Was ist ein Digitales Erbe?

Die heutige Generation nennt man Digital Natives. Es ist die erste Generation, die mit Internet und Handy aufgewachsen ist. Für diese Generation spielt sich ein großer Zeit des Lebens online ab und es wir dabei ein Digitales Erbe aufgebaut. So nennt man die gesamten Daten, welche von einem Verstorbenen im Internet oder auf Festplatten und USB-Sticks zu finden sind. Neben Konten bei Internet-Versandhäusern (bspw. Amazon) und verschiedenen persönlichen Profilen in sozialen Netwerken (bspw. Facebook) umfasst ein digitaler Nachlass insbesondere auch online geschlossene Verträge.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Drei Güterstände: Gütergemeinschaft, Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft

Das deutsche Recht kennt drei Güterstände: Die Gütergemeinschaft, die Gütertrennung und die Zugewinngemeinschaft. Die meisten Ehegatten glauben, dass sie in Gütergemeinschaft leben, also nur ein gemeinschaftliches Vermögen haben und für Schulden des Anderen voll mithaften. Das ist allerdings ein Irrtum. Die weitaus meisten Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hier gibt es – ebenso wie bei der Gütertrennung – kein gemeinsames Vermögen der Ehegatten. Nur beim Ende der Ehe durch Scheidung oder durch Tod eines Ehegatten erfolgt ein Ausgleich, wenn einer der Gatten während der Ehe mehr verdient hat als der andere. Vergleichsweise wenige Ehepaare leben demgegenüber tatsächlich in Gütergemeinschaft. Auch diese Eheleute teilen nicht unbedingt ihr gesamtes Vermögen. Was beispielsweise einer der Eheleute erbt, wandert in der Regel in sein Sondervermögen und wird nicht gemeinschaftliches Eigentum beider Ehegatten. Aber es gibt eben auch einen gemeinsamen Topf, der im Falle von Scheidung oder Tod eines Ehepartners aufgeteilt werden muss.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Wenn mehrere Erben als gesetzliche Erben oder testamentarische Erben den Erblasser beerben, spricht das Gesetz von einer Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeinschaftliches Vermögen der Erben im Wege der Gesamtsrechtsnachfolge. Welche Vermögensgegenstände und welche Schulden und Verbindlichkeiten zum Nachlass gehören muss sorgfältig ermittelt werden, und zwar nach Möglichkeit bereits innerhalb der Ausschlagungsfrist. Wenn die möglichen Verbindlichkeiten nicht geklärt sind, muss unter Umständen durch ein Aufgebotsverfahren geklärt werden, ob es vielleicht unbekannte Gläubiger des Erblassers gibt. Ein einzelner Miterbe kann dann zwar durch einen notariellen Vertrag über seinen Anteil am gesamten Nachlass verfügen; er kann jedoch nicht über seinen ideellen Anteil an einem einzelnen Nachlassgegenstand z.B. seinem ideellen Anteil an einem Grundstück verfügen. Im Grundbuch werden die Erben als Erbengemeinschaft eingetragen, die gemeinschaftlich den Anteil des Erblassers erhalten und nicht etwa für jeden Miterben ein seiner Erbquote entsprechender Bruchteil des Grundstücks. In einer Erbengemeinschaft verwalten die Miterben das Erbe gemeinschaftlich; jeder Miterbe kann von den anderen Miterben die Mitwirkung an der ordnungsgemäßen Verwaltung verlangen. Bei Entscheidungen der Erbengemeinschaft gilt grundsätzlich die Mehrheitsentscheidung. Nur notwendige Erhaltungsmaßnahmen kann jeder Miterbe auch ohne die anderen Miterben treffen. Jeder Miterbe kann die Auseinandersetzung der gesamten Erbengemeinschaft verlangen, jedoch z.B. nicht nur eines Teils des Nachlasses z.B. Aufteilung der Bankguthaben. Allerdings sind zuerst die Nachlassverbindlichkeiten zu berichtigen, erst dann kann ein etwaiger Überschuss verteilt werden. Wenn ein Aufgebot der Nachlassgläubiger beantragt wird, kann jeder Miterbe solange die Auseinandersetzung des Nachlasses verweigern.

Was ist das Behindertentestament?

Unter dem Stichwort "Behindertentestament" wird das Testament der Eltern zu Gunsten ihres Behinderten Kindes verstanden. Der Begriff ist eigentlich irreführend, da es sich um ein Testament der Eltern und nicht des Behinderten handelt. Gleichwohl hat sich dieser Begriff in den letzten Jahren durchgesetzt. Ziel des Testamentes ist es dem Behinderten Kind möglichst viel an Vermögen zuzuwenden, ohne dass dieses Vermögen zum Unterhalt eingesetzt werden muss und dadurch Sozialleistungen gekürzt werden.

Wie mache ich meinen Pflichtteil geltend?

Wenn die Frage geklärt ist, ob der Pflichtteil geltend gemacht wird, muss dieser Zahlungsanspruch berechnet werden und der Erbe zur Zahlung aufgefordert werden. Dazu muss in der Regel der Erbe zuerst um Auskunft über den Bestand des Nachlasses gebeten werden. Außerdem muss man in Erfahrung bringen, ob der Erblasser Vermögen verschenkt hat, das ggf. bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu berücksichtigten ist. Die Auskunft sollte schriftlich angefordert werden und es sollte eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer die Auskunft zu erteilen ist. Die Auskunft kann in Form eines in sich geschlossenen, systematischen Verzeichnisses verlangt werden. Es reicht nicht aus, wenn der auskunftspflichtige Erbe einfach nur Belege übersendet. Wenn feststeht, was der Nachlass beinhaltet, muss der Pflichtteilsanspruch und ggf. der Pflichtteilsanspruch innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren geltend gemacht werden. Das heißt, der Erbe muss zur Zahlung aufgefordert werden und es muss ggf. Klage erhoben werden.

Digitales Erbe: Wie erfolgt der Zugriff?

Bei Profilen in sozialen Netzwerken wird die Mitgliedschaft nach Benachrichtigung des Betreibers meist gelöscht. Bei Facebook kann man die Seite nach dem Tod löschen oder in einen Gedenkmodus stellen lassen, bei welchem Kontakte ihre Anteilnahme hinterlassen können. Google bietet bereits eine Einstellung an, bei welcher der Nutzer bereits zu Lebzeiten bestimmen kann, was mit den persönlichen Daten nach dem Tod geschehen soll. Für einen umfassen Überblick konnten Angehörige früher insbesondere auf Aktenordnern und Briefe zurückgreifen. Ein Digitales Erbe erfordert hingegen als Ausgangspunkt meist einen Zugang zu dem E-Mail Konto des Verstorbenen. Hierbei gewähren viele Provider nach Ausweisung durch Personalausweis und Erbschein Zugriff auf das E-Mail Konto. Einige Anbieter fürchten allerdings eine Verletzung des Fernmeldegeheimnises aus § 88 TKT, weil der Verstorbene meist vorher nicht zugestimmt hat die Nachrichten weiterzugeben. Hier ist ggf. ein gerichtliches Vorgehen nötig. Eine rechtliche Klarstellung zu diesem Thema gibt es bislang in Deutschland noch nicht. Nutzer sollten aus diesem Grund bereits zu Lebzeiten in einem Testament auch ein Digitales Erbe einbinden. Dieses Testament muss handschriftlich verfasst werden. Wie hoch der Bedarf an Aufklärung und Beratung in diesem Bereich ist, zeigt eine Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom. Das Ergebnis der Umfrage bringt zum Vorschein, dass lediglich einer von 10 Internetnutzern bereits Bestimmungen für ein Digitales Erbe getroffen hat. Umso mehr sich das Leben in das Internet verlagert, umso dringender sollten sich mit dem Thema Digitales Erbe beschäftigt werden.

Erbschaft – Was muss ich tun?

Als Erbe übernimmt man das gesamte Vermögen des Verstorbenen, einschließlich eventueller Schulden. Daher sollte man sorgfältig prüfen, ob es sinnvoll ist, die Erbschaft anzunehmen oder auszuschlagen. Für die Ausschlagung hat man lediglich sechs Wochen Zeit. Um Bankkonten oder Immobilien des Verstorbenen auf sich übertragen zu lassen, muss man möglicherweise einen Erbschein beim Nachlassgericht beantragen. Zudem ist es wichtig, als Erbe die Verträge des Verstorbenen zu überprüfen und gegebenenfalls zu kündigen.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Alleinerbe

Alleinerbe ist derjenige, der beim Tod des Erblassers alleiniger Erbe des Nachlasses wird.

Ausschlagung

Das Ausschlagen der Erbschaft bedeutet, dass kein Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon besteht. Dadurch kann auch kein Pflichtteil mehr einfordert werden.

Behindertentestament

Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).

Berliner Testament

Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft liegt vor, wenn der Verstorbene mehrere Personen als Erben einsetzt. Diese sogenannten Miterben bilden dann eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet und unter sich aufteilt.

Erblasser

Erblasser ist die Person, auf die das Vermögen des Erblassers im Erbfall als Ganzes übergeht (Gesamtrechtsnachfolge).

Erbschaft

Vor- und Nacherbschaft im gemeinschaftlichen Testament In einem gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament) ist nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vor“- und „Nacherbe“ enthält

Erbschein

Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.

Erbvertrag

Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.

Erbverzicht

Unter dem Erbverzicht ist ein vom Erblasser zu Lebzeiten mit seinem Ehegatten oder einem Verwandten abgeschlossener erbrechtlicher Vertrag zu verstehen, in dem der Vertragspartner auf den Anfall seines künftigen gesetzlichen Erbrechts verzichtet.

Gesellschaftliches Erbrecht

Erbrecht und Gesellschaftsrecht sind vom Gesetz nicht aufeinander abgestimmt. Bei dem Aufeinandertreffen von Erbrecht auf Gesellschaftsrecht kann es daher zu Interessenskonflikten kommen, insbesondere bei den sog. „Nachfolgeklauseln".

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn es kein Testament gibt, ein Testament ungültig ist oder per Testament die gesetzliche Erbfolge bestimmt wurde.

Gewillkürte Erbfolge

Das deutsche Erbrecht enthält in den §§ 1924 ff. BGB präzise Vorgaben dazu, wie der Nachlass eines Verstorbenen auf die Hinterbliebenen verteilt werden soll, falls dieser keine gewillkürte Erbfolge mittels Testament oder Erbvertrag vorgesehen hat.

Gütergemeinschaft

Bestand der Güterstand der Gütergemeinschaft, erhält der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses, der Rest geht zu gleichen Teilen an die Kinder. War die Ehe kinderlos, erhält der Ehegatte die Hälfte, die andere Hälfte steht den Erben zweiter Ordnung zu.

Gütertrennung

Hat sich ein Ehepaar für die Gütertrennung entschieden und dies auch beim Notar beurkunden lassen, gilt eine andere Erbquote für die Ehegatten: War die Ehe kinderlos, erhält der hinterbliebene Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte geht an die Erben zweiter Ordnung.

Handschriftliches Testament

Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Nachlassgericht

Nachlassgericht ist das Amtsgericht. Es ist insbesondere zuständig für alle Nachlasssachen. Zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger.

Nachlassinsolvenz

Nachlassinsolvenz ist das Insolvenzverfahren über einen Nachlass. Antragsberechtigt ist u.a. jeder Erbe, der Nachlassverwalter, der Testamentsvollstrecker oder jeder Nachlassgläubiger.

Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft bezweckt die Ermittlung der unbekannten Erben und die Sicherung und Erhaltung des Nachlasses.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspflegschaft kann zur Sicherung des Nachlasses vom Nachlassgericht angeordnet werden. Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt und wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.

Nachlassverbindlichkeit

Zwei beim BFH gerade anhängig gewordene Revisionen zeigen wieder, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG zunehmend streitiger zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung wird.

Notarielles Testament

Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.

Testierfähigkeit

Testierfähigkeit ist Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie betrifft die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.

Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.

Vermächtnis

Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.

Vor- / Nacherbschaft

Für die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ist es nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vorerbe“ und „Nacherbe“ enthält.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft hat sowohl Folgen für ein Erbe, das Sie während der Ehe erhalten, als auch darauf, wie hoch Ihr Erbteil ausfällt, wenn Ihr Partner vor Ihnen stirbt.Erben Sie im Laufe der Ehe oder erhalten eine Schenkung, zählt beides nicht zum sogenannten Zugewinn.

Überschuldeter Nachlass

Aus dem Gesetz kann der Erbe mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass er für die auf ihn im Erbfall automatisch übergegangenen Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.