Wie bekomme ich einen Erbschein?

Einen Erbschein erhalten Sie nur auf Antrag beim örtlich zuständigen Nachlassgericht. Hierbei müssen die Antragsteller Angaben darüber machen, wann der Erblasser verstorben ist, ob Testamente oder anderweitige Verfügungen für den Todesfall bestehen, ob weitere Personen bekannt sind, die Erben sein könnten und ob bereits ein Rechtsstreit zum Erbfall betrieben wird. Die Angaben sind, wenn möglich, zu belegen.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Kann beim Pflichtteilsergänzungsanspruch der Fristbeginn gehindert sein?

Für den Fristbeginn muss der Erblasser bei einer Grundstücksschenkung aber nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgeben, sondern darüber hinaus auch darauf verzichten, das Grundstück im Wesentlichen weiter zu nutzen. Eine Schenkung gilt als nicht geleistet, wenn der Schenkende seine Rechtsstellung formal aufgibt, wirtschaftlich aber weiter uneingeschränkt über den „Genuss“ des Grundstücks verfügen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 29. Juni 2016 (Az. IV ZR 474/15) festgestellt, dass in Ausnahmefällen die Frist mit Schenkungsvollzug bei Wohnrechtsvorbehalt nicht beginnt. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte sich der Erblasser die Erdgeschosswohnung und damit das Wohnungsrecht an einer von insgesamt drei Etagen vorbehalten. Das genügte dem BGH nicht, dass die Frist nicht begann. Soweit für den Schenkenden eine spürbare Veränderung durch die Schenkung erfolgt, ist der Fristlauf nicht gehemmt. Der Fristbeginn bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch ist hingegen gehindert, wenn sich der Schenkende ein Wohnungsrecht für das gesamte Haus vorbehält. Des Weiteren liegt kein Fristbeginn vor, wenn sich der Erblasser weiterhin wesentlichen Einfluss für die Verwendung des Hausgrudstücks einräumt.

Wie bekomme ich einen Erbschein?

Einen Erbschein erhalten Sie nur auf Antrag beim örtlich zuständigen Nachlassgericht. Hierbei müssen die Antragsteller Angaben darüber machen, wann der Erblasser verstorben ist, ob Testamente oder anderweitige Verfügungen für den Todesfall bestehen, ob weitere Personen bekannt sind, die Erben sein könnten und ob bereits ein Rechtsstreit zum Erbfall betrieben wird. Die Angaben sind, wenn möglich, zu belegen.

Streit über nach Erbfall entstandene Hausgeldschulden

Dem Urteil des BGH lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Bundesland Sachsen war gemäß eben jenes § 1936 BGB gesetzlicher Alleinerbe eines Wohnungseigentümers. Verwaltet wurde die Wohnung von einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), die von ihren Mitgliedern regelmäßig Hausgeld verlangte. Ein solches Haus- oder auch Wohngeld wird von allen Mitgliedern einer WEG in bestimmten Abständen gezahlt, um etwa Betriebs- und Verwaltungskosten decken zu können. Die Wohnungseigentümergemeinschaft hatte nun im Laufe der Zeit drei Anerkenntnisurteile gegen das Bundesland Sachsen über rückständige Hausgeldzahlungen erwirkt. In den Urteilen war allerdings die beschränkte Erbenhaftung des Landes vorbehalten worden. Aus diesen Urteilen betrieb die WEG nun Zwangsvollstreckung in das nicht zum Nachlass gehörende Vermögen des Bundeslandes. Dagegen klagte das Land nun, da es die Zwangsvollstreckung für unzulässig erachtete.

Welche Kosten bei Erbschaft?

Normalerweise verbessert eine Erbschaft die finanzielle Situation eines Erben. Die Abwicklung der Erbschaft kann aber mit Kosten verbunden sein. So benötigt man als Erbe häufig einen Erbschein, der vom Nachlassgericht nur gegen Gebühr ausgestellt wird. Wenn man eine größere Erbschaft gemacht hat, muss man mit Steuerforderungen des Finanzamtes rechnen. Als Erbe hat man weiter sämtliche Nachlassverbindlichkeiten zu regulieren. Dies können Schulden des Erblassers sein, ebenso aber auch Pflichtteilsansprüche Dritter oder auch Vermächtnisse, die der Erblasser in seinem Testament ausgesetzt hat.

Wem nützt ein Testamentsvollstrecker?

Niemand sollte die Nachlassabwicklung unterschätzen. Die Aufgabe ist keineswegs einfach und umfasst viele Schritte. Viele Dinge sind zu veranlassen und zu beachten: Sicherung des Nachlasses Wohnungsauflösung Sichtung aller Unterlagen Erstellung des Nachlassverzeichnisses Klärung aller bestehenden privaten und geschäftlichen Vertragsbeziehungen Einziehung fälliger Forderungen Bezahlung von Rechnungen Erfüllung von Auflagen und Vermächtnissen Notwendige Kündigungen Konten- und Grundstücksumschreibungen Unterbringung von Haustieren Überwachung aller Fristen Abgabe der Erbschaftsteuererklärung Aus unterschiedlichen Gründen können die Erben diese Angelegenheiten oft nicht selbst erledigen: Wer im Beruf voll gefordert ist, hat meist keine Zeit für Behördengänge. Junge und unerfahrene oder minderjährige Erben können die Nachlassabwicklung genauso wenig übernehmen wie Erwachsene im Alters- oder Krankheitsfall. Weit entfernte, z.B. im Ausland wohnende Personen sind in der Regel nur schwer in der Lage, alle anfallenden Aufgaben zu übernehmen. Vor allem bei einem großen und wertvollen Nachlass wird ein geschulter und erfahrener Testamentsvollstrecker die Hinterbliebenen entlasten, beraten und unterstützen.

Enterben muss man nur denjenigen, der sonst erben würde

Es ergibt sich aus der Natur der Sache, dass man nur denjenigen enterben muss, der sonst erben würde. Das wirft die Frage auf: Wer erbt eigentlich, ohne dass man ihn zum Erben bestimmt hat? Die Antwort findet sich im Recht der so genannten gesetzlichen Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge ist in §§ 1924 ff. BGB geregelt. Dort ist bestimmt, dass die nächsten Angehörigen Erben werden, wenn der Erblasser nichts anderes bestimmt hat. Nächste Angehörige sind insbesondere Kinder und Ehegatten bzw. Lebenspartner. Das ist die gesetzliche Ausgangslage. Wenn der Erblasser etwas anderes möchte, muss er es explizit regeln. Das kann in einem Testament oder einem Erbvertrag geschehen. Wenn jemand ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzt und darin jemanden übergeht, der nach gesetzlicher Erbfolge geerbt hätte, dann nennt man das eine Enterbung.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Behindertentestament

Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).

Berliner Testament

Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.

Erbscheinsantrag

In einem Erbscheinsantrag muss der Antragsteller folgende Angaben machen...

Erbvertrag

Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.

Geltendmachung

Die Erbunwürdigkeit tritt nicht automatisch ein, wenn ein Erbunwürdigkeitsgrund vorliegt. Sie muss vielmehr nach dem Erbfall durch Anfechtung geltend gemacht werden.

Handschriftliches Testament

Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Notarielles Testament

Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.

Ordentlicher Pflichtteil

Ordentlicher Pflichtteil ist der Anspruch des Pflichtteilsberechtigten gegen den Erben auf Ergänzung des Pflichtteils, weil der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor dem Erbfall einem Dritten eine Schenkung gemacht hat.

Pflichtteilsberechtigter

Nach dem Gesetz kann ein Abkömmling von dem Erben den Pflichtteil verlangen auch wenn er durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen wurde.

Pflichtteilsentziehung

Pflichtteilsentziehung ist die durch den Erblasser durch eine letztwillige Verfügung getroffene Anordnung, den Erben vom Anspruch auf seinen Pflichtteil auszuschließen.

Pflichtteilsergänzung

Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird.

Pflichtteilsverzicht

Pflichtteilsberechtigte Personen können, ebenso wie die gesetzlichen Erben auf Ihr Erbrecht, durch Vertrag mit dem Erblasser auf Ihren Pflichtteil verzichten.

Testierfähigkeit

Testierfähigkeit ist Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie betrifft die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.

Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.

Verjährung

Der Pflichtteil kann gemäß §§ 195, 199 Absatz 1 BGB innerhalb einer Frist von drei Jahren nach Kenntnis des Erbfalls eingefordert werden.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.