Erbschaftsteuererklärung
Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags.
Bei einer Erbschaft oder Schenkung können Steuern anfallen. Wer Vermögen aus einer Erbschaft oder Schenkung erhält, hat eine Anzeigepflicht beim Finanzamt. Nachdem der Erwerb beim Finanzamt angezeigt wurde, wird geprüft, ob eine Erbschafts- oder Schenkungssteuerpflicht vorliegt. Anschließend kann das Finanzamt den Erben oder Beschenkten dazu auffordern, eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben. Durch die Erbschaftssteuererklärung möchte das Finanzamt Details über die Erbschaft erfahren, sodass es die Höhe der zu entrichtenden Steuer ermitteln kann.
Wichtig für das Finanzamt ist zum Beispiel, welche Vermögenswerte auf den Erben oder die Erbengemeinschaft übergehen und um welche Vermögenshöhe es sich dabei handelt.
Dasselbe gilt bei Schenkungen.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Es ist möglich, Änderungsvorbehalte durch Klauseln in ein gemeinschaftliches Ehegattentestament zu integrieren. Dadurch kann die Bindungswirkung durchbrochen werden. Nach Auffassung des OLG Bamberg musste im vorliegenden Fall die Klausel nicht nur einen Änderungsvorbehalt zugunsten des Letztversterbenden beinhalten. Die Klausel musste vielmehr nach Auslegung auch dahingehend zu verstehen sein, dass die Eheleute dem überlebenden Ehegatten gerade die Möglichkeit einer Neutestierung eröffnen wollten. Letzteres ist jedoch nur anzunehmen, wenn die Möglichkeit der Neutestierung als letztes Mittel anzusehen ist.
Wenn der Erblasser sowohl Erben als auch einen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, stehen die Erben vor erheblichen Einschränkungen. Obwohl die Erben nach dem Erbfall die rechtlichen Nachfolger des Erblassers werden und formal das gesamte Erbe übernehmen, darf gemäß § 2205 BGB nur der Testamentsvollstrecker vorerst den Nachlass in Besitz nehmen. Dadurch haben die Erben vorübergehend keinen Zugriff auf die Erbschaft.
Der Testamentsvollstrecker ist zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Als Erbrechtsexperte ist er in steuerlichen Fragen versiert und kann dadurch die Steuerbelastung der Erben minimieren.
Manchmal steht der Testierende vor der Frage, wie er den künftigen Nachlass vor den Gläubigern des Erben schützen kann. Die Testamentsvollstreckung bietet eine effektive Möglichkeit, den Zugriff solcher Gläubiger auf den Nachlass abzuwehren.
Wenn der Erbe die Auskunft nicht innerhalb der angemessenen Frist erteilt, kann er durch eine Auskunftsklage dazu gezwungen werden. Häufig wird diese Auskunftsklage in Form einer sogenannten Stufenklage gerichtlich geltend gemacht. Stufenklage bedeutet, dass nacheinander, jeweils aufeinander aufbauende Klageansprüche aufgerufen werden, die wie Stufen aufeinander aufbauen. Meistens wird in der ersten Stufe die Auskunft und der Anspruch auf Belege geltend gemacht, in der zweiten Stufe kann die eidesstattliche Versicherung verlangt werden, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Auskunft nicht vollständig oder nicht richtig ist. Wenn die Auskunft erteilt ist, also man Kenntnis vom Bestand und Wert des Nachlasses hat, wird in der letzten Stufe der Anspruch auf den Pflichtteilsanspruch und ggf. Pflichtteilsergänzungsanspruch beziffert, das heißt, es wird eine konkrete Summe gefordert. Häufig wird in der ersten Stufe der Auskunftsanspruch vom beklagten Erben anerkannt; ist dies nicht der Fall, entscheidet das Gericht durch ein Teilurteil über den Auskunftsanspruch. Dieses Auskunftsurteil kann auch mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden. Vorteil einer Stufenklage ist, dass das Risiko, Prozesskosten tragen zu müssen, geringer ist, als wenn sofort auf einen bestimmten Betrag geklagt werden würde. Nachteil ist, dass sich das Verfahren in jeder der Stufen längere Zeit hinziehen kann und es lange dauern kann, bis der Anspruch durchgesetzt ist. Anders als eine reine Auskunftsklage unterbricht die Stufenklage auch die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs genauso wie eine Zahlungsklage.
Bei der Berechnung des Pflichtteils wird zunächst einmal der Verkehrswert des Nachlasses zum Todeszeitpunkt in Geld berechnet. Bei Wertpapieren wird der mittlere Tageswert zugrunde gelegt. Der Wert von Gesellschaftsanteilen ist mit der so genannten "Ertragswertmethode" zu bestimmen. Von dem so ermittelten Geldbetrag werden sodann die Schulden abgezogen. Was der Pflichtteilsberechtigte erhält, ist sein Anteil aus dem ermittelten Geldbetrag (vgl. Tabelle). Wenn er vom Erblasser bereits vor dessen Tode etwas geschenkt bekommen hat, muss er sich das Geschenk auf seinen Pflichtteilsanspruch anrechnen lassen, wenn der Erblasser dies bei der Schenkung bestimmt hat. Die Schenkung kann auch im Rahmen der Pflichtteilsergänzung anzurechnen sein. Was logisch und klar klingt, ist im Einzelfall äußerst kompliziert und für den Laien schwer durchschaubar. Die Ermittlung des Nachlasswerts kann sich über Monate hinziehen. In vielen Fällen lohnt sich der Aufwand weder für die Erben noch die Pflichtteilsberechtigten. Wenn die Parteien noch miteinander reden können und es nicht auf Heller und Pfennig ankommt, ist meist eine pragmatische, einvernehmliche Lösung besser als eine jahrelange Auseinandersetzung mit hohen Zahlungen an Gutachter und Sachverständige.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Geltendmachung
Die Erbunwürdigkeit tritt nicht automatisch ein, wenn ein Erbunwürdigkeitsgrund vorliegt. Sie muss vielmehr nach dem Erbfall durch Anfechtung geltend gemacht werden.
Überschuldeter Nachlass
Aus dem Gesetz kann der Erbe mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass er für die auf ihn im Erbfall automatisch übergegangenen Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.
Stiftung
Gründet man eine Stiftung, kann nicht man nicht nur bei der Neugründung, sondern alle zehn Jahre einen Höchstbetrag von einer Million Euro bei Zuwendungen in das Vermögen einer Stiftung steuerlich geltend machen. Bei Ehegatten besteht die Möglichkeit diesen Betrag zu verdoppelt, also insgesamt 2 Millionen.
Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft hat sowohl Folgen für ein Erbe, das Sie während der Ehe erhalten, als auch darauf, wie hoch Ihr Erbteil ausfällt, wenn Ihr Partner vor Ihnen stirbt.Erben Sie im Laufe der Ehe oder erhalten eine Schenkung, zählt beides nicht zum sogenannten Zugewinn.
Gütertrennung
Hat sich ein Ehepaar für die Gütertrennung entschieden und dies auch beim Notar beurkunden lassen, gilt eine andere Erbquote für die Ehegatten: War die Ehe kinderlos, erhält der hinterbliebene Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte geht an die Erben zweiter Ordnung.
Pflichtteilsergänzung
Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.