldeten Erben helfen?

Manchmal steht der Testierende vor der Frage, wie er den künftigen Nachlass vor den Gläubigern des Erben schützen kann. Die Testamentsvollstreckung bietet eine effektive Möglichkeit, den Zugriff solcher Gläubiger auf den Nachlass abzuwehren.

Wer bekommt vom Erbe wie viel?

Die Verteilung einer Erbschaft erfolgt nach den Vorgaben des Testaments, falls ein solches vorhanden ist. Der Verstorbene kann im Testament festlegen, wer welchen Teil des Vermögens erhält. Ohne Testament bestimmt das Gesetz die Erbfolge und regelt, wer den Nachlass erhält. Dabei schließen nahe Familienangehörige weiter entfernte Verwandte von der Erbfolge aus. Wurden enge Familienmitglieder wie Kinder oder der Ehepartner vom Erblasser von der Erbfolge ausgeschlossen, steht ihnen dennoch der Pflichtteil zu.

Welches Testament gilt?

Wenn es mehrere Testamente gibt, gilt in der Regel das zuletzt erstellte Testament. Ein früheres Testament behält nur dann Gültigkeit, wenn das spätere Testament inhaltlich damit übereinstimmt. Bei der Erstellung mehrerer Testamente ist es wichtig zu erklären, welches davon maßgeblich sein soll. Falls bereits ein gemeinschaftliches Testament oder ein Erbvertrag existiert, könnte ein späteres Testament unter Umständen unwirksam sein.

Erbe oder Pflichtteil - welche Rechte habe ich?

Wer durch Testament ausdrücklich enterbt ist oder dadurch, dass ein anderer zum Erben eingesetzt ist, sollte sich zunächst Klarheit verschaffen, welche Rechte er hat. Im deutschen Erbrecht wird zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der testamentarischen Erbfolge unterschieden. Gesetzliche Erben sind die Personen, die Erben werden, wenn nicht durch Testament etwas anderes geregelt ist. Testamentarische Erben werden in Gegenüberstellung zu den gesetzlichen Erben auch gewillkürte Erben genannt. Bestimmte nahe Angehörige des Erblassers können Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche haben, wenn ihr Anteil am Erbe nicht mindestens der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils entspricht.

Was kann ich tun, wenn der Erbe keine Auskunft über den Nachlass erteilt?

Wenn der Erbe die Auskunft nicht innerhalb der angemessenen Frist erteilt, kann er durch eine Auskunftsklage dazu gezwungen werden. Häufig wird diese Auskunftsklage in Form einer sogenannten Stufenklage gerichtlich geltend gemacht. Stufenklage bedeutet, dass nacheinander, jeweils aufeinander aufbauende Klageansprüche aufgerufen werden, die wie Stufen aufeinander aufbauen. Meistens wird in der ersten Stufe die Auskunft und der Anspruch auf Belege geltend gemacht, in der zweiten Stufe kann die eidesstattliche Versicherung verlangt werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Auskunft nicht vollständig oder nicht richtig ist. Wenn die Auskunft erteilt ist, also man Kenntnis vom Bestand und Wert des Nachlasses hat, wird in der letzten Stufe der Anspruch auf den Pflichtteilsanspruch und ggf. Pflichtteilsergänzungsanspruch beziffert, das heißt, es wird eine konkrete Summe gefordert. Häufig wird in der ersten Stufe der Auskunftsanspruch vom beklagten Erben anerkannt; ist dies nicht der Fall, entscheidet das Gericht durch ein Teilurteil über den Auskunftsanspruch. Dieses Auskunftsurteil kann auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Vorteil einer Stufenklage ist, dass das Risiko, Prozesskosten tragen zu müssen, geringer ist, als wenn sofort auf einen bestimmten Betrag geklagt werden würde. Nachteil ist, dass sich das Verfahren in jeder der Stufen längere Zeit hinziehen kann und es lange dauern kann, bis der Anspruch durchgesetzt ist. Anders als eine reine Auskunftsklage unterbricht die Stufenklage auch die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs genauso wie eine Zahlungsklage.

OLG Köln: Entscheidend sei der Eindruck des Erben

Dem OLG Köln zufolge ist es möglich, dass ein Kind seinen Auskunftsanspruch in einer Schärfe und Bestimmtheit geltend macht, die ihn aus Sicht des Elternteils schon als Zahlungsaufforderung erscheinen lässt. Im konkreten Fall hatte ein Kind nicht nur nach dem Nachlassbestand gefragt. Vielmehr hatte es vom Vater auch verlangt, den Wert des Nachlasses durch einen Gutachter bewerten zu lassen. Außerdem stellte das Kind eine konkret bezifferte Abfindung in den Raum, bei deren Zahlung es auf die Geltendmachung des Pflichtteils verzichten werde. Das OLG Köln sah darin schon ein Zahlungsverlangen des Kindes und hielt damit die Voraussetzungen der Pflichtteilsstrafklausel für gegeben. Damit wird das Kind nun nicht mehr Erbe, wenn der Vater einmal stirbt.

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Familienrecht

Rechtliche Unterstützung

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Betreuer

Ein Betreuer wird auf Antrag oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag.

Gütertrennung

Hat sich ein Ehepaar für die Gütertrennung entschieden und dies auch beim Notar beurkunden lassen, gilt eine andere Erbquote für die Ehegatten: War die Ehe kinderlos, erhält der hinterbliebene Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte geht an die Erben zweiter Ordnung.

Nachlassverbindlichkeit

Zwei beim BFH gerade anhängig gewordene Revisionen zeigen wieder, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG zunehmend streitiger zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung wird.

Ausschlagung

Das Ausschlagen der Erbschaft bedeutet, dass kein Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon besteht. Dadurch kann auch kein Pflichtteil mehr einfordert werden.

Ordentlicher Pflichtteil

Ordentlicher Pflichtteil ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Ergänzung des Pflichtteils, weil der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall einem Dritten eine Schenkung gemacht hat.

Alleinerbe

Alleinerbe ist derjenige, der beim Tod des Erblassers alleiniger Erbe des Nachlasses wird.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.