Welche Formen der Testamentsvollstreckung gibt es?
Die Anordnung einer "Abwicklungstestamentsvollstreckung" ist sinnvoll, wenn absehbar ist, dass die Nachlassabwicklung schwierig sein wird. Dies ist fast immer dann der Fall, wenn mehrere Erben den Nachlass erhalten sollen. Wer seinen Nachkommen nur die Erträge der Erbschaft zukommen lassen will, sollte die Anordnung einer "Verwaltungstestamentsvollstreckung" in Erwägung ziehen. Damit entzieht der Erblasser seinen Erben (vorübergehend oder auf Dauer) die Befugnis, über den Nachlass zu verfügen. Diese Variante empfiehlt sich, wenn es darum geht, den Lebensunterhalt für Personen zu sichern, die aufgrund von Minderjährigkeit, Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, das ererbte Vermögen sinnvoll und wirtschaftlich zu verwalten.
FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Schon heute gibt es eine Vielzahl von Beispielen für Einsatzbereiche von smart contracts. Groß geworden sind smart contracts bei der Verwaltung von Kryptowährungen, wie etwa Bitcoin. Ihre Anwendung beschränkt sich aber nicht auf Währungsmärkte, sondern erstreckt sich auf viele Lebensbereiche, in denen vertragliche Ansprüche einfach zu prüfen und ihre Voraussetzungen digital erfassbar sind. So wird etwa vielfach vorgeschlagen, smart contracts für die Rechte von Flugpassagieren einzusetzen. Wäre ein europäischer Flug dann einige Stunden zu spät, müssten die Passagiere ihre gesetztlichen Entschädigungen nicht selbst einfordern, sondern erhielten sie vom smart contract automatisch ausgezahlt. Die bisher mit der Rechtsdurchsetzung verbundenen Kosten würden wegfallen. Andere Beispiele für Anwendungsfelder sind etwa wetterabhängig auszuzahlende Versicherungsprämien oder Vertragsstrafen im Fall von systematisch zu schnell fahrenden Leihfahrzeugen.
Alle Erwachsenen, die testierfähig sind, können ein rechtsgültiges Testament errichten. Sogar schreib- und sprechunfähige Menschen können testieren, wenn sie ihren Willen in irgendeiner Weise deutlich machen können. Jugendliche können bereits ab 16 Jahren ihren letzten Willen niederlegen, müssen dies jedoch beim Notar tun, denn das handschriftliche Testament eines 16- oder 17-Jährigen wäre ungültig. Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder nach einem Unfall nicht in der Lage sind, ihre Handlungen und Erklärungen zu verstehen, können kein gültiges Testament errichten. Um zu vermeiden, dass in medizinischen Grenzfällen ein Testament nach dem Tod mit dem Hinweis auf eine schwere geistige Erkrankung und nicht mehr gegebene Einsichtsfähigkeit angefochten wird, ist es sinnvoll, sich kurz vor Testamentserrichtung fachärztlich untersuchen zu lassen.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Anspruch für enge Familienmitglieder des Verstorbenen, die im Testament oder Erbvertrag enterbt wurden. Dieser Anspruch besteht immer in Form einer Geldzahlung und muss vom Erben erfüllt werden. Der Pflichtteilsanspruch beträgt die Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils der enterbten Person. Wenn zum Beispiel ein Kind alleiniger Erbe seines Vaters wäre, erhält es 50% des Nachlasswertes, falls der Vater das Kind enterbt hat.
Mit der Scheidung verliert ein Ehepartner den gesetzlichen Anspruch auf das Erbe des bisherigen Partners. Gleiches gilt sogar schon mit dem Scheidungsantrag, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben sind. Der geschiedene Ehepartner geht leer aus, wenn der ehemalige Partner stirbt. Für manchen Ehegatten kann dies nach jahrzehntelanger Ehe sehr bitter sein, wenn er selbst kein Vermögen hat, der ehemalige Ehepartner jedoch über Immobilien, Aktien und Bargeld verfügt. Nur in wenigen Fällen kommt der geschiedene Ehepartner doch noch in den Genuss des Vermögens, das der ehemalige Ehepartner vererbt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein gemeinsames Kind der geschiedenen Eheleute zunächst erbt und dann seinerseits ohne Testament verstirbt. In diesem Fall wird der überlebende Elternteil nach der gesetzlichen Erbfolge Erbe dieses Kindes.
Tritt ein Erbfall ein, muss der Erbe grundsätzlich selbst klären, aus welchen einzelnen Vermögensgegenständen die Erbschaft besteht. Gibt es nur einen Erben, erhält dieser das gesamte Vermögen allein. Bei mehreren Erben müssen diese sich grundsätzlich über die Aufteilung der Nachlassgegenstände einigen. Ein Erblasser kann jedoch in seinem Testament genaue Regelungen zur Verteilung seines Vermögens unter den Erben festlegen.
An einer Mediation im Erbrecht sind Rechtsanwälte nicht notwendig beteiligt. Wenn sie an der Mediationsverhandlung nicht unmittelbar teilnehmen, unterstützen sie ihre Mandanten aber im Vorfeld und werden auch im Falle einer Einigung hinzugezogen, um die gefundene Konfliktlösung hieb- und stichfest zu machen. Auf diese Weise stellen Anwälte auch sicher, dass ihre Mandanten nicht auf Rechte verzichten, die sie vor Gericht problemlos einklagen könnten.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Behinderte Erben
Besser als Vermögensübertragungen zu Lebzeiten sind erbrechtliche Gestaltungen. Mit dem sogenannten Behindertentestament können Sie als Eltern oder als Elternteil erreichen, dass Ihr Vermögen der Familie erhalten bleibt und ein Zugriff des Sozialhilfeträgers auf dieses Vermögen ausgeschlossen wird.
Minderjährige Erben
Ein minderjähriges Kind kann ohne weiteres Alleinerbe oder Miterbe sein.
Testamentsvollstrecker
Der Testamentsvollstrecker ist weder Vertreter des Erblassers noch der Erben. Es ist ein privates Amt. Er hat in etwa die Stellung eines Treuhänders.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.