Wie verhindere ich, dass mein Unternehmen aufgrund der Erbfolge zu viel Liquidität verliert?
Bei nicht sachgerechter Gestaltung der Erbregelung gibt es die Liquiditätsrisiken Erbschaftsteuer, Pflichtteilsansprüche und den Anspruch auf Zahlung eines Zugewinnausgleichs an den Ehepartner. Die Risiken sind zu Lebzeiten des Unternehmers regelbar. Etwa, indem der Ehepartner und die Kinder oder Enkel in einem notariell beurkundeten Vertrag auf den ihnen zustehenden Pflichtteilsanspruch verzichten. Die Erbschaftsteuer kann ebenfalls vermieden werden. Der Zugewinnausgleich des überlebenden Ehepartners kann ausgeglichen oder vertraglich eingeschränkt werden.
FAQs
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Darüber hinaus kontrolliert das Nachlassgericht den Testamentsvollstrecker bei der Ausführung seiner Aufgaben nicht. Zwar haben die Erben bei mangelhafter Verwaltung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, die Entlassung des Testamentsvollstreckers zu beantragen oder Schadensersatzansprüche gegen ihn geltend zu machen. Eine Kontrolle seiner Tätigkeit erfolgt aber kaum. Zu beachten ist jedoch auch, dass der Erblasser die Testamentsvollstreckung bereits im Testament so ausgestalten kann, dass diese Nachteile möglichst wenig ins Gewicht fallen. Hat der Erblasser dies allerdings versäumt, kann es für den Erben in manchen Fällen sogar Sinn machen, das Erbe auszuschlagen und stattdessen den Pflichtteil einzufordern. Diese Entscheidung ist jedoch abhängig vom Einzelfall. Auf den Rat eines Experten verzichten sollte man bei dieser Entscheidung jedoch nicht.
Wer Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche erhebt, muss sich an die Erben wenden. Das Nachlassgericht ist hierfür nicht zuständig. Unmittelbar mit dem Tod des Erblassers sind die entsprechenden Leistungen in Geld auszubezahlen. Für die glücklichen Erben können die Forderungen bei hohem Wert des Nachlasses in Form von "Betongeld" (Immobilien) außerordentlich hohe Lasten hervorrufen, weil dann in der Regel die Liquidität fehlt, um zu zahlen. Es spielt keine Rolle, ob der geforderte Pflichtteil mit Barvermögen aus dem Erbe bezahlt werden kann oder nicht. Mit dem Todesfall ist der Pflichtteil fällig.
Für den Fristbeginn muss der Erblasser bei einer Grundstücksschenkung aber nicht nur seine Rechtsstellung als Eigentümer endgültig aufgeben, sondern darüber hinaus auch darauf verzichten, das Grundstück im Wesentlichen weiter zu nutzen. Eine Schenkung gilt als nicht geleistet, wenn der Schenkende seine Rechtsstellung formal aufgibt, wirtschaftlich aber weiter uneingeschränkt über den „Genuss“ des Grundstücks verfügen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 29. Juni 2016 (Az. IV ZR 474/15) festgestellt, dass in Ausnahmefällen die Frist mit Schenkungsvollzug bei Wohnrechtsvorbehalt nicht beginnt. In dem vom BGH entschiedenen Fall hatte sich der Erblasser die Erdgeschosswohnung und damit das Wohnungsrecht an einer von insgesamt drei Etagen vorbehalten. Das genügte dem BGH nicht, dass die Frist nicht begann. Soweit für den Schenkenden eine spürbare Veränderung durch die Schenkung erfolgt, ist der Fristlauf nicht gehemmt. Der Fristbeginn bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch ist hingegen gehindert, wenn sich der Schenkende ein Wohnungsrecht für das gesamte Haus vorbehält. Des Weiteren liegt kein Fristbeginn vor, wenn sich der Erblasser weiterhin wesentlichen Einfluss für die Verwendung des Hausgrudstücks einräumt.
Der Pflichtteilsergänzungsanspruch dient grundsätzlich dem Schutz vor benachteiligenden Schenkungen des Erblassers. Der Gesetzgeber hat mit § 2325 BGB eine 10-Jahresfrist eingeführt, um vorbeugend Streit über eine Benachteiligungsabsicht zu vermeiden. Für den Pflichtteilsergänzungsanspruch hat der Gesetzgeber generell bestimmt, dass nach zehn Jahren keine Benachteiligungsabsicht mehr gegeben ist.
Juristisch gesehen gibt es zwei Möglichkeiten für den letzten Willen: 1. das Eigenhändige Testament. Das Eigenhändige Testament wird vom Erblasser selbst verfasst und muss eigenhändig geschrieben sein sowie Ortsangabe, Datum und den vollen Namenszug beinhalten. 2. das Öffentliche Testament (Notarielles Testament). Das Öffentliche Testament (Notarielle Testament) verfasst ein Notar, wird nur vom Testierenden unterschrieben und vom Notar beglaubigt.
Zum Zeitpunkt der Bestattung des Erblassers ist häufig noch nicht bekannt, wer seine Erben sind. Kurz nach dem Tod können die Erben in der Regel auch noch kein Testament und kein Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorlegen. Andererseits müssen die Erben die Bestattungskosten begleichen. Aus diesem Grund überweisen im Einzelfall die Banken unbürokratisch die Bestattungskosten gegen Vorlage einer entsprechenden Rechnung. Ein einklagbarer Anspruch, dass die Bank diese Kosten bezahlt, besteht jedoch nicht.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Kauf / Verkauf
Im Falle, dass der Erbe keinerlei Bezug zu dem Unternehmen des Erblassers hat, kann er das Unternehmen als Ganzes an einen Dritten veräußern. Hierbei muss ein adäquater Kaufpreis für den Kaufgegenstand festlegt werden, der materielle Dinge, wie beispielsweise Büroausstattung oder vorhandene Lagerbestände, sondern auch den oftmals werthaltigeren good will eines Unternehmens beinhaltet.
MBO / MBI
Bei einem Management-Buy-Out (MBO) übernimmt das Management, in der Regel leitende Angestellte oder die Geschäftsführung, die eigene Firma. Beim Management-Buy-In (MBI) übernimmt dagegen ein (fremder) Manager von außen das Unternehmen.
Nachfolge in Familie
Die Weitergabe des Unternehmens innerhalb der Familie ist bei den meisten Mittelständler noch immer die bevorzugte Form der Nachfolge. Hierbei bedarf es einer umsichtigen Planung, vor allem in erbrechtlichen Fragen.
Unternehmensbewertung
Das Erbschaftssteuergesetz & Bewertungsgesetz sehen verschiedene Bewertungsmöglichkeiten für das Betriebsvermögen vor. Hierbei besteht eine klare Rangfolge der verschiedenen Bewertungsmethoden: An erster Stelle steht die Bewertung aus Ableitung aus zeitnahen Verkäufen. An nächster Stelle folgt die Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren gemäß § 188 BWG, wenn es nicht zu offensichtlich unzutreffenden Ergebnissen führt.
Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.