Betreuer
Ein Betreuer wird auf Antrag oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag.
Ein Betreuer wird auf Antrag oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag.
Durch eine Betreuungsverfügung kann eine Person vorgeschlagen werden im Falle der eigenen Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist.
Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht.
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Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Im Verhältnis zwischen einer Bank und ihren Kunden gelten die "Allgemeinen Geschäftsbedingungen", die meist folgenden Passus oder ähnliche Bestimmungen enthalten: Nach dem Tod des Kunden kann die Bank zur Klärung der Verfügungsberechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder weiterer hierfür notwendiger Unterlagen verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Bank in deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Bank kann auf die Vorlage eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift der letztwilligen Verfügung (Testament, Erbvertrag) nebst zugehöriger Eröffnungsniederschrift vorgelegt wird. Die Bank darf denjenigen, der darin als Erbe oder Testamentsvollstrecker bezeichnet ist, als Berechtigten ansehen, ihn verfügen lassen und insbesondere mit befreiender Wirkung an ihn leisten. Das gilt nicht, wenn der Bank bekannt ist, dass der dort genannte (z.B. nach Anfechtung oder wegen Nichtigkeit des Testamentes) nicht Verfügungsberechtigter ist, oder wenn ihr dies in Folge Fahrlässigkeit nicht bekannt geworden ist. Zum Nachweis des Erbrechts wird die Bank also immer einen Erbschein fordern. Wie die Grundbuchämter akzeptieren in der Regel auch die Banken die Vorlage eines notariellen Testamentes mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichtes. Weist aber das Konto nur ein geringes Guthaben auf, stellt das Verlangen der Bank nach einem Erbschein eine rechtsmissbräuchliche Schikane dar, wenn die Kosten und Mühen der Erben in keinem Verhältnis zu dem Geldbetrag auf dem Konto stehen. Falls die Bank auf die Vorlage eines Erbscheins verzichtet, kann sie sich einen vertraglichen Rückzahlungsanspruch für den Fall einräumen lassen, dass der Zahlungsempfänger doch nicht der Erbe ist.
In Abwesenheit eines Testaments tritt automatisch die gesetzliche Erbfolge gemäß §§ 1924 ff. BGB in Kraft. Diese bestimmt, wer das Vermögen des Verstorbenen erhält, wobei Kinder und Ehepartner Vorrang vor anderen Verwandten haben. Ohne Testament sind die gesetzlichen Erben nicht verpflichtet, sich beim Nachlassgericht zu melden. Es liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Erben, die Abwicklung der Erbschaft zu regeln.
Eine vom Verstorbenen erteilte Vollmacht erlischt nicht durch seinen Tod außer dies ist in der Vollmacht ausdrücklich geregelt. Der Bevollmächtigte kann also auch nach dem Tod des Vollmachtgebers über das Vermögen des Verstorbenen verfügen. Der Erbe ist jedoch berechtigt, die Kontovollmacht zu widerrufen. Eine Kontovollmacht für den Erben über den Tod hinaus erspart in vielen Fällen die Beantragung eines Erbscheins, sofern der Nachlass überwiegend aus Kontoguthaben besteht. Häufig wird die Bank darauf bestehen, dass die Vollmacht notariell beurkundet oder in Anwesenheit eines eigenen Mitarbeiters unterzeichnet wurde. Hat zum Beispiel eine alte Dame ihrem Lebensabschnittsgefährten eine Kontovollmacht erteilt, sind ihre Kinder und Erben gut beraten, sofort die Vollmacht außer Kraft zu setzen. Denn der Lebensabschnittsgefährte könnte ohne Probleme die Gelegenheit nutzen und viel Geld in die eigene Tasche stecken. Das Geld würde ihm zwar nicht gehören, aber bis die Erben vor Gericht das Geld eingeklagt haben, könnte es längst verprasst sein - und wo nichts mehr zu holen ist, nützen kein Prozess und auch kein Rechtsanspruch. Wer daher als Erbe von der Existenz einer Kontovollmacht weiß, die er nicht aufrechterhalten möchte, sollte der Bank den Widerruf in nachweisbarer Form mitteilen. Es ist auch möglich und bei undurchschaubaren Verhältnissen sinnvoll, auf Verdacht sämtliche möglicherweise bestehenden Vollmachten zu widerrufen.
Eheleute setzen sich in einem gemeinschaftlichen Testament jeweils als Alleinerbe ein. Vorteil ist, dass der Vollerbe über den Nachlass frei verfügen kann. Die Kinder oder mögliche weitere Erben erhalten erst nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten das Erbe.
Über 7 Mio. ausländische Mitbürger leben in der Bundesrepublik. Mehr und mehr deutsche Staatsbürger besitzen ein Feriendomizil im Ausland, etwa in Spanien oder Florida. Auch Geldanlagen im Ausland erfreuen sich großer Beliebtheit. Kommt es dann zum Erbfall, stellt sich die schwierige Frage, ob die deutsche oder eine ausländische Erbrechtsordnung zur Anwendung kommt. Erbrechtliche Sachverhalte mit Auslandsberührung liegen immer dann vor, wenn: der Testierende oder der Erblasser nicht oder nicht nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, Nachlassgegenstände sich im Ausland befinden oder ausländisches Erbrecht auf Vermögen in Deutschland anzuwenden ist. Bei derartigen Konstellationen ist nach den Regeln des Internationalen Privatrechts zu prüfen, ob deutsches oder ausländisches Erbrecht eingreift. Dies beurteilt sich entweder nach dem Staatsangehörigkeits- oder dem Wohnsitzprinzip.
Wenn Sie sich für einen Nachfolger aus Ihrer Familie entschieden haben, wird dies nicht nur auf ein gutes Bauchgefühl zurückzuführen sein. Denn persönliche Dinge und Emotionen sollten bei der Auswahl der Nachfolge zurückstehen. Was zählt, ist fachliche und soziale Kompetenz, die den Anforderungen der Firma entsprechen muss. Wenn Sie einem Ihrer Kinder das Unternehmen zu Lebzeiten übertragen, haben Ihre übrigen Kinder keine Ansprüche. Allerdings können sie nach Ihrem Tod für den Fall, dass die Übergabe als Schenkung eingestuft wird, Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. Dies kann zu einem erheblichen Liquiditätsabfluss führen.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Freibeträge
Für Erwerbe von Todes wegen und für Schenkungen unter Lebenden bestehen persönliche Freibeträge, die den steuerlichen Erwerb reduzieren. Vom Erwerber ist nur der Betrag zu versteuern, der nach Abzug des Freibetrags verbleibt.
Behinderte Erben
Besser als Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sind erbrechtliche Gestaltungen. Mit dem sogenannten Behindertentestament können Sie als Eltern oder als Elternteil erreichen, dass Ihr Vermögen der Familie erhalten bleibt und ein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf dieses Vermögen ausgeschlossen wird.
Ordentlicher Pflichtteil
Ordentlicher Pflichtteil ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Ergänzung des Pflichtteils, weil der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall einem Dritten eine Schenkung gemacht hat.
Schenkungsteuererklärung
Eine Schenkungsteuererklärung ist eine Erklärung, die man beim Finanzamt abgibt, wenn man ein höheres Vermögen geschenkt bekommen hat. Anhand der Schenkungsteuererklärung entscheidet das Finanzamt, ob darauf eine Schenkungsteuer erhoben werden muss.
Familienwohnheim
Beachten Sie, dass steuerliche Erwägungen bei der Vermögensübertragung auch, aber nicht ausschließlich eine Rolle spielen sollen.
Gütergemeinschaft
Bestand der Güterstand der Gütergemeinschaft, erhält der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses, der Rest geht zu gleichen Teilen an die Kinder. War die Ehe kinderlos, erhält der Ehegatte die Hälfte, die andere Hälfte steht den Erben zweiter Ordnung zu.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.