Erben, Vererben und Schenken.
Kompetente Beratung für Erbrecht und Nachfolge
Entdecken Sie unsere umfassende Beratung und Expertise im Erbrecht, um Ihre Vermögensnachfolge optimal zu gestalten und Ihre Wünsche und Interessen bestmöglich zu verwirklichen.

Spezialisierungen
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Erbfolge
Mit der gesetzlichen Erbfolge wird die Rechtsnachfolge des Erblassers geregelt, wenn dieser keine Verfügung von Todes wegen, also kein wirksames Testament und keinen wirksamen Erbvertrag hinterlassen hat, die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der testamentarische Erbe die Erbschaft ausgeschlagen hat.
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Erbschaft- / Schenkungsteuer
Sowohl Erbschaften als auch Schenkungen müssen in Deutschland versteuert werden. Im Einzelnen wird die Versteuerung des geerbten oder durch eine Schenkung erhaltenen Vermögens im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) geregelt.

Pflichtteil
So komplex und kompliziert wie eine Familiensituation auch sein kann, gibt es im deutschen Erbrecht nicht die Möglichkeit die Erbverteilung komplett frei zu wählen, auch nicht per Testament oder Erbvertrag.

Steuergünstige Übertragung von Immobilien
Wir bieten spezialisierte Beratung zur steuergünstigen Übertragung von Immobilien, um Erbschafts- und Schenkungssteuern zu minimieren.
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Steueroptimierung
Wirtschaftliches Handeln hat regelmäßig auch steuerliche Auswirkungen. Das gilt sowohl im unternehmerischen als auch im privaten Bereich. Besonders im Bereich der Erbschaft und Schenkung herrscht oft Unklarheit.

Steuersparmodell “Familie”
Unser Steuersparmodell “Familie” bietet maßgeschneiderte Lösungen zur steuerlichen Optimierung von Vermögensübertragungen innerhalb der Familie.
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Testament
Ein Testament ist eine Form der Verfügung von Todes wegen, also eine Regelung für den Erbfall. Nach deutschem Recht wird diese Verfügung auch als letztwillige Verfügung bezeichnet.
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Testamentsvollstreckung
In einem Testament wird geregelt, wer was vom Nachlass bekommt. Trotzdem kann hierbei schnell ein Chaos entstehen. In einem solchen Fall kommt der Testamentsvollstrecker ins Spiel.

Unternehmensnachfolge
Generell bezeichnet der Begriff der Unternehmensnachfolge den Übergang einer Firma, eines mittelständischen Unternehmens oder anderer Gesellschaftsformen in den Besitz einer anderen Person oder Personengruppe.

Vorsorge
Um auch im Bereich des Erbrechts ein Gefühl von Sicherheit zu erlangen, ist es sinnvoll, sich mit verschiedenen rechtlichen Vorsorgemaßnahmen auseinanderzusetzen. Im Erbrecht spricht man hierbei von Vorsorgevollmacht, Testament, Patientenverfügung oder auch Erbverträge und Vermächtnisse.
Rechtsberatung für Erbrecht
Unsere Anwälte bieten kompetente Rechtsberatung in allen Bereichen des Erbrechts. Wir unterstützen Sie bei Themen wie Vermögensnachfolgeplanung und Testamentserstellung und vieles mehr.
Freibeträge
Für Erwerbe von Todes wegen und für Schenkungen unter Lebenden bestehen persönliche Freibeträge, die den steuerlichen Erwerb reduzieren. Vom Erwerber ist nur der Betrag zu versteuern, der nach Abzug des Freibetrags verbleibt.
Erbschaft
Vor- und Nacherbschaft im gemeinschaftlichen Testament In einem gemeinschaftlichen Testament (Berliner Testament) ist nicht zwingend erforderlich, dass das Testament die Begriffe „Vor“- und „Nacherbe“ enthält
Betreuer
Ein Betreuer wird auf Antrag oder von Amts wegen vom Betreuungsgericht bestellt, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht zu besorgen vermag.
Behindertentestament
Behindertentestament ist die Bezeichnung für ein Testament von Eltern eines behinderten Kindes, das besondere Regelungen in Bezug auf die Behinderung enthält (indem dem Kind ein bestimmter Teil des Nachlasses übertragen wird, ohne dabei seine Ansprüche auf staatliche Unterstützung zu mindern).
Bellheim
Waldstückerring 44,
76756, Bellheim
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Bad Dürkheim
67098, Bad Dürkheim
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Pirmasens
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Hockenheim
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Haßloch
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Wir sind ein erfahrenes Anwaltsteam mit spezialisierten Fachgebieten.

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FAQs
Finden Sie hier schnelle Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Familienrecht.
Egal ob es ein Testament gibt, also die gesetzliche Erbfolge eintritt, oder man in einem Testament bedacht ist, der Erbe muss nichts weiter tun um Erbe zu werden. Auch wenn der Erbe nur die Ausschlagungsfrist verstreichen lässt, gilt dies als Annahme der Erbschaft. Eine besondere Erklärung, dass der Erbe das Erbe annimmt, ist nicht notwendig um Erbe zu werden.
Wer Erbe wird, erbt als Gesamtrechtsnachfolger nicht nur das Vermögen des Erblassers, sondern auch dessen Schulden. Wenn ein Erbfall eingetreten ist, und man als Erbe in Betracht kommt, sollte daher innerhalb der Ausschlagungsfrist gründlich recherchiert werden, ob der Nachlass überschuldet ist. Dann sollte eine Ausschlagung sorgfältig in Erwägung gezogen werden. Eine Ausschlagung ist aber nicht in jedem Fall sinnvoll, insbesondere, wenn Vermögen vorhanden ist, aber unklar ist, ob der Erblasser Schulden hatte. Dann sollten aber jedenfalls Maßnahmen zur Beschränkung der Erbenhaftung ergriffen werden. Mittel dazu sind z.B. ein Nachlassaufgebotsverfahren oder ein Antrag auf Nachlassverwaltung.
Wenn der Erblasser sowohl Erben als auch einen Testamentsvollstrecker eingesetzt hat, stehen die Erben vor erheblichen Einschränkungen. Obwohl die Erben nach dem Erbfall die rechtlichen Nachfolger des Erblassers werden und formal das gesamte Erbe übernehmen, darf gemäß § 2205 BGB nur der Testamentsvollstrecker vorerst den Nachlass in Besitz nehmen. Dadurch haben die Erben vorübergehend keinen Zugriff auf die Erbschaft.
Testamentsvollstrecker setzen die Anweisungen und Richtlinien des Verstorbenen nach dem Wortlaut und Geist seines Testaments um. Sie kümmern sich darum, dass sämtliche Auflagen und Vermächtnisse auch wirklich erfüllt werden. Manchmal ist die Testamentsvollstreckung sogar über einen längeren Zeitraum sinnvoll. Mit einer Anordnung, die dies vorschreibt, kann der Erblasser den Nachlass der Verwaltung der Erben (befristet) entziehen, um das Vermögen zu schützen. Die Testamentsvollstreckung kann beispielsweise die voreilige Liquidierung wertvoller Immobilien oder die rasche Zerschlagung eines gesunden Familienunternehmens verhindern. Testamentsvollstreckung kommt auch dann in Betracht, wenn man sich entschließt, den Nachlass oder Teile davon einer Stiftung zuzuwenden. Der Testamentsvollstrecker kann in diesem Fall die Aufgabe übernehmen, die Stiftung zu gründen und dafür zu sorgen, dass sie die Ziele des Erblassers (z.B. Umweltschutz, Forschungsförderung, soziale Gerechtigkeit) auch tatsächlich realisiert.
Nach einem Todesfall gibt es innerhalb kurzer Zeit sehr viel zu erledigen. Im Prinzip können die Hinterbliebenen die meisten Angelegenheiten selbst regeln. Häufig ist es jedoch aus Zeitgründen nicht möglich, alles selbst in die Hand zu nehmen. In diesem Fall ist es ratsam, Verwandte und Freunde (des Verstorbenen) einzuschalten und die Aufgaben zu verteilen. Meist ist es sinnvoll, Kontakt mit einem Bestattungsinstitut aufzunehmen, um dort zu regeln, welche Arbeiten das Institut übernehmen soll.
Allerdings hat das Berliner Testament nicht nur positive Seiten. So kann etwa die Gefahr bestehen, dass der längerlebende Ehepartner nach dem Tode des Ehemannes oder der Ehefrau erneut heiratet. Damit würden neue Erbansprüche zugunsten des neuen Ehepartners entstehen. Die Kinder würden demzufolge letzten Endes weniger bekommen, da ein Teil des Vermögens zumindest in Form des Pflichtteils an den neuen Ehepartner gehen würde. Allerdings gibt es für dieses Problem eine Lösung in Form von sog. Wiederverheiratungsklauseln. Auf diesem Weg kann bereits im Testament geregelt werden, wie im Fall einer erneuten Heirat mit dem Erbe verfahren werden soll. Darüber hinaus stellt sich jedoch noch ein steuerliches Problem. Bekommt das Kind das gesamte Erbe der verstorbenen Eltern auf einmal, erhöht sich die Gefahr, dass das Erbe den Steuerfreibetrag von 400.000 Euro überschreitet. Wenn dies der Fall ist, kann das Erbe durch Steuern gemindert werden. Da das Erbe zudem zunächst an den längerlebenden Ehepartner und erst nach dessen Tod an die Kinder geht, besteht außerdem die Gefahr, dass das Erbe zweimal besteuert wird.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören und Ihnen bei Ihren rechtlichen Fragen und Anliegen behilflich zu sein.