Erbvertrag vs. Testament

Erbvertrag und Testament entsprechen sich insoweit, dass beide vom Erblasser höchstpersönlich zu errichten sind und eine Stellvertretung demnach nicht möglich ist. Der wesentliche Unterschied zum Testament besteht aber in der Bindungswirkung. Ein Testament ist jederzeit widerrufbar. Der Erbvertrag ist zu Lebzeiten des Erblassers schon bindend uns somit „stärker“ als ein Testament. Dem späteren Erben wird eine starke, einseitige und nicht mehr entziehbare Rechtsposition eingeräumt. Zu beachten ist auch, dass der Erbvertrag dem Testament vorgeht, d.h. auch ein zeitlich späteres Testament darf den Vertrag nicht beeinträchtigen oder aufheben. Die Bindungswirkung kann aber durch übereinstimmenden Aufhebungsvertrag, neuen Erbvertrag oder durch den Rücktritt des Erblassers entfallen. Es kann daher sinnvoll sein, einen Änderungsvorbehalt oder ein Rücktrittsrecht schriftlich bei Vertragserstellung festzuhalten.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wer sind die Erben vierter und weiterer Ordnungen?

Weitere gesetzliche Erben sind die Erben der vierten Ordnung (Kinder, Enkelkinder, Urenkel der Urgroßeltern des Erblassers) und die Erben der entfernteren Ordnungen (Kinder, Enkelkinder etc. der Ur-Urgroßeltern oder noch weiter entfernter Vorfahren).

Kann Testamentsvollstreckung Streit vermeiden?

Entsteht durch den Todesfall eine Erbengemeinschaft, können die Erben den Nachlass nur gemeinschaftlich verwalten. Bei wesentlichen Entscheidungen gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Viele Verwandte haben sich im Zuge der Erbauseinandersetzung schon zerstritten, weil sie selbst nebensächliche Dinge nicht regeln konnten. Ganz anders ist das bei einer Testamentsvollstreckung. Die Fäden laufen bei einer Person zusammen, die zu Objektivität und Neutralität verpflichtet ist und häufig auch bei aufkommendem Streit oder zwischen den Fronten vermitteln kann. Vorschläge eines Testamentsvollstreckers finden eher die Zustimmung aller Beteiligten als die Wunschvorstellungen von verfeindeten Familienmitgliedern, die miteinander nicht mehr reden können.

Unterscheidung zwischen Adoption eines Minderjährigen und Volljährigen

Zur Klärung dieser Fragestellung muss zunächst zwischen zwei Fällen unterschieden werden. Der erste Fall ist demnach die Adoption eines minderjährigen Kindes. Im zweiten Fall handelt es sich dagegen um die Adoption einer zu diesem Zeitpunkt bereits volljährigen Person. Im ersten Fall, also der Adoption eines minderjährigen Kindes, wird das Kind den leiblichen Kindern nach § 1754 BGB völlig gleichgestellt. Demzufolge hat das adoptierte Kind alle erbrechtlichen Ansprüche, die ein leibliches Kind auch hätte. Dazu zählen auch die Pflichtteilsansprüche. Zudem wird es im Bezug auf die Erbfolge zu den Erben des ersten Ranges gezählt. Darüber hinaus entsteht nicht nur ein Verwandtschaftsverhältnis mit den Adoptiveltern, sondern auch mit dessen Angehörigen. Gleichzeitig erlöscht allerdings auch das Verwandtschaftsverhältnis des adoptierten Kindes zu seinen leiblichen Eltern. Etwaige Pflichtteilsansprüche gegenüber den leiblichen Eltern fallen somit weg.

Wo bewahre ich mein Testament am besten auf?

Wer Wert darauf legt, dass das Testament nach dem Tod gefunden und beachtet wird, muss sich um einen sicheren Aufbewahrungsort und die leichte Auffindbarkeit kümmern. Die Aufbewahrung in einem Versteck, zum Beispiel im Umschlag eines Buches, ist nicht zu empfehlen. Denn wenn die Angehörigen in diesem Umschlag nicht suchen und das Testament nicht finden, kann der letzte Wille nicht beachtet werden. Wer mit seinem Testament Personen enterbt, die nach der gesetzlichen Erbfolge zum Zuge gekommen wären, sollte dafür sorgen, dass nicht diese es sind, die das Originaldokument mit der niederschmetternden Botschaft auffinden. Ein unliebsames Stück Papier ist schnell spurlos verschwunden. Unproblematisch ist es dagegen, den Personen, die von einem Testament profitieren, schon zu Lebzeiten eine Kopie zu übergeben und zu vermerken, wo sich das Original befindet. Auch mündliche und schriftliche Hinweise gegenüber den eigenen Kindern oder nahe stehenden Freunden, wo das Testament aufzufinden ist, sind sinnvoll. Während die Aufbewahrung zu Hause immer mit einer gewissen Unsicherheit verbunden ist, geht man mit der Hinterlegung beim Amtsgericht auf Nummer sicher. Die Kosten für diese Dienstleistung hängen vom Nachlasswert ab und sind relativ gering.

Pflichtteilsstrafklausel: Standardklausel im Berliner Testament

Der Begriff Pflichtteilsstrafklausel hört sich zwar sperrig an. Solche Klauseln gehören aber zum absoluten Standard in Ehegattentestamenten. In Deutschland ist es rechtlich möglich und auch sehr üblich, dass Ehegatten ihr Testament gemeinsam verfassen. Die häufigste Form eines Ehegattentestaments ist das sog. Berliner Testament. Hier einigen sich die Ehegatten, dass beim Tod des ersten von ihnen der andere erben soll. Verstirbt auch der zweite Ehegatte, sollen die gemeinsamen Kinder erben. Diese Gestaltung hat sich bewährt und wird von den meisten Menschen als fair empfunden. Sie führt aber an einer Stelle zu einem rechtlichen Problem. Denn auch wenn die Kinder letztlich alles erben, so erhalten sie nach dem Tod ihres ersten Elternteils erst einmal gar nichts. Oder in den Worten des Erbrechts: Sie sind beim ersten Erbfall enterbt. Und wer enterbt ist, hat nach dem deutschen Erbrecht einen Pflichtteilsanspruch gegen die Erben.

Was bedeutet Vermächtnis oder Auflage?

Mit einem Vermächtnis wendet ein Erblasser per Testament oder Erbvertrag einer von ihm ausgewählten Person einen Vermögensvorteil zu. Es kann sich dabei um körperliche Gegenstände wie ein Auto, ein Bild oder einen Geldbetrag handeln. Man kann aber auch Forderungen und Rechte vermachen, zum Beispiel: Ansprüche aus Darlehen Wohn- oder Nießbrauchsrecht auf Lebenszeit die Beteiligung an einer Gesellschaft Erlass einer noch nicht erfüllten Forderung Beschaffung eines bestimmten Gegenstandes aus Mitteln des hinterlassenen Vermögens. Der Erblasser bestimmt in seinem Testament, wer zuständig ist, ein Ver-mächtnis zu erfüllen. Er kann anordnen, dass die Erbengemeinschaft oder ein Testamentsvollstrecker das Vermächtnis erfüllen soll. Mit einer Sonderregelung kann er auch den "Vermächtnisnehmer" verpflichten, seinerseits etwas einem Dritten zuzuwenden. In diesem Fall spricht man von der Anordnung eines "Untervermächtnisses".

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Alleinerbe

Alleinerbe ist derjenige, der beim Tod des Erblassers alleiniger Erbe des Nachlasses wird.

Ausschlagung

Das Ausschlagen der Erbschaft bedeutet, dass kein Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon besteht. Dadurch kann auch kein Pflichtteil mehr einfordert werden.

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft liegt vor, wenn der Verstorbene mehrere Personen als Erben einsetzt. Diese sogenannten Miterben bilden dann eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet und unter sich aufteilt.

Erblasser

Erblasser ist die Person, auf die das Vermögen des Erblassers im Erbfall als Ganzes übergeht (Gesamtrechtsnachfolge).

Erbschaft

Vor- und Nacherbschaft im gemeinschaftlichen Testament In einem gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament) ist nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vor“- und „Nacherbe“ enthält

Erbschein

Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.

Erbverzicht

Unter dem Erbverzicht ist ein vom Erblasser zu Lebzeiten mit seinem Ehegatten oder einem Verwandten abgeschlossener erbrechtlicher Vertrag zu verstehen, in dem der Vertragspartner auf den Anfall seines künftigen gesetzlichen Erbrechts verzichtet.

Gesellschaftliches Erbrecht

Erbrecht und Gesellschaftsrecht sind vom Gesetz nicht aufeinander abgestimmt. Bei dem Aufeinandertreffen von Erbrecht auf Gesellschaftsrecht kann es daher zu Interessenskonflikten kommen, insbesondere bei den sog. „Nachfolgeklauseln".

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn es kein Testament gibt, ein Testament ungültig ist oder per Testament die gesetzliche Erbfolge bestimmt wurde.

Gewillkürte Erbfolge

Das deutsche Erbrecht enthält in den §§ 1924 ff. BGB präzise Vorgaben dazu, wie der Nachlass eines Verstorbenen auf die Hinterbliebenen verteilt werden soll, falls dieser keine gewillkürte Erbfolge mittels Testament oder Erbvertrag vorgesehen hat.

Gütergemeinschaft

Bestand der Güterstand der Gütergemeinschaft, erhält der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses, der Rest geht zu gleichen Teilen an die Kinder. War die Ehe kinderlos, erhält der Ehegatte die Hälfte, die andere Hälfte steht den Erben zweiter Ordnung zu.

Gütertrennung

Hat sich ein Ehepaar für die Gütertrennung entschieden und dies auch beim Notar beurkunden lassen, gilt eine andere Erbquote für die Ehegatten: War die Ehe kinderlos, erhält der hinterbliebene Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte geht an die Erben zweiter Ordnung.

Nachlassgericht

Nachlassgericht ist das Amtsgericht. Es ist insbesondere zuständig für alle Nachlasssachen. Zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger.

Nachlassinsolvenz

Nachlassinsolvenz ist das Insolvenzverfahren über einen Nachlass. Antragsberechtigt ist u.a. jeder Erbe, der Nachlassverwalter, der Testamentsvollstrecker oder jeder Nachlassgläubiger.

Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft bezweckt die Ermittlung der unbekannten Erben und die Sicherung und Erhaltung des Nachlasses.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspflegschaft kann zur Sicherung des Nachlasses vom Nachlassgericht angeordnet werden. Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt und wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.

Nachlassverbindlichkeit

Zwei beim BFH gerade anhängig gewordene Revisionen zeigen wieder, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG zunehmend streitiger zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung wird.

Vermächtnis

Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.

Vor- / Nacherbschaft

Für die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ist es nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vorerbe“ und „Nacherbe“ enthält.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft hat sowohl Folgen für ein Erbe, das Sie während der Ehe erhalten, als auch darauf, wie hoch Ihr Erbteil ausfällt, wenn Ihr Partner vor Ihnen stirbt.Erben Sie im Laufe der Ehe oder erhalten eine Schenkung, zählt beides nicht zum sogenannten Zugewinn.

Überschuldeter Nachlass

Aus dem Gesetz kann der Erbe mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass er für die auf ihn im Erbfall automatisch übergegangenen Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.