Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Steueroptimierung für Familienvermögen
Unser Steuersparmodell “Familie” zielt darauf ab, die steuerliche Belastung bei Vermögensübertragungen innerhalb der Familie zu minimieren. Wir bieten maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse und familiären Strukturen abgestimmt sind.
Nutzung von Freibeträgen und Steuervergünstigungen
Wir helfen Ihnen, alle verfügbaren Freibeträge und Steuervergünstigungen optimal zu nutzen. Dabei berücksichtigen wir die aktuellen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen und entwickeln Strategien, die auf Ihre familiäre Situation zugeschnitten sind.
Vermögensstrukturierung und Nachfolgeplanung
Unsere Beratung umfasst die Strukturierung Ihres Familienvermögens sowie die Planung der Nachfolge. Ziel ist es, den Erhalt und die Weitergabe des Vermögens steuerlich effizient zu gestalten und gleichzeitig familiäre Konflikte zu vermeiden.
Ganzheitliche Betreuung
Von der initialen Beratung bis zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen stehen wir Ihnen zur Seite. Unser ganzheitlicher Ansatz stellt sicher, dass alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte berücksichtigt werden und Sie von einer nachhaltigen und steueroptimierten Vermögensübertragung profitieren.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Zur Klärung dieser Fragestellung muss zunächst zwischen zwei Fällen unterschieden werden. Der erste Fall ist demnach die Adoption eines minderjährigen Kindes. Im zweiten Fall handelt es sich dagegen um die Adoption einer zu diesem Zeitpunkt bereits volljährigen Person. Im ersten Fall, also der Adoption eines minderjährigen Kindes, wird das Kind den leiblichen Kindern nach § 1754 BGB völlig gleichgestellt. Demzufolge hat das adoptierte Kind alle erbrechtlichen Ansprüche, die ein leibliches Kind auch hätte. Dazu zählen auch die Pflichtteilsansprüche. Zudem wird es im Bezug auf die Erbfolge zu den Erben des ersten Ranges gezählt. Darüber hinaus entsteht nicht nur ein Verwandtschaftsverhältnis mit den Adoptiveltern, sondern auch mit dessen Angehörigen. Gleichzeitig erlöscht allerdings auch das Verwandtschaftsverhältnis des adoptierten Kindes zu seinen leiblichen Eltern. Etwaige Pflichtteilsansprüche gegenüber den leiblichen Eltern fallen somit weg.
Unter gewissen Voraussetzungen kann innerhalb eines Jahres nach Kenntnis des Anfechtungsgrund eine Anfechtung des Erbvertrags erfolgen. Dieses Anfechtungsrecht steht dabei sowohl dem Erblasser als auch denjenigen Personen zu, die von dem Wegfall und der Nichtigkeit des Erbvertrags profitieren würden (z.B. übergangene gesetzliche Erben; Kinder u.a.).
Wer durch Testament ausdrücklich enterbt ist oder dadurch, dass ein anderer zum Erben eingesetzt ist, sollte sich zunächst Klarheit verschaffen, welche Rechte er hat. Im deutschen Erbrecht wird zwischen der gesetzlichen Erbfolge und der testamentarischen Erbfolge unterschieden. Gesetzliche Erben sind die Personen, die Erben werden, wenn nicht durch Testament etwas anderes geregelt ist. Testamentarische Erben werden in Gegenüberstellung zu den gesetzlichen Erben auch gewillkürte Erben genannt. Bestimmte nahe Angehörige des Erblassers können Pflichtteilsansprüche oder Pflichtteilsergänzungsansprüche haben, wenn ihr Anteil am Erbe nicht mindestens der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils entspricht.
Jeder, der 16 Jahre alt ist, kann ein notarielles Testament erstellen. Ein eigenhändiges Testament kann jedoch erst ab dem 18. Lebensjahr verfasst werden. Ein solches handschriftliches Testament ist nur gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben ist. Testamente, die am Computer verfasst wurden oder nicht unterschrieben sind, haben keine Rechtswirksamkeit. Alternativ kann man auch zu einem Notar gehen und dort ein Testament beglaubigen lassen, wobei für ein solches notarielles Testament Kosten anfallen.
Über 7 Mio. ausländische Mitbürger leben in der Bundesrepublik. Mehr und mehr deutsche Staatsbürger besitzen ein Feriendomizil im Ausland, etwa in Spanien oder Florida. Auch Geldanlagen im Ausland erfreuen sich großer Beliebtheit. Kommt es dann zum Erbfall, stellt sich die schwierige Frage, ob die deutsche oder eine ausländische Erbrechtsordnung zur Anwendung kommt. Erbrechtliche Sachverhalte mit Auslandsberührung liegen immer dann vor, wenn: der Testierende oder der Erblasser nicht oder nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Nachlassgegenstände sich im Ausland befinden oder ausländisches Erbrecht auf Vermögen in Deutschland anzuwenden ist. Bei derartigen Konstellationen ist nach den Regeln des Internationalen Privatrechts zu prüfen, ob deutsches oder ausländisches Erbrecht eingreift. Dies beurteilt sich entweder nach dem Staatsangehörigkeits- oder dem Wohnsitzprinzip.
Damit die Organe der Stiftung den Stiftungszweck verwirklichen können, bedürfen sie eines ausreichenden Vermögens. Das Stiftungsvermögen kann bestehen aus Finanzmitteln, Sachen und Rechten, die der Stiftung bei der Gründung (Errichtungsdotationen) oder später (Zustiftungen) übereignet oder übertragen werden. Damit die Verwirklichung des Stiftungszwecks gesichert ist, muss die Vermögensausstattung dem konkreten Zweck in ausreichendem Umfang entsprechen. In der Regel ist ein Mindestkapital von 50.000 € erforderlich. Bei kleineren Vermögen sollten daher stiftungswillige Personen überlegen, ob es nicht eine Alternative für sie darstellt, ihr Vermögen einer bereits bestehenden Stiftung zuzustiften, die Ziele verfolgt, die sie auch unterstützen wollen. Dadurch kann man vermeiden, dass die ohnehin zu erwartenden geringen Erträge im Wesentlichen für die Verwaltung der Stiftung aufgebraucht werden, so dass der Stiftungszweck kaum erreicht werden kann.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.