Wie verhindere ich, dass mein Unternehmen aufgrund der Erbfolge zu viel Liquidität verliert?

Bei nicht sachgerechter Gestaltung der Erbregelung gibt es die Liquiditätsrisiken Erbschaftsteuer, Pflichtteilsansprüche und den Anspruch auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs an den Ehepartner. Die Risiken sind zu Lebzeiten des Unternehmers regelbar. Etwa, indem der Ehepartner und die Kinder oder Enkel in einem notariell beurkundeten Vertrag auf den ihnen zustehenden Pflichtteilsanspruch verzichten. Die Erbschaftsteuer kann ebenfalls vermieden werden. Der Zugewinnausgleich des überlebenden Ehepartners kann ausgeglichen oder vertraglich eingeschränkt werden.

FAQs

Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.

Welcher Freibetrag bei Erbschaft?

Ein Freibetrag beschreibt den Betrag, der von der Erbschaftsteuer ausgenommen ist. Je enger die Beziehung zum Verstorbenen, desto höher fällt der Freibetrag aus. Für Kinder liegt der Freibetrag bei 400.000 Euro, während Ehepartner 500.000 Euro steuerfrei erben können. Bis zu diesen Beträgen bleiben Erbschaften für Kinder und Ehepartner steuerfrei. Personen, die nicht mit dem Verstorbenen verwandt sind, können einen Freibetrag von 20.000 Euro beanspruchen. Neben diesen in § 16 ErbStG festgelegten Freibeträgen enthält das Gesetz zahlreiche weitere Steuerbefreiungen.

Wer sind die Erben zweiter Ordnung?

Sind keine Erben erster Ordnung (also Kinder, Enkelkinder, Urenkel des Erblassers) vorhanden, erben die Eltern, und wenn diese nicht mehr leben die Kinder der Eltern also die Geschwister, oder die Enkelkinder der Eltern, also Neffen und Nichten. Lebt nur noch ein Elternteil und gibt es keine Kinder oder Enkelkinder des anderen Elternteils, so erbt der überlebende Elternteil alleine. Diese Gruppe von Erben bildet die Erben der zweiten Ordnung.

Welche Nachteile bringt eine Testamentsvollstreckung mit sich?

Eine Testamentsvollstreckung kann den Wert der Erbschaft mindern und die Interessen des Erben und Testamentsvollstreckers können divergieren. Pflichtteilsberechtigte Erben können auf ihren Pflichtteil ausweichen. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung ermöglicht dem Erblasser eine reibungslose Abwicklung der Erbschaft, besonders bei komplexen Nachlässen, zerstrittenen Erben oder schutzbedürftigen Personen. Dennoch hat eine Testamentsvollstreckung auch Nachteile. Der Erblasser muss sorgfältig abwägen, ob sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers lohnt.

Wann erben Geschwister untereinander?

Nach dem Tod eines Geschwisters erbt ein Bruder oder eine Schwester, wenn der Verstorbene in einem Testament oder Erbvertrag als Erbe benannt wurde. Gibt es kein Testament, erben Geschwister gemäß der gesetzlichen Erbfolge nur, wenn der Verstorbene keine Kinder oder Enkelkinder hinterlassen hat und mindestens ein Elternteil der Geschwister bereits verstorben ist. Sind beide Elternteile noch am Leben, erben die Geschwister nicht nach der gesetzlichen Erbfolge.

Wie erfahre ich, ob es ein Testament gibt?

Wer als potentieller Erbe oder Pflichtteilsberechtigter nicht weiß, ob es ein Testament gibt, muss dies zunächst in Erfahrung bringen. Wenn das Testament bei Gericht hinterlegt wurde oder vor einem Notar errichtet wurde, ist es in der Regel im Zentralen Testamentsregister eingetragen. Von dort können die Nachlassgerichte und Notare Auskunft erhalten, ob es ein Testament gibt. Privatpersonen erhalten diese Auskunft nur mittelbar über das Nachlassgericht, indem sie dort anfragen, ob es einen Vorgang zu einem Verstorbenen gibt. Wer als gesetzlicher Erbe keinen Kontakt zum Erblasser hatte und nicht genau weiß, wann und wo dieser verstorben ist, kann beim Geburtsstandesamt des Erblassers eine entsprechende Auskunft bzw. die Sterbeurkunde erhalten. Wichtig zu wissen ist aber, dass die Nachlassgerichte nicht immer alle infrage kommenden gesetzlichen Erben anschreiben. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der im Testament eingesetzte Erbe beim Nachlassgericht angibt, dass er die Anschriften der anderen in Betracht kommenden gesetzlichen Erben nicht kennt. Die Nachlassgerichte stellen in der Regel nur dann Ermittlungen nach weiteren Erben an, wenn ihnen dazu Anhaltspunkte bekannt sind. Wenn man vom Nachlassgericht nicht benachrichtigt wurde, sollte man sich selbst dort melden und eine Kopie des eröffneten Testaments verlangen und prüfen, ob man Erbe geworden ist. Wenn bereits ein Erbschein erteilt wurde, kann man davon eine Kopie erhalten. Zuständig ist das Nachlassgericht an dem Ort, an dem der Erblasser zuletzt gelebt hat. Bereits an dieser Stelle kann es sinnvoll sein, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der oft einfacher und schneller Akteneinsicht in die Nachlassakte erhalten kann.

Enterben hat seine Grenzen

Schließlich gilt aber auch: Enterben hat seine Grenzen. Das Gesetz – genauer gesagt § 2303 BGB – besagt, dass man bestimmte nahen Angehörige nicht völlig vom Erbe ausschließen kann. Man spricht vom so genannten Pflichtteil oder Pflichtteilsrecht. Der Gesetzgeber meint, dass das Vermögen unabhängig vom Willen des Erblassers immer ein Stück weit in der Familie bleiben sollte. Wer enterbt worden ist, kann daher in der Regel noch eine Art gesetzliches Mindesterbteil, den sog. Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteilsanspruch richtet sich gegen die Erben und ist ein reiner Geldanspruch. Häufig bedienen Erben die Pflichtteilsansprüche nur widerwillig oder streiten sie rundheraus ab. Deswegen ist hier vergleichsweise häufig die Zuziehung eines Rechtsanwalts erforderlich.

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Rechtsberatung für Erbrecht

Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.

Kauf / Verkauf

Im Falle, dass der Erbe keinerlei Bezug zu dem Unternehmen des Erblassers hat, kann er das Unternehmen als Ganzes an einen Dritten veräußern. Hierbei muss ein adäquater Kaufpreis für den Kaufgegenstand festlegt werden, der materielle Dinge, wie beispielsweise Büroausstattung oder vorhandene Lagerbestände, sondern auch den oftmals werthaltigeren good will eines Unternehmens beinhaltet.

MBO / MBI

Bei einem Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das Management, in der Regel leitende Angestellte oder die Geschäftsführung, die eigene Firma. Beim Management-Buy-In (MBI) übernimmt dagegen ein (fremder) Manager von außen das Unternehmen.

Nachfolge in Familie

Die Weitergabe des Unternehmens innerhalb der Familie ist bei den meisten Mittelständler noch immer die bevorzugte Form der Nachfolge. Hierbei bedarf es einer umsichtigen Planung, vor allem in erbrechtlichen Fragen.

Unternehmensbewertung

Das Erbschaftssteuergesetz & Bewertungsgesetz sehen verschiedene Bewertungsmöglichkeiten für das Betriebsvermögen vor. Hierbei besteht eine klare Rangfolge der verschiedenen Bewertungsmethoden: An erster Stelle steht die Bewertung aus Ableitung aus zeitnahen Verkäufen. An nächster Stelle folgt die Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 188 BWG, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.

Spezialisierungen

Erbfolge

Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Erbschaft- / Schenkungsteuer

Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil

So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien

Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.

Steueroptimierung

Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”

Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.

Testament

Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.

Testamentsvollstreckung

In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge

Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge

Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.