Was ist das Berliner Testament?
Eheleute setzen sich in einem gemeinschaftlichen Testament jeweils als Alleinerbe ein. Vorteil ist, dass der Vollerbe über den Nachlass frei verfügen kann. Die Kinder oder mögliche weitere Erben erhalten erst nach dem Tod des letztversterbenden Ehegatten das Erbe.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Dazu muss das Eigenhändige Testament vernichtet oder handschriftlich mit dem Zusatz „ungültig“ oder „aufgehoben“ versehen werden. Mit einem neuen Testament ist ein älteres ebenfalls ungültig. Das Öffentliche Testament wird ungültig indem es der Erblasser durch persönliches Erscheinen aus der amtlichen Verwahrung nimmt.
Nach dem deutschen Erbrecht sind gesetzliche Erben in erster Linie die Kinder, Enkelkinder, Urenkel. In der Sprache des Bürgerlichen Gesetzbuches werden diese Abkömmlinge genannt. Diese bilden die Erben erster Ordnung. Solange ein Kind noch lebt, schließt es seine Kinder (die Enkelkinder des Erblassers) von der Erbfolge aus.
Die gesetzliche Erbfolge, eine Regelung, die überwiegend aus dem Jahr 1900 stammt, entspricht in der heutigen Zeitimmer seltener dem Bedürfnis einzelner Personen. Wer zum Beispiel als Single lebt, geschieden ist, mehrfach verheiratet war oder in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft ("wilde Ehe") sein Glück findet, ist gut beraten, zu überprüfen, ob nach dem Gesetz am Ende die "gewünschten Erben" (nahe stehende Partner, Freunde) den Nachlass erhalten oder irgendwelche weit entfernten, kaum bekannten, möglicherweise sogar verhassten Verwandten.
Bei einer gemieteten Wohnung muss der Ehe- oder Lebenspartner entscheiden, ob er das Mietverhältnis weiterführen will. Falls er dies möchte, tritt er nach dem derzeitigen Mietrecht automatisch in den bisherigen Mietvertrag ein. Tritt der Partner nicht in den Mietvertrag ein, so muss er innerhalb eines Monats gegenüber dem Vermieter seinen Widerspruch gegen den Eintritt in den Mietvertrag erklären. Das Mietverhältnis endet dann. Eine Besonderheit ist zu beachten, wenn die Partner eines oder mehrere Kinder haben. Denn wenn der Partner nicht in das Mietverhältnis eintritt, geht das Mietverhältnis auf die Kinder über. Falls dies nicht gewollt ist, sollte man auch für die Kinder widersprechen. Wenn weder die Partner noch die Kinder des Verstorbenen in den Mietvertrag eintreten, treten ohne weiteres Zutun andere Familienangehörige oder sonstige Personen ein, sofern sie mit dem Verstorbenen in einem auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Man muss also auch für diesen Personenkreis dem Vermieter einen Widerspruch zukommen lassen, wenn die Weiterführung des Mietverhältnisses nicht gewünscht ist. Falls niemand in das Mietverhältnis eintritt, werden die Erben automatisch zu Mietern. Die Erben haben dann - genauso wie der Vermieter - ein Sonderkündigungsrecht mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten. Wer dieses Recht wahrnehmen möchte, kann innerhalb eines Monats nach Kenntnis des Todes die Sonderkündigung aussprechen.
Entsteht durch den Todesfall eine Erbengemeinschaft, können die Erben den Nachlass nur gemeinschaftlich verwalten. Bei wesentlichen Entscheidungen gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Viele Verwandte haben sich im Zuge der Erbauseinandersetzung schon zerstritten, weil sie selbst nebensächliche Dinge nicht regeln konnten. Ganz anders ist das bei einer Testamentsvollstreckung. Die Fäden laufen bei einer Person zusammen, die zu Objektivität und Neutralität verpflichtet ist und häufig auch bei aufkommendem Streit oder zwischen den Fronten vermitteln kann. Vorschläge eines Testamentsvollstreckers finden eher die Zustimmung aller Beteiligten als die Wunschvorstellungen von verfeindeten Familienmitgliedern, die miteinander nicht mehr reden können.
Ein Erbverzicht kann aus den unterschiedlichsten Gründen erklärt werden. So kann es etwa sinnvoll sein, auf das Erbe zu verzichten, wenn die Schulden des Erblassers das positive Vermögen übersteigen. Aber auch persönliche Gründe können ausreichenden Anlass bieten. Das OLG Düsseldorf hatte in einem aktuellen Fall (Beschluss v. 22.2.2017 – I-3 Wx 16/17, Volltext) die Wirksamkeit eines solchen Erbverzichts zu beurteilen.
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Behindertentestament
Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).
Berliner Testament
Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.
Erbvertrag
Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.
Handschriftliches Testament
Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.
Notarielles Testament
Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.
Testierfähigkeit
Testierfähigkeit ist Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie betrifft die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.
Unternehmertestament
Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.