Betreuung beim Behindertentestament: So wird die Jahresgebühr berechnet

Wie hoch ist die Jahresgebühr für die Betreuung bei einem Behindertentestament? OLG Köln entscheidet: Der Erbschaftsanteil fließt nicht in die Berechnung ein.

Die Einrichtung eines Behindertentestaments ist eine spezielle erbrechtliche Gestaltung, die es ermöglicht, die Versorgung eines behinderten Erben sicherzustellen, ohne dass das Sozialamt auf den Nachlass zugreift. Dies geschieht in der Regel über die Einsetzung als nicht befreiter Vorerbe und die Anordnung einer Dauertestamentsvollstreckung. Doch welche Auswirkungen hat das auf die Kosten der gerichtlich angeordneten Betreuung?

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in einem Beschluss vom 19. September 2019 (Az.: 2 Wx 264/19) eine wichtige Klarstellung zur Berechnung der Jahresgebühr für die Betreuung getroffen.

Der Fall: Erbschaft fällt in den Zuständigkeitsbereich des Testamentsvollstreckers

Ein behinderter Mann war im Rahmen eines Behindertentestaments als nicht befreiter Vorerbe eingesetzt worden. Seine Schwester war sowohl als Testamentsvollstreckerin als auch als Betreuerin für ihn tätig. Bei der Berechnung der Jahresgebühr für die Betreuung stellte sich die Frage, ob der geerbte Anteil des Vermögens in die Berechnungsgrundlage miteinbezogen werden muss.

Nach Nr. 11101 KV GNotKG beträgt die Jahresgebühr für die Betreuung 10 Euro pro angefangene 5.000 Euro des zu berücksichtigenden Vermögens, sofern dieses 25.000 Euro übersteigt.

Die Entscheidung des OLG Köln: Erbschaft bleibt außen vor

Das OLG Köln entschied, dass der Erbschaftsanteil des behinderten Erben nicht zum "zu berücksichtigenden Vermögen" im Sinne der Kostenvorschrift zählt.

  • Trennung der Zuständigkeiten: Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass in der Gestaltung des Behindertentestaments die Verwaltung der Erbschaft dem Testamentsvollstrecker obliegt. Die Betreuerin ist dafür nicht zuständig.
  • Keine Kontrolle durch das Betreuungsgericht: Dementsprechend unterliegt dieses Vermögen auch nicht der Kontrolle des Betreuungsgerichts. Gegenstand der Betreuung sind in diesem Fall lediglich die Rechte des Erben gegenüber dem Testamentsvollstrecker.

Bedeutung für die Praxis

Dieses Urteil ist für alle Betroffenen und Fachleute, die mit Behindertentestamenten zu tun haben, von großer Bedeutung.

  • Geringere Betreuungsgebühren: Die Entscheidung kann dazu führen, dass die Jahresgebühren für die Betreuung erheblich niedriger ausfallen, da der oftmals beträchtliche Erbschaftsanteil nicht in die Berechnung einfließt.
  • Bestätigung der Rechtsauffassung: Das OLG Köln schließt sich mit dieser Entscheidung der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte, wie dem OLG München, an.
  • Klare Abgrenzung der Rollen: Die Entscheidung verdeutlicht einmal mehr, wie wichtig die klare Abgrenzung der Aufgaben und Zuständigkeiten zwischen Testamentsvollstrecker und Betreuer bei der Gestaltung eines Behindertentestaments ist.

Quellenangabe:

OLG Köln, Beschluss vom 19.09.2019, Az.: 2 Wx 264/19, Abruf-Nr. 212985.KV 11101 Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).OLG München, Beschluss vom 17.01.2019, Az.: 34 Wx 165/18, MDR 19, 353.(Verweis auf Ausgabe 01/2020, Seite 1 | ID 46253605).

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