Was ist ein Testamentsvollstrecker?
Wer ein Testament oder einen Erbvertrag errichtet, hat klare Ziele vor Augen: gerechte und zügige Verteilung des Nachlasses Schutz des Vermögens Erhaltung des Familienfriedens finanzielle Absicherung des Ehepartners und anderer Familienmitglieder Diese Ziele lassen sich oft besser verwirklichen, wenn die Verantwortung für die Nachlassabwicklung oder -verwaltung einem Testamentsvollstrecker übertragen wird. Denn wenn die Erben versuchen, alles selbst zu regeln, ist Streit und Ärger häufig vorprogrammiert.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Darüber hinaus kontrolliert das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker bei der Ausführung seiner Aufgaben nicht. Zwar haben die Erben bei mangelhafter Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Entlassung des Testamentsvollstreckers zu beantragen oder Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend zu machen. Eine Kontrolle seiner Tätigkeit erfolgt aber kaum. Zu beachten ist jedoch auch, dass der Erblasser die Testamentsvollstreckung bereits im Testament so ausgestalten kann, dass diese Nachteile möglichst wenig ins Gewicht fallen. Hat der Erblasser dies allerdings versäumt, kann es für den Erben in manchen Fällen sogar Sinn machen, das Erbe auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil einzufordern. Diese Entscheidung ist jedoch abhängig vom Einzelfall. Auf den Rat eines Experten verzichten sollte man bei dieser Entscheidung jedoch nicht.
Einen Erbschein erhalten Sie nur auf Antrag beim örtlich zuständigen Nachlassgericht. Hierbei müssen die Antragsteller Angaben darüber machen, wann der Erblasser verstorben ist, ob Testamente oder anderweitige Verfügungen für den Todesfall bestehen, ob weitere Personen bekannt sind, die Erben sein könnten und ob bereits ein Rechtsstreit zum Erbfall betrieben wird. Die Angaben sind, wenn möglich, zu belegen.
Bei der Testamentseröffnung werden alle betroffenen Personen über den Inhalt des Testaments informiert. Durch diese Eröffnung erfährt man, ob man zum Erben bestimmt wurde, ein Vermächtnis erhält oder vom Erblasser enterbt wurde. Neben den Rechten erfährt man auch seine Pflichten als Erbe. Nach der Testamentseröffnung hat man sechs Wochen Zeit, um zu entscheiden, ob man die Erbschaft annehmen oder ausschlagen möchte.
Falls Sie im Testament keine Regelung treffen, erben Ihre gesetzlichen Erben. Achtung: Bei einer Personengesellschaft (zum Beispiel einer Kommanditgesellschaft) gibt es zum einen eine Sondererbrechtsnachfolge: Gesellschafter wird nicht die Erbengemeinschaft, sondern jeder einzelne Miterbe entsprechend seiner Quote am Nachlass. Zum anderen ist zu beachten, dass die Gesellschaftsverträge bei Personengesellschaften oftmals den Personenkreis einschränken, der den Gesellschaftsanteil des Erblassers erhalten kann. Es ist also sehr wichtig, die Erbfolge mit dem jeweils geltenden Gesellschaftsvertrag abzustimmen.
Sind keine Erben der zweiten Ordnung vorhanden erben die Großeltern und wenn diese nicht mehr leben, deren Kinder (also Onkel und Tanten des Erblassers), deren Enkelkinder (also Cousins und Cousinen) usw. Diese bilden die Erben der dritten Ordnung.
Der Testamentsvollstrecker ist zur Abgabe einer Erbschaftsteuererklärung verpflichtet. Als Erbrechtsexperte ist er in steuerlichen Fragen versiert und kann dadurch die Steuerbelastung der Erben minimieren.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Behinderte Erben
Besser als Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sind erbrechtliche Gestaltungen. Mit dem sogenannten Behindertentestament können Sie als Eltern oder als Elternteil erreichen, dass Ihr Vermögen der Familie erhalten bleibt und ein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf dieses Vermögen ausgeschlossen wird.
Behindertentestament
Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).
Berliner Testament
Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.
Erbvertrag
Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.
Handschriftliches Testament
Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.
Minderjährige Erben
Ein minderjähriges Kind kann ohne weiteres Alleinerbe oder Miterbe sein.
Notarielles Testament
Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.
Testamentsvollstrecker
Der Testamentsvollstrecker ist weder Vertreter des Erblassers noch der Erben. Es ist ein privates Amt. Er hat in etwa die Stellung eines Treuhänders.
Testierfähigkeit
Testierfähigkeit ist Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie betrifft die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.
Unternehmertestament
Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.