Gütergemeinschaft: Erbe ist nicht automatisch der Ehegatte

Wer wird nun in einer Gütergemeinschaft Erbe? Auch wenn die Gütergemeinschaft beide Eheleute besonders nah aneinander bindet, so beerben sich die Ehegatten doch nicht automatisch gegenseitig. Es ist also durchaus möglich, dass der überlebende Ehegatte nicht Alleinerbe wird, sondern nur eine Quote erhält oder sogar ganz enterbt wird. In gewisser Weise stehen Ehegatten in einer Gütergemeinschaft sogar schlechter da als in einer Zugewinngemeinschaft. Denn wer mit dem Verstorbenen in einer Zugewinngemeinschaft gelebt hat, kann gemäß § 1371 Abs. 1 BGB ein Viertel der Erbschaft pauschal als Zugewinnausgleich verlangen. Dieses Privileg genießen Ehegatten nicht, wenn sie in Gütergemeinschaft leben. Man sollte sich daher idealerweise schon vor Eingehung einer Ehe beraten lassen, welcher Güterstand zu welchen Folgen führt. Und wenn der eigene Ehegatte verstorben ist, klärt eine spezielle Kurzanfrage für Ehegatten, welche Rechte dem überlebenden Ehepartner zustehen.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wer bezahlt die Kosten der Beerdigung?

Zum Zeitpunkt der Bestattung des Erblassers ist häufig noch nicht bekannt, wer seine Erben sind. Kurz nach dem Tod können die Erben in der Regel auch noch kein Testament und kein Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorlegen. Andererseits müssen die Erben die Bestattungskosten begleichen. Aus diesem Grund überweisen im Einzelfall die Banken unbürokratisch die Bestattungskosten gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung. Ein einklagbarer Anspruch, dass die Bank diese Kosten bezahlt, besteht jedoch nicht.

Unterscheidung zwischen Adoption eines Minderjährigen und Volljährigen

Zur Klärung dieser Fragestellung muss zunächst zwischen zwei Fällen unterschieden werden. Der erste Fall ist demnach die Adoption eines minderjährigen Kindes. Im zweiten Fall handelt es sich dagegen um die Adoption einer zu diesem Zeitpunkt bereits volljährigen Person. Im ersten Fall, also der Adoption eines minderjährigen Kindes, wird das Kind den leiblichen Kindern nach § 1754 BGB völlig gleichgestellt. Demzufolge hat das adoptierte Kind alle erbrechtlichen Ansprüche, die ein leibliches Kind auch hätte. Dazu zählen auch die Pflichtteilsansprüche. Zudem wird es im Bezug auf die Erbfolge zu den Erben des ersten Ranges gezählt. Darüber hinaus entsteht nicht nur ein Verwandtschaftsverhältnis mit den Adoptiveltern, sondern auch mit dessen Angehörigen. Gleichzeitig erlöscht allerdings auch das Verwandtschaftsverhältnis des adoptierten Kindes zu seinen leiblichen Eltern. Etwaige Pflichtteilsansprüche gegenüber den leiblichen Eltern fallen somit weg.

Generalvollmacht: Individuellen Regelungsbedarf ermitteln

Vor Erstellung einer Generalvollmacht bietet sich an, rechtliche und finanzielle Folgen einer schweren Krankheit oder eines Unfalls durchzuspielen. Das schafft Klarheit über zahlreiche zu regelnde Fragen einer Generalvollmacht: Wer soll meine finanziellen Geschäfte und Angelegenheiten regeln, wenn ich dazu nicht in der Lage bin? Wem vertraue ich für diese Angelegenheiten? Wer soll bei meinem Ableben mein Vermögen erben? Wer soll vielleicht bewusst leer ausgehen? Eine Generalvollmacht kann soweit führen, dass nicht nur sämtliche finanziellen Belange abgewickelt werden können, sondern beispielsweise auch über den Wohnsitz des Verfügenden oder eine ggf. notwendige medizinische Behandlung bestimmt werden kann. Auch kann geregelt werden, dass nach dem Tod des Verfügenden alle Rechtsverfügungen getroffen werden können. Eine vorausschauende Planung lohnt sich in jedem Fall. Wichtig ist, dass eine Generalvollmacht durch klare und eindeutige Formulierungen rechtssicher ist. Die Ermittlung des individuellen Regelungsbedarfes stellt sicher, dass kein ungewollter Einzelfall unentdeckt bleibt. Es gibt mehrere Vorstufen einer Generalvollmacht. Ein Beispiel ist eine Vorsorgevollmacht ergänzt um eine Betreuungsverfügung. Auch eine Patientenverfügung kann sich anbieten, sollte aber nicht alleine stehen. Einige deutsche Banken bieten auch eine sog. „Konto/Depotvollmacht-Vorsorgevollmacht“ an. Dabei handelt es sich um eine Vollmacht, die den Bevollmächtigten berechtigt, vorher festgelegte Bankgeschäfte zu erledigen. Der Bevollmächtigte kann über Guthaben verfügen, fällige Rechnungen zahlen oder Geld abheben. Nicht davon umfasst die die Aufnahme neuer Kredite. Die Konto/Depotvollmacht-Vorsorgevollmacht gilt auch für ein Wertpapierdepot. Allerdings können damit keine Termingeschäfte getätigt werden. Die Konto/Depotvollmacht-Vorsorgevollmacht ist nicht zu verwechseln mit einer umfassenden Vorsorgevollmacht. Bei Vorliegen einer Vorsorgevollmacht kann auf eine separate Konto/Depotvollmacht verzichtet werden.

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Der künftige Erblasser sollte immer versuchen, schon vor dem Tod eine einvernehmliche Lösung mit den Angehörigen zu finden, um Erbstreitigkeiten auszuschließen. Mit dem Pflichtteilsverzicht kann dieses Ziel erreicht werden. So kann ein Erblasser offen legen, dass er sein Vermögen an eine bestimmte Person vererben möchte und den Personen, die er enterben will, einen Pflichtteilsverzicht (in der Regel nur gegen Zahlung einer Abfindung) nahe legen. Dies kann durchaus im Interesse einer pflichtteilsberechtigten Person sein - etwa wenn sie an dem Nachlass nicht interessiert ist, oder einen Beitrag zur finanziellen Absicherung anderer Familienmitglieder leisten will. Zudem erhält er den Abfindungsbetrag deutlich vor dem tatsächlichen Ableben des Erblassers.

Ist Testamentsvollstreckung beim Behindertentestament sinnvoll?

Wenn ein Behinderter, der in einem Heim lebt, eine Erbschaft erhält, droht in der Regel der "sozialhilferechtliche Rückgriff". Der Sozialhilfeträger, der die Kosten für die Pflege und Unterbringung trägt, fordert regelmäßig die Liquidierung des Erbes zur Bezahlung dieser Leistungen. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann die baldige Aufzehrung des empfangenen Vermögens verhindern, da der Nachlass des Behinderten dann vor einem Zugriff etwaiger Gläubiger, und damit auch des Sozialhilfeträgers geschützt ist.

Wie kann ich ein Testament widerrufen?

Dazu muss das Eigenhändige Testament vernichtet oder handschriftlich mit dem Zusatz „ungültig“ oder „aufgehoben“ versehen werden. Mit einem neuen Testament ist ein älteres ebenfalls ungültig. Das Öffentliche Testament wird ungültig indem es der Erblasser durch persönliches Erscheinen aus der amtlichen Verwahrung nimmt.

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder Beratung.

Tagline

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Alleinerbe

Alleinerbe ist derjenige, der beim Tod des Erblassers alleiniger Erbe des Nachlasses wird.

Ausschlagung

Das Ausschlagen der Erbschaft bedeutet, dass kein Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon besteht. Dadurch kann auch kein Pflichtteil mehr einfordert werden.

Behindertentestament

Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).

Berliner Testament

Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft liegt vor, wenn der Verstorbene mehrere Personen als Erben einsetzt. Diese sogenannten Miterben bilden dann eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet und unter sich aufteilt.

Erblasser

Erblasser ist die Person, auf die das Vermögen des Erblassers im Erbfall als Ganzes übergeht (Gesamtrechtsnachfolge).

Erbschaft

Vor- und Nacherbschaft im gemeinschaftlichen Testament In einem gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament) ist nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vor“- und „Nacherbe“ enthält

Erbschein

Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.

Erbvertrag

Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.

Erbverzicht

Unter dem Erbverzicht ist ein vom Erblasser zu Lebzeiten mit seinem Ehegatten oder einem Verwandten abgeschlossener erbrechtlicher Vertrag zu verstehen, in dem der Vertragspartner auf den Anfall seines künftigen gesetzlichen Erbrechts verzichtet.

Gesellschaftliches Erbrecht

Erbrecht und Gesellschaftsrecht sind vom Gesetz nicht aufeinander abgestimmt. Bei dem Aufeinandertreffen von Erbrecht auf Gesellschaftsrecht kann es daher zu Interessenskonflikten kommen, insbesondere bei den sog. „Nachfolgeklauseln".

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn es kein Testament gibt, ein Testament ungültig ist oder per Testament die gesetzliche Erbfolge bestimmt wurde.

Gewillkürte Erbfolge

Das deutsche Erbrecht enthält in den §§ 1924 ff. BGB präzise Vorgaben dazu, wie der Nachlass eines Verstorbenen auf die Hinterbliebenen verteilt werden soll, falls dieser keine gewillkürte Erbfolge mittels Testament oder Erbvertrag vorgesehen hat.

Gütergemeinschaft

Bestand der Güterstand der Gütergemeinschaft, erhält der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses, der Rest geht zu gleichen Teilen an die Kinder. War die Ehe kinderlos, erhält der Ehegatte die Hälfte, die andere Hälfte steht den Erben zweiter Ordnung zu.

Gütertrennung

Hat sich ein Ehepaar für die Gütertrennung entschieden und dies auch beim Notar beurkunden lassen, gilt eine andere Erbquote für die Ehegatten: War die Ehe kinderlos, erhält der hinterbliebene Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte geht an die Erben zweiter Ordnung.

Handschriftliches Testament

Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Nachlassgericht

Nachlassgericht ist das Amtsgericht. Es ist insbesondere zuständig für alle Nachlasssachen. Zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger.

Nachlassinsolvenz

Nachlassinsolvenz ist das Insolvenzverfahren über einen Nachlass. Antragsberechtigt ist u.a. jeder Erbe, der Nachlassverwalter, der Testamentsvollstrecker oder jeder Nachlassgläubiger.

Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft bezweckt die Ermittlung der unbekannten Erben und die Sicherung und Erhaltung des Nachlasses.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspflegschaft kann zur Sicherung des Nachlasses vom Nachlassgericht angeordnet werden. Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt und wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.

Nachlassverbindlichkeit

Zwei beim BFH gerade anhängig gewordene Revisionen zeigen wieder, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG zunehmend streitiger zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung wird.

Notarielles Testament

Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.

Testierfähigkeit

Testierfähigkeit ist Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie betrifft die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.

Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.

Vermächtnis

Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.

Vor- / Nacherbschaft

Für die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ist es nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vorerbe“ und „Nacherbe“ enthält.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft hat sowohl Folgen für ein Erbe, das Sie während der Ehe erhalten, als auch darauf, wie hoch Ihr Erbteil ausfällt, wenn Ihr Partner vor Ihnen stirbt.Erben Sie im Laufe der Ehe oder erhalten eine Schenkung, zählt beides nicht zum sogenannten Zugewinn.

Überschuldeter Nachlass

Aus dem Gesetz kann der Erbe mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass er für die auf ihn im Erbfall automatisch übergegangenen Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.