Was ist eine vorweggenommene Erbfolge?
Aus unternehmensspezifischen und steuerlichen Gründen ist es ratsam, das Unternehmen zu Lebzeiten zu übertragen. Dabei sollte aber auch allen erbrechtlichen Fragen Rechnung getragen und der Unternehmer und sein Ehepartner finanziell abgesichert werden. Dies geschieht in einem komplexen Vertragswerk, das zwischen den Beteiligten ausgehandelt wird, und somit die Erbfolge – jedenfalls im Hinblick auf wesentliche Bestandteile des Vermögens – vorwegnimmt.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
In diesem gar nicht so seltenen Fall kommt es sehr darauf an, wie sich der Vermögenswert verflüchtigt hat. Wenn der Erblasser den Gegenstand noch selbst verkauft oder verschenkt hat, ist das Vermächtnis in der Regel gegenstandslos. Nur dann, wenn der Wertgegenstand gegen den Willen des Verstorbenen entwendet oder vernichtet wurde, hat der Vermächtnisnehmer Anspruch auf Wertersatz - etwa in Höhe der Versicherungssumme. Große Enttäuschungen gibt es immer wieder beim Vermächtnis von Sparbüchern. Denn der Wert des vermachten Geldbetrags steigt und fällt mit den Ein- und Auszahlungen des Erblassers. Wenn auf dem Sparbuch zum Zeitpunkt des Erbfalls nur noch ein paar Euro "angespart" sind, hat der Vermächtnisnehmer "Pech gehabt".
Hat ein Erbfall einen Bezug zum Ausland, muss immer geprüft werden, welches Recht für die Abwicklung der Erbschaft gilt. Ein solcher Bezug liegt vor, wenn ein Deutscher im Ausland stirbt, ein Ausländer in Deutschland verstirbt oder Vermögen im Ausland vorhanden ist. Innerhalb Europas und im Geltungsbereich der Europäischen Erbrechtsverordnung kann jeder Deutsche in seinem Testament festlegen, dass deutsches Recht für seinen Erbfall gelten soll. Fehlt eine solche Rechtswahl, gilt in Europa grundsätzlich das Recht des Staates, in dem der Verstorbene zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
Die Ehe ist aus mehreren Gründen eine Steuerspargemeinschaft. Um bei der Übertragung von Eigentum innerhalb der Familie geschickt und völlig legal Steuern zu sparen, muss man wissen, wann, wo und wie der Bürger dies umsetzen kann.
Wenn Sie sich für einen Nachfolger aus Ihrer Familie entschieden haben, wird dies nicht nur auf ein gutes Bauchgefühl zurückzuführen sein. Denn persönliche Dinge und Emotionen sollten bei der Auswahl der Nachfolge zurückstehen. Was zählt, ist fachliche und soziale Kompetenz, die den Anforderungen der Firma entsprechen muss. Wenn Sie einem Ihrer Kinder das Unternehmen zu Lebzeiten übertragen, haben Ihre übrigen Kinder keine Ansprüche. Allerdings können sie nach Ihrem Tod für den Fall, dass die Übergabe als Schenkung eingestuft wird, Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen. Dies kann zu einem erheblichen Liquiditätsabfluss führen.
Häufig werden die gesetzlichen Erben auch im Testament bedacht. Werden die gesetzlichen Erben im Testament nicht bedacht, indem ein anderer als Erbe eingesetzt wird, oder sie ausdrücklich enterbt werden, haben bestimmte gesetzliche Erben einen Pflichtteilsanspruch. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, allerdings wird der Pflichtteilsberechtigte nicht zur Hälfte Erbe, sondern er hat einen Zahlungsanspruch gegen den oder die Erben in Höhe der Hälfte des Erbanspruchs, den er bei gesetzlicher Erbfolge hätte. Wichtig zu wissen ist, dass der Pflichtteilsberechtigte nicht die Rechte des Erben hat, sondern seine Zahlungsansprüche geltend machen muss. Der Pflichtteilsberechtigte kann also keinen Erbschein beantragen, in dem sein Erbanspruch ausgewiesen wäre und er hat auch keinen Anspruch auf einen realen Teil am Erbe, sondern nur Anspruch auf seinen wertmäßigen Anteil.
Allerdings hat das Berliner Testament nicht nur positive Seiten. So kann etwa die Gefahr bestehen, dass der längerlebende Ehepartner nach dem Tode des Ehemannes oder der Ehefrau erneut heiratet. Damit würden neue Erbansprüche zugunsten des neuen Ehepartners entstehen. Die Kinder würden demzufolge letzten Endes weniger bekommen, da ein Teil des Vermögens zumindest in Form des Pflichtteils an den neuen Ehepartner gehen würde. Allerdings gibt es für dieses Problem eine Lösung in Form von sog. Wiederverheiratungsklauseln. Auf diesem Weg kann bereits im Testament geregelt werden, wie im Fall einer erneuten Heirat mit dem Erbe verfahren werden soll. Darüber hinaus stellt sich jedoch noch ein steuerliches Problem. Bekommt das Kind das gesamte Erbe der verstorbenen Eltern auf einmal, erhöht sich die Gefahr, dass das Erbe den Steuerfreibetrag von 400.000 Euro überschreitet. Wenn dies der Fall ist, kann das Erbe durch Steuern gemindert werden. Da das Erbe zudem zunächst an den längerlebenden Ehepartner und erst nach dessen Tod an die Kinder geht, besteht außerdem die Gefahr, dass das Erbe zweimal besteuert wird.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Kauf / Verkauf
Im Falle, dass der Erbe keinerlei Bezug zu dem Unternehmen des Erblassers hat, kann er das Unternehmen als Ganzes an einen Dritten veräußern. Hierbei muss ein adäquater Kaufpreis für den Kaufgegenstand festlegt werden, der materielle Dinge, wie beispielsweise Büroausstattung oder vorhandene Lagerbestände, sondern auch den oftmals werthaltigeren good will eines Unternehmens beinhaltet.
MBO / MBI
Bei einem Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das Management, in der Regel leitende Angestellte oder die Geschäftsführung, die eigene Firma. Beim Management-Buy-In (MBI) übernimmt dagegen ein (fremder) Manager von außen das Unternehmen.
Nachfolge in Familie
Die Weitergabe des Unternehmens innerhalb der Familie ist bei den meisten Mittelständler noch immer die bevorzugte Form der Nachfolge. Hierbei bedarf es einer umsichtigen Planung, vor allem in erbrechtlichen Fragen.
Unternehmensbewertung
Das Erbschaftssteuergesetz & Bewertungsgesetz sehen verschiedene Bewertungsmöglichkeiten für das Betriebsvermögen vor. Hierbei besteht eine klare Rangfolge der verschiedenen Bewertungsmethoden: An erster Stelle steht die Bewertung aus Ableitung aus zeitnahen Verkäufen. An nächster Stelle folgt die Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 188 BWG, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.