Behindertentestament

Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).

Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält. Mit dem Behindertentestament können Eltern erreichen, dass ihr Vermögen der Familie erhalten bleibt und ein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf dieses Vermögen ausgeschlossen wird.

Darüber hinaus kann man dem behinderten Kind im Erbfall eine über die normale Sozialhilfe hinausgehende Lebensqualität gewährleisten, indem Zuwendungen an das Kind erfolgen, die ihm vom Sozialhilfeträger nicht weggenommen werden können. Dieses Ziel erreicht man nicht mit der Enterbung des behinderten Kindes oder mit einer Erbquote, die geringer ist als sein Pflichtteilsanspruch.

Entsprechendes gilt für die Zuwendung eines Vermächtnisses mit einem geringeren Wert als der Pflichtteilsanspruch. Wer ein Behindertentestament errichten will, sollte unbedingt einen fachkundigen Anwalt aufsuchen, weil die Gestaltung eines solchen Testaments sehr komplex ist.

Familienrecht

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FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Meine Kinder sind zu jung, um die Firma zu übernehmen. Was soll ich tun?

Wenn das Unternehmen innerhalb der Familie bleiben soll, sollten Sie zu Lebzeiten, aber auch und insbesondere von Todes wegen sicherstellen, dass Ihre Kinder oder Enkel die Chance erhalten, es fortzuführen. Bis sie die notwendige Ausbildung absolviert haben, kann zum Beispiel die Leitung des Unternehmens auf einen Fremdgeschäftsführer übertragen werden. Auf Gesellschafterebene kann eine Dauertestamentsvollstreckung vorgesehen werden. In diesem Fall ordnet ein Unternehmer in seinem Testament an, dass eine bestimmte Person oder mehrere Personen die unternehmerischen Interessen der Kinder solange wahrnehmen, bis sie in der Lage sind, das Unternehmen selbst fortzuführen.

Wer ist pflichtteilsberechtigt?

Anspruch auf einen Pflichtteil haben: der Ehegatte der eingetragene Lebenspartner die Kinder (auch adoptierte) wenn ein Kind verstorben sind, dessen Kinder, Enkel etc. die Eltern, wenn der Erblasser keine Kinder oder Enkelkinder hat. Keinen Anspruch auf einen Pflichtteil haben: Geschwister Tanten und Onkel Stiefkinder z.B. in einer Patchworkfamilie (wenn sie nicht adoptiert sind) Diese sind weder als Abkömmlinge (Kinder, Enkelkinder, Urenkel etc.) noch als Elternteil pflichtteilsberechtigt. Wichtig zu wissen ist in Patchworkfamilien auch, dass die Kinder, die nur vom anderen Ehegatten abstammen und nicht durch Adoption auch Kinder des Erblassers geworden sind, grundsätzlich nicht pflichtteilsberechtigt sind.

Wie leite ich eine Nachlassinsolvenz ein?

Der Erbe muss die Nachlassinsolvenz beim Insolvenzgericht beantragen, sobald er weiß, dass der Erblasser überschuldet war. Bedingung ist, dass der Erbe sich sorgfältige über Nachlasssituation informiert hat. Erben, die fahrlässig die Überschuldung übersehen haben – z. B weil sie das Konto nicht rechtzeitig eingesehen haben – können die Möglichkeit auf Nachlassinsolvenz verlieren.

Welche Anforderungen stellt man an den Testamentsvollstrecker?

Der Erfolg der Testamentsvollstreckung steht und fällt mit der damit beauftragten Person. Das Amt erfordert neben der fachlichen Kompetenz ein hohes Maß an Sorgfalt, Entscheidungs-, Durchsetzungs- und Überzeugungskraft sowie die Fähigkeit zum Ausgleich und innere Unabhängigkeit. Ein Angehöriger oder ein Miterbe als Testamentsvollstrecker - das birgt von Haus aus Zündstoff. Der Vorwurf, der Testamentsvollstrecker verhalte sich parteilich, kommt in diesen Fällen meist sehr schnell auf. Aufkommender Streit zwischen den Erben lässt sich dagegen durch Einsetzung einer neutralen Person vermeiden: Der Nachlass kann dann mit einem hohen Maß an persönlicher und sachlicher Distanz durch den Testamentsvollstrecker als Vermittler zwischen verfeindeten Erben abwickelt werden. Ein Testamentsvollstrecker, der nicht nur Jurist sondern auch Erbrechtsexperte ist, sorgt dafür, dass bei der Nachlassabwicklung oder Verwaltung des hinterlassenen Vermögens alles korrekt abläuft. Ein juristischer Laie ist in der Regel mit der umfangreichen und komplizierten Nachlassabwicklung überfordert und für den Schaden, den er verursacht, in vollem Umfang verantwortlich. Der Erblasser sollte in seiner Verfügung von Todes wegen schon den Testamentsvollstrecker selbst bestimmen. Auch die Einsetzung einer deutlich jüngeren Ersatz-Person kann sinnvoll sein. Aufgrund der verlängerten Lebenszeiten kommt es vor, dass eine für die Testamentsvollstreckung geeignete Person selbst über die Jahrzehnte alt wird und dann nach dem Tod des Erblassers die Aufgabe nicht mehr übernehmen kann. Wer dem Nachlassgericht die Bestimmung eines Testamentsvollstreckers überlässt, macht im Prinzip keinen Fehler, riskiert aber, dass eine fremde, möglicherweise im konkreten Fall nicht ganz geeignete Person ausgewählt wird.

Mediation im Erbrecht: Schnelle und kostengünstige Konfliktlösung

In einer Mediation sprechen sich die Streitparteien offen miteinander aus und suchen nach einer einvernehmlichen Lösung. Die Mediation ist inzwischen ein anerkanntes Konfliktlösungsverfahren, das der Gesetzgeber u.a. durch das Mediationsgesetz von 2012 anerkannt hat. Besonders gut geeignet sind Mediationsverfahren für spannungsreiche Konflikte in familiären oder unternehmerischen Beziehungsgeflechten. Es geht bei einer Mediation nicht darum, sich an den Händen zu halten und so zu tun, als sei nichts gewesen. Vielmehr ist eine Mediation ein ernsthaftes Verfahren, in dem beide Parteien einander zuhören, ihre Interessen erforschen und über angemessene Kompromisslösungen nachdenken. Mediationen haben Erfolgsquoten von etwa 80%. Die Konfliktlösung mit einer Mediation dauert in der Regel 2-3 Tage und lässt sich mit wenig Vorlauf anberaumen.

Muss die Gegenseite die Anwaltskosten für das Einfordern des Pflichtteils ersetzen?

Nur dann, wenn die Gegenseite mit der Erteilung der Auskunft über den Nachlass in Verzug war und nach eingetretenem Verzug der Anwalt beauftragt wird, können die Anwaltskosten als sogenannter Verzugsschaden geltend gemacht werden. Wird der Anwalt mit der außergerichtlichen Tätigkeit bereits zu einem Zeitpunkt beauftragt, wenn der Verzug noch nicht eingetreten ist, etwa um die Gegenseite überhaupt erstmals zur Auskunft aufzufordern, muss die Gegenseite die Kosten nicht erstatten. Eine Möglichkeit, kostenbewusst den Anspruch geltend zu machen, ist daher, sich zuerst anwaltlich beraten zu lassen und zunächst selbst den Erben schriftlich mit angemessener Frist zur Auskunft aufzufordern. Dabei lässt sich auch Geld für Übergabeeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein sparen, wenn das billigere Einwurfeinschreiben genutzt wird. Dieses hat dazu noch den Vorteil, dass es zugeht, wenn der Briefträger es beim Empfänger eingeworfen hat, und nicht das Risiko birgt, dass der Empfänger nur benachrichtigt wird und das Einschreiben nicht abholt. Wird die Auskunft nicht innerhalb der angemessenen Frist erteilt und beauftragt man nach Ablauf der Frist einen Anwalt, der dann nochmals die Auskunft einfordert, kann die Gegenseite verpflichtet sein, die Kosten des Anwalts als Verzugsschaden zu tragen. Die Kosten eines Klageverfahrens einschließlich der Anwaltskosten muss die Gegenseite ersetzen, wenn sie den Rechtsstreit verliert, oder u.U. wenn sie Anlass zur Klage gegeben hat und außergerichtlich keine Auskunft erteilt hat und deswegen Klage erhoben wird und der Rechtsstreit sich erledigt.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Nachlassverbindlichkeit

Zwei beim BFH gerade anhängig gewordene Revisionen zeigen wieder, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG zunehmend streitiger zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung wird.

Verjährung

Der Pflichtteil kann gemäß §§ 195, 199 Absatz 1 BGB innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls eingefordert werden.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft hat sowohl Folgen für ein Erbe, das Sie während der Ehe erhalten, als auch darauf, wie hoch Ihr Erbteil ausfällt, wenn Ihr Partner vor Ihnen stirbt.Erben Sie im Laufe der Ehe oder erhalten eine Schenkung, zählt beides nicht zum sogenannten Zugewinn.

Gesellschaftliches Erbrecht

Erbrecht und Gesellschaftsrecht sind vom Gesetz nicht aufeinander abgestimmt. Bei dem Aufeinandertreffen von Erbrecht auf Gesellschaftsrecht kann es daher zu Interessenskonflikten kommen, insbesondere bei den sog. „Nachfolgeklauseln".

Steuersätze

Nach der Ermittlung des steuerrechtlich anzusetzenden Wertes des Nachlasses und dem Abzug der so genannten Nachlassverbindlichkeiten können Sie aus dem daraus sich ergebenden Betrag den Steuersatz anwenden.

Berliner Testament

Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.