Betreuer
Ein Betreuer wird auf Antrag oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag.
Ein Betreuer wird auf Antrag oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag.
Durch eine Betreuungsverfügung kann eine Person vorgeschlagen werden im Falle der eigenen Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist.
Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Hat der Verstorbene keinen letzten Willen in Form eines Testaments oder Erbvertrages hinterlassen, regelt die gesetzliche Erbfolge die Verteilung des Nachlasses. Die Kinder des Verstorbenen erben dabei zu gleichen Teilen. Existiert zusätzlich ein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner, teilen sich die Kinder das Erbe mit diesem Partner.
Schließlich gilt aber auch: Enterben hat seine Grenzen. Das Gesetz – genauer gesagt § 2303 BGB – besagt, dass man bestimmte nahen Angehörige nicht völlig vom Erbe ausschließen kann. Man spricht vom so genannten Pflichtteil oder Pflichtteilsrecht. Der Gesetzgeber meint, dass das Vermögen unabhängig vom Willen des Erblassers immer ein Stück weit in der Familie bleiben sollte. Wer enterbt worden ist, kann daher in der Regel noch eine Art gesetzliches Mindesterbteil, den sog. Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteilsanspruch richtet sich gegen die Erben und ist ein reiner Geldanspruch. Häufig bedienen Erben die Pflichtteilsansprüche nur widerwillig oder streiten sie rundheraus ab. Deswegen ist hier vergleichsweise häufig die Zuziehung eines Rechtsanwalts erforderlich.
Wer als Erbe zugleich Pflichtteilsberechtigter ist, aber durch die Einsetzung eines Nacherben, eine Testamentsvollstreckung, eine Teilungsanordnung beschränkt ist oder mit einem Vermächtnis oder einer Auflage beschwert ist, hat die Möglichkeit, den Pflichtteil zu verlangen, wenn er den Erbteil ausschlägt. Dies ist auch möglich, wenn ein pflichtteilsberechtigter Erbe z.B. im Falle eines Berliner Testaments als Nacherbe eingesetzt ist. Wer als pflichtteilsberechtigter Erbe weniger erhält, als ihm zustünde, etwa weil der Erblasser vor seinem Tod sein Vermögen verschenkt hat, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ergänzung des Pflichtteils. Dabei werden Schenkungen des Erblassers an Dritte in der Regel 10 Jahre rückwirkend berücksichtigt. Der zu berücksichtigende Betrag wird jedes Jahr ab der Schenkung um 10 % abgeschmolzen.
Zuständig für die Sterbeurkunde ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sterbeort liegt. Es kann also sein, dass man ein Standesamt aufsuchen muss, das für ein Krankenhaus oder einen Unfallort und nicht den Wohnort des Verstorbenen zuständig ist. Laut Gesetz muss das Standesamt am nächsten Werktag nach dem Todestag verständigt werden. In der Praxis wird es von den Ämtern meist akzeptiert, wenn der Todesfall wenige Tage später gemeldet wird und dann auch alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden können. Expertentipp: Es ist sinnvoll, sich gleich mehrere Ausfertigungen der Sterbeurkunde zu besorgen da dieses Dokument meist mehrfach benötigt wird - auch wenn für die zusätzlichen Exemplare Gebühren anfallen.
Ohne Testament ist Ihr Ehepartner gesetzlicher Erbe. Wenn Sie Kinder haben, steht Ihrem Ehegatten – je nach Güterstand – ein Viertel bis die Hälfte des Nachlasses zu. Die Kinder erhalten den Rest, geteilt durch die Anzahl der Köpfe. Haben Sie Ihren Ehepartner testamentarisch enterbt, bekommt er den Pflichtteil als reinen Geldanspruch. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, wenn Sie Kinder haben, also maximal ein Viertel.
Die Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen. Sie beginnt, wenn der Erbe vom Anfall und Grund der Berufung Kenntnis hat, also weiß, dass und auf welcher Grundlage er Erbe geworden ist. Das ist nicht automatisch der Fall, wenn man weiß, dass jemand verstorben ist, sondern erst dann, wenn man weiß, dass man durch ein Testament zum Erben bestellt ist, oder dass es kein Testament gibt und man deshalb gesetzlicher Erbe geworden ist. Die Frist fängt z.B. erst mit der Kenntnis an, wenn ein anderer das Erbe ausgeschlagen hat, und man erst dadurch Erbe wird. Unter bestimmten Umständen kann das Erbe auch noch später ausgeschlagen werden, bzw. kann die Annahme der Erbschaft angefochten werden, z.B. wenn der Erbe erst später davon erfahren hat, dass der Nachlass überschuldet war. Die Anfechtung ist ebenfalls innerhalb von 6 Wochen zu erklären.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Patientenverfügung
Patientenverfügung ist eine vorsorgliche Verfügung für Ihre medizinische Versorgung. Im Rahmen des Rechts auf Selbstbestimmung des Patienten bei medizinischer Behandlung gibt dieser dem behandelnden Arzt Vorgaben über Art und Umfang diagnostischer oder therapeutischer Maßnahmen für den Fall, dass er sich in einer konkreten Behandlungssituation nicht mehr persönlich äußern kann.
Erbschaftsteuererklärung
Bei einem Übertragungsvertrag mit Pflegevereinbarung unter Geschwistern ist die dauerhafte, von gegenseitigem Vertrauen der Parteien getragene Beziehung im Zweifel Geschäftsgrundlage des Vertrags.
Kauf / Verkauf
Im Falle, dass der Erbe keinerlei Bezug zu dem Unternehmen des Erblassers hat, kann er das Unternehmen als Ganzes an einen Dritten veräußern. Hierbei muss ein adäquater Kaufpreis für den Kaufgegenstand festlegt werden, der materielle Dinge, wie beispielsweise Büroausstattung oder vorhandene Lagerbestände, sondern auch den oftmals werthaltigeren good will eines Unternehmens beinhaltet.
Zugewinngemeinschaft
Die Zugewinngemeinschaft hat sowohl Folgen für ein Erbe, das Sie während der Ehe erhalten, als auch darauf, wie hoch Ihr Erbteil ausfällt, wenn Ihr Partner vor Ihnen stirbt.Erben Sie im Laufe der Ehe oder erhalten eine Schenkung, zählt beides nicht zum sogenannten Zugewinn.
Nießbrauchsvorbehalt
Wenn Sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge Vermögen an eine minderjährige Person übertragen wollen, müssen Sie auf einige Besonderheiten achten.
Erbvertrag
Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.