Wie mache ich meinen Pflichtteil geltend?

Wenn die Frage geklärt ist, ob der Pflichtteil geltend gemacht wird, muss dieser Zahlungsanspruch berechnet werden und der Erbe zur Zahlung aufgefordert werden. Dazu muss in der Regel der Erbe zuerst um Auskunft über den Bestand des Nachlasses gebeten werden. Außerdem muss man in Erfahrung bringen, ob der Erblasser Vermögen verschenkt hat, das ggf. bei der Berechnung von Pflichtteilsergänzungsansprüchen zu berücksichtigten ist. Die Auskunft sollte schriftlich angefordert werden und es sollte eine Frist gesetzt werden, innerhalb derer die Auskunft zu erteilen ist. Die Auskunft kann in Form eines in sich geschlossenen, systematischen Verzeichnisses verlangt werden. Es reicht nicht aus, wenn der auskunftspflichtige Erbe einfach nur Belege übersendet. Wenn feststeht, was der Nachlass beinhaltet, muss der Pflichtteilsanspruch und ggf. der Pflichtteilsanspruch innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren geltend gemacht werden. Das heißt, der Erbe muss zur Zahlung aufgefordert werden und es muss ggf. Klage erhoben werden.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Was ist eine vorweggenommene Erbfolge?

Aus unternehmensspezifischen und steuerlichen Gründen ist es ratsam, das Unternehmen zu Lebzeiten zu übertragen. Dabei sollte aber auch allen erbrechtlichen Fragen Rechnung getragen und der Unternehmer und sein Ehepartner finanziell abgesichert werden. Dies geschieht in einem komplexen Vertragswerk, das zwischen den Beteiligten ausgehandelt wird, und somit die Erbfolge – jedenfalls im Hinblick auf wesentliche Bestandteile des Vermögens – vorwegnimmt.

Wann ist ein Erbschein erforderlich?

Ein Erbschein ist ein vom Nachlassgericht ausgestelltes Dokument, das bestätigt, wer der Erbe und Rechtsnachfolger eines Verstorbenen ist. Banken, Versicherungen oder das Grundbuchamt verlangen nach einem Erbfall häufig einen solchen Erbschein, um die Erben festzustellen. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag aufgesetzt, benötigen die Erben in der Regel keinen Erbschein, um ihre Rechtsstellung nachzuweisen.

Kann Testamentsvollstreckung Streit vermeiden?

Entsteht durch den Todesfall eine Erbengemeinschaft, können die Erben den Nachlass nur gemeinschaftlich verwalten. Bei wesentlichen Entscheidungen gilt das Prinzip der Einstimmigkeit. Viele Verwandte haben sich im Zuge der Erbauseinandersetzung schon zerstritten, weil sie selbst nebensächliche Dinge nicht regeln konnten. Ganz anders ist das bei einer Testamentsvollstreckung. Die Fäden laufen bei einer Person zusammen, die zu Objektivität und Neutralität verpflichtet ist und häufig auch bei aufkommendem Streit oder zwischen den Fronten vermitteln kann. Vorschläge eines Testamentsvollstreckers finden eher die Zustimmung aller Beteiligten als die Wunschvorstellungen von verfeindeten Familienmitgliedern, die miteinander nicht mehr reden können.

Erbe ich auch die Schulden?

Nimmt ein Erbe einen Nachlass an, kann er in eine persönliche Katastrophe schlittern. Die Erbschaft muss nämlich nicht nur aus positiven Vermögenswerten bestehen; es können auch Schulden vorhanden sein, für deren Tilgung der Nachlass nicht ausreicht. Nimmt der Erbe einen überschuldeten Nachlass an, haftet er persönlich für diese Schulden. Das kann zur finanziellen Katastrophe führen, mit der Folge, dass eine eidesstattliche Versicherung (früher: Offenbarungseid) abgelegt werden muss. Doch es gibt für die Erben viele Möglichkeiten, ihr Privatvermögen zu schützen. Ein Erbe sollte sich zunächst einmal einen Überblick verschaffen, was alles an Verbindlichkeiten vorhanden ist. Ein Schuldenberg ist schnell aufgehäuft. Der Erblasser kann im Mietrückstand gewesen sein. Es können Unterhaltsansprüche, Steuerschulden gegen ihn bestanden haben oder Ansprüche aus Darlehen oder Bürgschaften. Zu diesen, vom Verstorbenen verursachten so genannten "Erblasserschul-den" kommen die "Erbfallschulden". Wie der Name sagt, handelt es sich dabei um Verbindlichkeiten, die durch den Erbfall selbst entstehen: die Kosten der Testamentseröffnung, Beerdigungskosten, Pflichtteilsansprüche, Vermächtnisse, Auflagen und die Erbschaftsteuer. Hinzu treten die "Nachlasserbenschulden": Auch die Verwaltung des Nachlasses und die Fortführung eines geerbten Unternehmens sind nicht zum Nulltarif zu haben. Die Kosten unaufschiebbarer Reparaturen an einer Immobilie oder Lohnzahlungen für Angestellte des Erblassers bilden manchmal die Spitze des Schuldenbergs.

Was ändert sich bei oder nach der Scheidung?

Mit der Scheidung verliert ein Ehepartner den gesetzlichen Anspruch auf das Erbe des bisherigen Partners. Gleiches gilt sogar schon mit dem Scheidungsantrag, wenn die Voraussetzungen für die Scheidung gegeben sind. Der geschiedene Ehepartner geht leer aus, wenn der ehemalige Partner stirbt. Für manchen Ehegatten kann dies nach jahrzehntelanger Ehe sehr bitter sein, wenn er selbst kein Vermögen hat, der ehemalige Ehepartner jedoch über Immobilien, Aktien und Bargeld verfügt. Nur in wenigen Fällen kommt der geschiedene Ehepartner doch noch in den Genuss des Vermögens, das der ehemalige Ehepartner vererbt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein gemeinsames Kind der geschiedenen Eheleute zunächst erbt und dann seinerseits ohne Testament verstirbt. In diesem Fall wird der überlebende Elternteil nach der gesetzlichen Erbfolge Erbe dieses Kindes.

Pflichtteilsverzicht bei Unternehmensnachfolge

Am häufigsten kommt ein Pflichtteilsverzicht in der Praxis zur Anwendung, wenn es um die Regelung einer Unternehmensnachfolge geht. So kommt es etwa vor, dass nur einer der Erben das zum Nachlass gehörende Unternehmen weiterführen soll. Andere Erben müssten in diesem Fall enterbt werden. Macht ein Pflichtteilsberechtigter nun seinen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben geltend, kann das Unternehmen schnell in finanzielle Bedrängnis geraten. Demzufolge bietet es sich in einem solchen Fall für den Erblasser an, noch zu Lebzeiten einen Pflichtteilsverzicht mit dem Pflichtteilsberechtigten zu vereinbaren. Im Regelfall geht dies mit einer Abfindungszahlung an den Verzichtenden einher. Insbesondere durch einen Pflichtteilsverzicht vor dem Erbfall kann der Erblasser somit langwierigen und kostspieligen Auseinandersetzungen zwischen Erben und Pflichtteilsgläubiger vorgebeugen. Dementsprechend ist ein solcher Verzicht in bestimmten Situationen durchaus eine Überlegung wert. Um die Wirksamkeit des Verzichts sicherzustellen und die Folgen richtig beurteilen zu können, ist es ratsam, die Einschätzung eines Experten einzuholen

Noch Fragen?

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen oder Beratung.

Tagline

Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Behindertentestament

Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).

Berliner Testament

Es entspricht einem weit verbreiteten Bedürfnis von Eheleuten, sich zunächst gegenseitig als Erben einzusetzen, und das vom überlebenden Ehegatten nicht verbrauchte Vermögen nach dem Tod des überlebenden Ehegatten an Dritte (meist die Kinder) zu übertragen. Diese Vorstellungen und Wünsche können Ehegatten mit dem Berliner Testament realisieren.

Erbvertrag

Während einseitige Verfügungen in Form eines Testaments jederzeit frei widerrufen werden können, ist das bei vertragsmäßigen Anordnungen im Erbvertrag nicht so einfach möglich.

Handschriftliches Testament

Nach § 2247 Abs. 1 kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung errichten.

Notarielles Testament

Notarielles Testament ist ein zur Niederschrift des Notars errichtetes Testament, in dem dem Notar der letzte Wille mündlich erklärt oder ihm eine Niederschrift mit der Erklärung übergeben wird, dass diese den letzten Willen enthalte. Ein notarielles Testament muss bei einem Notar errichtet werden.

Testierfähigkeit

Testierfähigkeit ist Voraussetzung für die wirksame Errichtung eines Testaments. Sie betrifft die Fähigkeit, ein Testament wirksam zu errichten, zu ändern oder aufzuheben.

Unternehmertestament

Das Unternehmertestament ist für Unternehmer enorm von Bedeutung, da ihnen aufgrund ihres Unternehmens eine besondere Verantwortung zukommt. Zu dieser Verantwortung gehört auch, frühzeitig und vor allem rechtzeitig ein Testament wegen einer Unternehmensgründung in Betracht zu ziehen und zu formulieren.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.