Was ist eine Inventarfrist?

Wird Ihnen als Erbe vom Gericht aufgegeben, innerhalb einer bestimmten Frist ein Inventarverzeichnis über den Nachlass zu erstellen, muss dies auf jeden Fall innerhalb der gesetzten Frist erfolgen. Auch darf nichts bewusst verschwiegen werden. Die Folge wäre sonst die unbeschränkte Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten mit seinem Eigenvermögen. Einer Fristsetzung durch das Gericht kann man entgehen, wenn man als Erbe selber einen Antrag auf Aufnahme des Inventars stellt.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Welche Aufgaben kann der Erblasser dem Testamentsvollstrecker zuweisen?

Der Erblasser bestimmt die Befugnisse des Testamentsvollstreckers, der üblicherweise mit der Abwicklung der Erbschaft beauftragt wird. Diese Aufgabe kann über einen längeren Zeitraum erfolgen, je nach Anordnung im Testament oder Erbvertrag. Der Erblasser sollte klar festlegen, welche Aufgaben der Testamentsvollstrecker übernehmen soll, wie z.B. die Umsetzung von Vermächtnissen wie einem Grundstückszuwendungsverfahren.

Wie werde ich Erbe?

Egal ob es ein Testament gibt, also die gesetzliche Erbfolge eintritt, oder man in einem Testament bedacht ist, der Erbe muss nichts weiter tun um Erbe zu werden. Auch wenn der Erbe nur die Ausschlagungsfrist verstreichen lässt, gilt dies als Annahme der Erbschaft. Eine besondere Erklärung, dass der Erbe das Erbe annimmt, ist nicht notwendig um Erbe zu werden.

Woher erfahre ich, dass ich einen Pflichtteilsanspruch habe?

Zunächst muss der Pflichtteilsberechtigte wissen, dass der Erblasser verstorben ist. Gerade in Fällen, in denen die Familienverhältnisse zerrüttet sind und wenig oder kein Kontakt besteht, kommt es vor, dass gesetzliche Erben enterbt werden. Die testamentarischen Erben haben dann nicht unbedingt ein gesteigertes Interesse daran, die Pflichtteilsberechtigten auf Ihren Anspruch hinzuweisen. Dies zumal man zum Erben automatisch von selbst wird – den Eintritt des Todesfalls und ein entsprechendes Testament natürlich vorausgesetzt – der Pflichtteilsanspruch muss aber geltend gemacht werden und verjährt, wenn er nicht innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren anerkannt oder gerichtlich geltend gemacht worden ist. Die Verjährung kann von der Kenntnis des Todesfalls und der Enterbung abhängen, endet aber in jedem Fall unabhängig von der Kenntnis nach 30 Jahren. Den Pflichtteilsanspruch muss der Pflichtteilsberechtigte selbst geltend machen. Wer als Kind von seinen Eltern enterbt worden ist, sollte, wenn er von deren Tod erfährt, sich erkundigen, ob es ein Testament gibt und was dieses beinhaltet. Wenn das Testament dem Nachlassgericht vorliegt, wird es in der Regel vom Nachlassgericht eröffnet und an die dort bekannten gesetzlichen Erben in Kopie übersandt. Ein enterbter Pflichtteilsberechtigter kann sich aber nicht in jedem Fall darauf verlassen, dass er vom Nachlassgericht benachrichtigt wird. Wenn die testamentarischen Erben dem Nachlassgericht die Anschriften der gesetzlichen Erben nicht mitteilen (können), stellt das Nachlassgericht von sich aus keine Ermittlungen nach diesen an, wenn es dazu keinen Anlass gibt, etwa weil die Frage, wer Erbe ist, durch ein Testament geklärt ist.

Vorausschauende Planung für Generalvollmacht sinnvoll

Eine unzureichende Vorsorge in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten kann zu großen Schwierigkeiten bei Krankheit oder Unfall führen. Viele Fragestellungen ergeben sich erst im Gespräch mit Experten. Wir raten daher dazu, sich im Vorfeld gründlich zu informieren. Damit kann späteren Streitigkeiten oder ungewollten Regelungen vorgebeugt werden.

Was gibt es für einen Fristlauf beim Pflichtteilsergänzungsanspruch?

Grundsätzlich kann der Pflichtteilsberechtigte bei einer Schenkung des Erblassers an einen Dritten, als Ergänzung des Pflichtteils einen Ausgleichsbetrag verlagen. Dieser Betrag erhöht sich, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass und somit dem Pflichtteil zugerechnet wird. Dieser Betrag bewegt sich bei einer Schenkung von Immobilien meist in einem hohen Bereich. Dabei wird die Schenkung innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall in vollem Umfang für den Pflichtteilsergänzungsanspruch berücksichtigt, innerhalb jeden weiteren Jahres vor dem Erbfall um jeweils ein Zehntel weniger. Für den Fristbeginn ist bei Grundstücken dabei auf die Umschreibung im Grundbuch abzustellen.

Smart contracts im Erbrecht

Ein internationales Startup namens Legacy schickt sich nun an, smart contracts auch im Erbrecht fruchtbar zu machen. Legacy sieht einen Bedarf für eine digitale Handhabung des digitalen Nachlasses bzw. des digitalen Erbes. Der Ansatz: Der Erblasser soll zunächst überlegen, wer seine digital zugänglichen Vermögensbestandteile wie etwa Kryptogeld oder Social-Media-Accounts nach seinem Tod erhalten soll. Für jeden Begünstigten formt er eine Transfereinheit (sog. capsule), der die einzelnen Vermögensteile dann zugewiesen werden. Sobald das System den Tod des Erblassers feststellt, werden die Einheiten auf die Rechtsnachfolger transferiert. Die Feststellung des Todes geschieht nicht etwa über die Standesämter, sondern dadurch, dass Legacy aufgrund öffentlich verfügbarer Informationen den Eindruck gewinnt, dass der Erblasser verstorben sein dürfte. Stoppt der Erblasser etwa abrupt seine Social-Media-Aktivität, schreiben viele Menschen ein „R.I.P.“ auf seine Facebook-Timeline, wird sein Account in den Gedenkstatus versetzt und/oder findet das System eine Todesanzeige in einer örtlichen Zeitung, die auf ihn passt, so könnte der Erbfall ausgelöst werden.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Alleinerbe

Alleinerbe ist derjenige, der beim Tod des Erblassers alleiniger Erbe des Nachlasses wird.

Ausschlagung

Das Ausschlagen der Erbschaft bedeutet, dass kein Anspruch mehr auf irgendeinen Teil davon besteht. Dadurch kann auch kein Pflichtteil mehr einfordert werden.

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft liegt vor, wenn der Verstorbene mehrere Personen als Erben einsetzt. Diese sogenannten Miterben bilden dann eine Erbengemeinschaft, die den Nachlass gemeinschaftlich verwaltet und unter sich aufteilt.

Erblasser

Erblasser ist die Person, auf die das Vermögen des Erblassers im Erbfall als Ganzes übergeht (Gesamtrechtsnachfolge).

Erbschaft

Vor- und Nacherbschaft im gemeinschaftlichen Testament In einem gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament) ist nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vor“- und „Nacherbe“ enthält

Erbschein

Erbschein ist das vom Nachlassgericht ausgestellte amtliche Zeugnis über das Erbrecht des Erben, und, wenn der Erbe nur zu einem Teil der Erbschaft berufen ist, über die Größe des Erbteils.

Erbscheinsantrag

In einem Erbscheinsantrag muss der Antragsteller folgende Angaben machen...

Erbverzicht

Unter dem Erbverzicht ist ein vom Erblasser zu Lebzeiten mit seinem Ehegatten oder einem Verwandten abgeschlossener erbrechtlicher Vertrag zu verstehen, in dem der Vertragspartner auf den Anfall seines künftigen gesetzlichen Erbrechts verzichtet.

Geltendmachung

Die Erbunwürdigkeit tritt nicht automatisch ein, wenn ein Erbunwürdigkeitsgrund vorliegt. Sie muss vielmehr nach dem Erbfall durch Anfechtung geltend gemacht werden.

Gesellschaftliches Erbrecht

Erbrecht und Gesellschaftsrecht sind vom Gesetz nicht aufeinander abgestimmt. Bei dem Aufeinandertreffen von Erbrecht auf Gesellschaftsrecht kann es daher zu Interessenskonflikten kommen, insbesondere bei den sog. „Nachfolgeklauseln".

Gesetzliche Erbfolge

Die gesetzliche Erbfolge gilt, wenn es kein Testament gibt, ein Testament ungültig ist oder per Testament die gesetzliche Erbfolge bestimmt wurde.

Gewillkürte Erbfolge

Das deutsche Erbrecht enthält in den §§ 1924 ff. BGB präzise Vorgaben dazu, wie der Nachlass eines Verstorbenen auf die Hinterbliebenen verteilt werden soll, falls dieser keine gewillkürte Erbfolge mittels Testament oder Erbvertrag vorgesehen hat.

Gütergemeinschaft

Bestand der Güterstand der Gütergemeinschaft, erhält der Ehegatte ein Viertel des Nachlasses, der Rest geht zu gleichen Teilen an die Kinder. War die Ehe kinderlos, erhält der Ehegatte die Hälfte, die andere Hälfte steht den Erben zweiter Ordnung zu.

Gütertrennung

Hat sich ein Ehepaar für die Gütertrennung entschieden und dies auch beim Notar beurkunden lassen, gilt eine andere Erbquote für die Ehegatten: War die Ehe kinderlos, erhält der hinterbliebene Ehegatte die Hälfte des Nachlasses und die andere Hälfte geht an die Erben zweiter Ordnung.

Nachlassgericht

Nachlassgericht ist das Amtsgericht. Es ist insbesondere zuständig für alle Nachlasssachen. Zuständig ist grundsätzlich der Rechtspfleger.

Nachlassinsolvenz

Nachlassinsolvenz ist das Insolvenzverfahren über einen Nachlass. Antragsberechtigt ist u.a. jeder Erbe, der Nachlassverwalter, der Testamentsvollstrecker oder jeder Nachlassgläubiger.

Nachlasspflegschaft

Die Nachlasspflegschaft bezweckt die Ermittlung der unbekannten Erben und die Sicherung und Erhaltung des Nachlasses.

Nachlasspflegschaft

Nachlasspflegschaft kann zur Sicherung des Nachlasses vom Nachlassgericht angeordnet werden. Bis zur Annahme der Erbschaft hat das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses zu sorgen, soweit ein Bedürfnis besteht. Das Gleiche gilt, wenn der Erbe unbekannt und wenn ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat.

Nachlassverbindlichkeit

Zwei beim BFH gerade anhängig gewordene Revisionen zeigen wieder, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 ErbStG zunehmend streitiger zwischen Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung wird.

Ordentlicher Pflichtteil

Ordentlicher Pflichtteil ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Ergänzung des Pflichtteils, weil der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall einem Dritten eine Schenkung gemacht hat.

Pflichtteilsberechtigter

Nach dem Gesetz kann ein Abkömmling von dem Erben den Pflichtteil verlangen auch wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.

Pflichtteilsentziehung

Pflichtteilsentziehung ist die durch den Erblasser durch eine letztwillige Verfügung getroffene Anordnung, den Erben vom Anspruch auf seinen Pflichtteil auszuschließen.

Pflichtteilsergänzung

Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.

Pflichtteilsverzicht

Pflichtteilsberechtigte Personen können, ebenso wie die gesetzlichen Erben auf Ihr Erbrecht, durch Vertrag mit dem Erblasser auf Ihren Pflichtteil verzichten.

Überschuldeter Nachlass

Aus dem Gesetz kann der Erbe mit hinreichender Deutlichkeit entnehmen, dass er für die auf ihn im Erbfall automatisch übergegangenen Schulden und Verbindlichkeiten des Erblassers haftet.

Verjährung

Der Pflichtteil kann gemäß §§ 195, 199 Absatz 1 BGB innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls eingefordert werden.

Vermächtnis

Wirtschaftlich versorgen können Sie als Erblasser Ihren Ehegatten auch über die Zuwendung von Vermächtnissen.

Vor- / Nacherbschaft

Für die Anordnung einer Vor- und Nacherbschaft ist es nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vorerbe“ und „Nacherbe“ enthält.

Zugewinngemeinschaft

Die Zugewinngemeinschaft hat sowohl Folgen für ein Erbe, das Sie während der Ehe erhalten, als auch darauf, wie hoch Ihr Erbteil ausfällt, wenn Ihr Partner vor Ihnen stirbt.Erben Sie im Laufe der Ehe oder erhalten eine Schenkung, zählt beides nicht zum sogenannten Zugewinn.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.