Betreuer

Ein Betreuer wird auf Antrag oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag.

Durch eine Betreuungsverfügung kann eine Person vorgeschlagen werden im Falle der eigenen Hilfsbedürftigkeit oder Geschäftsunfähigkeit vom Betreuungsgericht als Betreuer eingesetzt werden soll. Ein Betreuer darf nur für Aufgabenkreise bestellt werden, in denen die Betreuung erforderlich ist.

Zum Betreuer bestellt das Betreuungsgericht eine natürliche Person, die geeignet ist, in dem gerichtlich bestimmten Aufgabenkreis die Angelegenheiten des Betreuten rechtlich zu besorgen und ihn in dem hierfür erforderlichen Umfang persönlich zu betreuen. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht.

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Die Besonderheit unserer Kanzlei besteht darin, dass wir nicht nur erbrechtliche Themen behandeln, sondern diese auch steuerlich und gesellschaftsrechtlich betrachten können.
Dies spiegelt sich in der Qualifikation unserer Anwälte wieder, die Fachanwälte für Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht sind.
Ein Schwerpunkt ist deshalb die steueroptimierte Nachfolgeberatung.

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Seit über 25 Jahren bieten wir  unseren Mandanten schnelle, umfassende und zuverlässige Beratung bei fast allen Rechtsfragen.

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Der Erfolg kommt nicht von allein – treue Mandanten und unsere kompetenten und engagierte Mitarbeiter sind das Fundament unserer Erfolgsstory. Und das erfüllt uns mit Dankbarkeit!

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Wir setzen uns mit Leidenschaft und Herzblut für Sie ein und holen das bestmögliche heraus!

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Torsten Trauth

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