Kann Testamentsvollstreckung dem verschuldeten Erben helfen?

Manchmal steht der Testierende vor der Frage, wie er den künftigen Nachlass vor den Gläubigern des Erben schützen kann. Die Testamentsvollstreckung bietet eine effektive Möglichkeit, den Zugriff solcher Gläubiger auf den Nachlass abzuwehren.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Wer sind die Erben zweiter Ordnung?

Sind keine Erben erster Ordnung (also Kinder, Enkelkinder, Urenkel des Erblassers) vorhanden, erben die Eltern, und wenn diese nicht mehr leben die Kinder der Eltern also die Geschwister, oder die Enkelkinder der Eltern, also Neffen und Nichten. Lebt nur noch ein Elternteil und gibt es keine Kinder oder Enkelkinder des anderen Elternteils, so erbt der überlebende Elternteil alleine. Diese Gruppe von Erben bildet die Erben der zweiten Ordnung.

Was ist ein Pflichtteilsverzicht?

Der künftige Erblasser sollte immer versuchen, schon vor dem Tod eine einvernehmliche Lösung mit den Angehörigen zu finden, um Erbstreitigkeiten auszuschließen. Mit dem Pflichtteilsverzicht kann dieses Ziel erreicht werden. So kann ein Erblasser offen legen, dass er sein Vermögen an eine bestimmte Person vererben möchte und den Personen, die er enterben will, einen Pflichtteilsverzicht (in der Regel nur gegen Zahlung einer Abfindung) nahe legen. Dies kann durchaus im Interesse einer pflichtteilsberechtigten Person sein - etwa wenn sie an dem Nachlass nicht interessiert ist, oder einen Beitrag zur finanziellen Absicherung anderer Familienmitglieder leisten will. Zudem erhält er den Abfindungsbetrag deutlich vor dem tatsächlichen Ableben des Erblassers.

Was passiert, wenn ich handlungsunfähig werde?

Wenn Sie als Unternehmer zum Beispiel nach einem Unfall oder wegen einer Krankheit im Koma liegen, gelten die in einem Notfalltestament getroffen Regelungen noch nicht. Also müssen Sie für die Zeit Ihrer Handlungsunfähigkeit Vorsorge treffen. Dies geschieht mit einer Vorsorgevollmacht. Darin erteilen Sie einem Menschen, dem sie besonders vertrauen und der Geschäftserfahrung hat, die Vollmacht, Sie im Rahmen Ihres Unternehmens zu vertreten. Der Bevollmächtigte kann dann je nach Rechtsform einen neuen Geschäftsführer bestellen. Darüber hinaus sollte jeder Unternehmer für seine Firma einen Notfallplan erstellen. Damit erhöht er die Chance, dass sein Unternehmen im Fall seiner Handlungsunfähigkeit fortgeführt werden kann.

Was ist ein Pflichtteilsanspruch und wie hoch ist dieser?

Häufig werden die gesetzlichen Erben auch im Testament bedacht. Werden die gesetzlichen Erben im Testament nicht bedacht, indem ein anderer als Erbe eingesetzt wird, oder sie ausdrücklich enterbt werden, haben bestimmte gesetzliche Erben einen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, allerdings wird der Pflichtteilsberechtigte nicht zur Hälfte Erbe, sondern er hat einen Zahlungsanspruch gegen den oder die Erben in Höhe der Hälfte des Erbanspruchs, den er bei gesetzlicher Erbfolge hätte. Wichtig zu wissen ist, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht die Rechte des Erben hat, sondern seine Zahlungsansprüche geltend machen muss. Der Pflichtteilsberechtigte kann also keinen Erbschein beantragen, in dem sein Erbanspruch ausgewiesen wäre und er hat auch keinen Anspruch auf einen realen Teil am Erbe, sondern nur Anspruch auf seinen wertmäßigen Anteil.

Was sind Stiftungen?

In Deutschland steigt die Zahl der Stiftungsneugründungen. Im Jahre 1990 waren es 181 Stiftungen bürgerlichen Rechts, die aus der Taufe gehoben wurden, nach einem kontinuierlichen Anstieg wurden im Jahr 2000 bereits 681 Neugründungen gezählt. Der vorläufige Höchststand wurde mit 852 neuen Stiftungen im Jahr 2004 erreicht. Diese Zahlen belegen einen "Stiftungsboom". Nicht in jedem Fall wird ein Kapital in Millionenhöhe zugewendet. Keineswegs alle Stifter verfügen über ein großes Vermögen. Jeder fünfte Stifter kann weniger als 250.000 € als Gründungskapital einbringen. Bei einer Stiftung wird das Stiftungskapital in seinem Bestand erhalten. Die Stiftungszwecke werden ausschließlich mit den Erträgen aus dem Kapitalstamm der Stiftung verfolgt. Rund 43% der Neugründungen müssen mit weniger als 100.000 € Kapital an den Start gehen, so dass in Zeiten niedriger Kapitalzinsen pro Jahr nur wenige 1.000 € pro Jahr für den Stiftungszweck verwendet werden können. Nach den Ergebnissen einer Studie der Bertelsmann-Stiftung sind heute die Personen, die eine Stiftung gründen, keineswegs "alt, reich und verschroben". Ganz im Gegenteil hat die Untersuchung ergeben, dass immer mehr jüngere, aktive Initiatoren und Geldgeber die Stiftungslandschaft prägen - fast 40% sind jünger als 60 Jahre.

Was ist ein Testamentsvollstrecker?

Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat klare Ziele vor Augen: gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses Schutz des Vermögens Erhaltung des Familienfriedens finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder Diese Ziele lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird. Denn wenn die Erben versuchen, alles selbst zu regeln, ist Streit und Ärger häufig vorprogrammiert.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Behinderte Erben

Besser als Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sind erbrechtliche Gestaltungen. Mit dem sogenannten Behindertentestament können Sie als Eltern oder als Elternteil erreichen, dass Ihr Vermögen der Familie erhalten bleibt und ein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf dieses Vermögen ausgeschlossen wird.

Minderjährige Erben

Ein minderjähriges Kind kann ohne weiteres Alleinerbe oder Miterbe sein.

Testamentsvollstrecker

Der Testamentsvollstrecker ist weder Vertreter des Erblassers noch der Erben. Es ist ein privates Amt. Er hat in etwa die Stellung eines Treuhänders.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.