Handschriftliches Testament

Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Eigenhändig bedeutet dabei handschriftlich. Dieses Formerfordernis dient dem Beweis der Echtheit. Auch die eigenhändige Unterschrift ist ein zwingender Bestandteil des handgeschriebenen Testaments.

Die Angabe von Ort und Datum ist für die Formwirksamkeit des letzten Willens nicht zwingend erforderlich. Es handelt sich hier um eine sogenannte „Soll-Vorschrift“.

Familienrecht

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Vorausschauende Planung für Generalvollmacht sinnvoll

Eine unzureichende Vorsorge in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten kann zu großen Schwierigkeiten bei Krankheit oder Unfall führen. Viele Fragestellungen ergeben sich erst im Gespräch mit Experten. Wir raten daher dazu, sich im Vorfeld gründlich zu informieren. Damit kann späteren Streitigkeiten oder ungewollten Regelungen vorgebeugt werden.

Kann Testamentsvollstreckung Streit vermeiden?

Entsteht durch den Todesfall eine Erbengemeinschaft, können die Erben den Nachlass nur gemeinschaftlich verwalten. Bei wesentlichen Entscheidungen gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Viele Verwandte haben sich im Zuge der Erbauseinandersetzung schon zerstritten, weil sie selbst nebensächliche Dinge nicht regeln konnten. Ganz anders ist das bei einer Testamentsvollstreckung. Die Fäden laufen bei einer Person zusammen, die zu Objektivität und Neutralität verpflichtet ist und häufig auch bei aufkommendem Streit oder zwischen den Fronten vermitteln kann. Vorschläge eines Testamentsvollstreckers finden eher die Zustimmung aller Beteiligten als die Wunschvorstellungen von verfeindeten Familienmitgliedern, die miteinander nicht mehr reden können.

Was ist ein Testamentsvollstrecker?

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat klare Ziele vor Augen: gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses Schutz des Vermögens Erhaltung des Familienfriedens finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder Diese Ziele lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird. Denn wenn die Erben versuchen, alles selbst zu regeln, ist Streit und Ärger häufig vorprogrammiert.

Wann Erbschaft melden?

Innerhalb von drei Monaten nach dem Erhalt einer Erbschaft ist man gesetzlich verpflichtet, diese dem Finanzamt gemäß § 30 des Erbschaftsteuergesetzes zu melden. Dabei sind Angaben zum Wert der Erbschaft erforderlich. Sollte das Finanzamt aufgrund dieser Meldung feststellen, dass die Erbschaft steuerpflichtig ist, wird der Erbe zur Einreichung einer Steuererklärung aufgefordert.

Wie viel Erbschaftssteuer kostet mich das Familienheim?

Unabhängig vom ehelichen Güterstand kann ein Ehepartner dem anderen Partner schenkungsteuerfrei sein "Familienwohnheim" übertragen. Ein solches "Wohnheim" ist ein Haus oder eine Wohnung, in dem sich der Mittelpunkt des familiären Lebens zu eigenen Wohnzwecken befindet. Auch Teilübertragungen sind möglich. Sogar mehrfach kann ein Ehepartner dem anderen ein "Familienwohnheim" zukommen lassen. Man muss die Immobilie auch nicht bis in alle Ewigkeit selbst nutzen, um die Möglichkeit der steuerfreien Übertragung zu haben, da es keine Behaltensfrist gibt. Ferien- und Wochenendhäuser sowie Häuser, die sich im Ausland befinden, können dagegen nicht auf diesem Wege steuerfrei übertragen werden.

Auskunftsanspruch der Kinder

Die meisten Kinder fügen sich in den Willen ihrer Eltern. Sie verzichten in Ansehung einer Pflichtteilsstrafklausel darauf, beim Tod des zuerst gestorbenen Elternteils den Pflichtteil geltend zu machen. Einige tun sich allerdings schwer mit dieser Entscheidung. Sie wollen zunächst einmal wissen, wie viel der Nachlass überhaupt wert ist. Dazu stellt ihnen das Erbrecht einen so genannten Auskunftsanspruch an die Seite. Die Kinder können also vom länger lebenden Elternteil Auskunft verlangen, was das verstorbene Elternteil so alles hinterlassen hat. Bisher ging man davon aus, dass das bloße Auskunftsverlangen nur eine Vorstufe dazu ist, den Pflichtteil vom überlebenden Elternteil auch wirklich einzufordern. Denn damit ergründet das interessierte Kind nur die Entscheidungsgrundlage und erhebt noch keine Zahlungsansprüche. Das OLG Köln sah das nun differenzierter.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Lebzeitige Übertragung

Ob im Regelfall, also bei normalen Einkommens- und Vermögensverhältnissen, zur Versorgung des Ehegatten lebzeitige Verfügungen sinnvoll sind, hängt von den persönlichen Umständen ab.

Schenkungssteuererklärung

Die Schenkungssteuererklärung erfordert die Meldung von Schenkungen innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt, detaillierte Angaben zur Schenkung und kann steuerliche Vorteile durch frühzeitige Planung bieten. Expertenrat ist oft hilfreich, um den steuerlichen Vorteil zu maximieren.

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft liegt vor, wenn der Verstorbene mehrere Personen als Erben einsetzt. Diese sogenannten Miterben bilden dann eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet und unter sich aufteilt.

Erblasser

Erblasser ist die Person, auf die das Vermögen des Erblassers im Erbfall als Ganzes übergeht (Gesamtrechtsnachfolge).

Betreuer

Ein Betreuer wird auf Antrag oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag.

Vorsorgevollmacht

In der Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens berechtigen, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für Sie zu erledigen.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.