Nachlassinsolvenz
Nachlassinsolvenz ist das Insolvenzverfahren über einen Nachlass. Antragsberechtigt ist u.a. jeder Erbe, der Nachlassverwalter, der Testamentsvollstrecker oder jeder Nachlassgläubiger.
Nachlassinsolvenz ist das Insolvenzverfahren über einen Nachlass.
Antragsberechtigt ist u.a. jeder Erbe, der Nachlassverwalter, der Testamentsvollstrecker oder jeder Nachlassgläubiger. Der Erbe verliert die Befugnis, den Nachlass zu verwalten und über ihn zu verfügen. Das Verwaltungs- und Verfügungsrecht wird durch den Insolvenzverwalter ausgeübt.
Der Insolvenzverwalter nimmt den Nachlass in Besitz, verwaltet und verwertet ihn. Ihm steht das ausschließliche Verwertungs- und Verfügungsrecht zu. Für seine Tätigkeit erhält er eine Vergütung.
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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Weitere gesetzliche Erben sind die Erben der vierten Ordnung (Kinder, Enkelkinder, Urenkel der Urgroßeltern des Erblassers) und die Erben der entfernteren Ordnungen (Kinder, Enkelkinder etc. der Ur-Urgroßeltern oder noch weiter entfernter Vorfahren).
Niemand sollte die Nachlassabwicklung unterschätzen. Die Aufgabe ist keineswegs einfach und umfasst viele Schritte. Viele Dinge sind zu veranlassen und zu beachten: Sicherung des Nachlasses Wohnungsauflösung Sichtung aller Unterlagen Erstellung des Nachlassverzeichnisses Klärung aller bestehenden privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen Einziehung fälliger Forderungen Bezahlung von Rechnungen Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen Notwendige Kündigungen Konten- und Grundstücksumschreibungen Unterbringung von Haustieren Überwachung aller Fristen Abgabe der Erbschaftsteuererklärung Aus unterschiedlichen Gründen können die Erben diese Angelegenheiten oft nicht selbst erledigen: Wer im Beruf voll gefordert ist, hat meist keine Zeit für Behördengänge. Junge und unerfahrene oder minderjährige Erben können die Nachlassabwicklung genauso wenig übernehmen wie Erwachsene im Alters- oder Krankheitsfall. Weit entfernte, z.B. im Ausland wohnende Personen sind in der Regel nur schwer in der Lage, alle anfallenden Aufgaben zu übernehmen. Vor allem bei einem großen und wertvollen Nachlass wird ein geschulter und erfahrener Testamentsvollstrecker die Hinterbliebenen entlasten, beraten und unterstützen.
Testamentsvollstrecker setzen die Anweisungen und Richtlinien des Verstorbenen nach dem Wortlaut und Geist seines Testaments um. Sie kümmern sich darum, dass sämtliche Auflagen und Vermächtnisse auch wirklich erfüllt werden. Manchmal ist die Testamentsvollstreckung sogar über einen längeren Zeitraum sinnvoll. Mit einer Anordnung, die dies vorschreibt, kann der Erblasser den Nachlass der Verwaltung der Erben (befristet) entziehen, um das Vermögen zu schützen. Die Testamentsvollstreckung kann beispielsweise die voreilige Liquidierung wertvoller Immobilien oder die rasche Zerschlagung eines gesunden Familienunternehmens verhindern. Testamentsvollstreckung kommt auch dann in Betracht, wenn man sich entschließt, den Nachlass oder Teile davon einer Stiftung zuzuwenden. Der Testamentsvollstrecker kann in diesem Fall die Aufgabe übernehmen, die Stiftung zu gründen und dafür zu sorgen, dass sie die Ziele des Erblassers (z.B. Umweltschutz, Forschungsförderung, soziale Gerechtigkeit) auch tatsächlich realisiert.
Nach dem Tod eines Geschwisters erbt ein Bruder oder eine Schwester, wenn der Verstorbene in einem Testament oder Erbvertrag als Erbe benannt wurde. Gibt es kein Testament, erben Geschwister gemäß der gesetzlichen Erbfolge nur, wenn der Verstorbene keine Kinder oder Enkelkinder hinterlassen hat und mindestens ein Elternteil der Geschwister bereits verstorben ist. Sind beide Elternteile noch am Leben, erben die Geschwister nicht nach der gesetzlichen Erbfolge.
Als Vermächtnisnehmer kann jede rechtsfähige Person bestimmt werden. Es kommt somit nicht nur eine natürliche, sondern auch eine juristische Person - eingetragener Verein, Kirche oder Stadt - in Frage. Sogar noch nicht geborene Kinder können ein Vermächtnis erhalten. Stirbt der Vermächtnisnehmer vor dem Erbfall, treten im Zweifel zunächst seine Kinder oder andere nahe Verwandte an seine Stelle. Hatte er keine Verwandten, entfällt das Vermächtnis. Der Erblasser sollte zur Vermeidung von Unklarheiten immer ausdrücklich einen Ersatz-Vermächtnisnehmer bestimmen, wenn er das wünscht.
Grundsätzlich JA. Deutsche Nachlassgerichte erteilen aber nur dann einen Erbschein, wenn deutsches Erbrecht zu Anwendung kommt. Gilt ausländisches Erbrecht, so sind deutsche Nachlassgerichte nur für diejenigen Vermögenswerte zuständig, die der Erblasser in Deutschland hinterlassen hat. Beispiel: Ein Österreicher mit letztem Wohnsitz in Deutschland hinterlässt auch deutsches Vermögen. Er wird - nach dem Staatsangehörigkeitsprinzip - nach österreichischem Erbrecht beerbt. Die deutschen Nachlassgerichte können für das Vermögen in Österreich keinen Erbschein erteilen; hierfür sind die österreichischen Gerichte ausschließlich zuständig. Für das Immobilienvermögen in Deutschland können die deutschen Gerichte dagegen einen sog. gegenständlich beschränkten Erbschein erteilen.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Kettenschenkung
Kettenschenkung liegt vor, wenn der Schenker auf dem Umweg über den Beschenkten einem Dritten einen Gegenstand zuwenden will.
Vermächtnis
Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.
MBO / MBI
Bei einem Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das Management, in der Regel leitende Angestellte oder die Geschäftsführung, die eigene Firma. Beim Management-Buy-In (MBI) übernimmt dagegen ein (fremder) Manager von außen das Unternehmen.
Erbschein
Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.
Holding
Eine Holding, auf deutsch übersetzt „halten“, ist eine Muttergesellschaft (Holding), die ihre die untergeordneten Tochtergesellschaften „hält“. Wichtig ist hierbei, dass eine Holding-Struktur nur durch Gründung von einer Kapitalgesellschaften (bspw. einer GmbH, UG oder Limited) gegründet werden kann.
Behindertentestament
Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.