BFH bestätigt geschlechtsspezifische Sterbetafeln in der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit seinen jüngsten Urteilen klargestellt, dass die Nutzung geschlechtsspezifischer Sterbetafeln bei der Bewertung lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer verfassungsrechtlich zulässig ist. Konkret entschied das Gericht in den Verfahren vom 20. November 2024 (Az. II R 38/22, II R 41/22, II R 42/22) und bestätigte dies in seiner Pressemitteilung Nr. 23/25 vom 10. April 2025.
Warum sind Sterbetafeln relevant für die Steuerbewertung?
Sterbetafeln sind statistische Tabellen, die auf Basis von Durchschnittswerten die erwartete Lebenserwartung von Personen nach Geschlecht bestimmen. Diese Werte sind essenziell für die steuerliche Bewertung von lebenslangen Nutzungen und Leistungen, beispielsweise bei der Berechnung von Nießbrauchrechten oder lebenslangen Rentenzahlungen im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht.
Die bisherige Praxis der Finanzverwaltung sah vor, dass bei der Bewertung von Vermögensübertragungen und steuerlichen Freibeträgen geschlechtsspezifische Sterbetafeln herangezogen werden. Dagegen wurde die verfassungsrechtliche Zulässigkeit dieser Methode infrage gestellt, da sie eine mögliche Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bedeuten könnte.
Entscheidungsgründe des BFH
Der BFH stellte in seinen Entscheidungen klar, dass die geschlechtsspezifische Differenzierung nicht gegen das Diskriminierungsverbot des Grundgesetzes verstößt. Die Verwendung dieser Tabellen basiert auf anerkannten statistischen Daten, die eine objektive Grundlage für steuerliche Bewertungen darstellen. Der BFH argumentierte, dass es sich hierbei um eine sachlich gerechtfertigte Differenzierung handelt, die auf unterschiedlichen Lebenserwartungen beruht und daher nicht als verfassungswidrig einzustufen ist.
Konsequenzen für Steuerpflichtige
Die Entscheidung des BFH sorgt für Rechtssicherheit bei der Ermittlung von Steuerwerten und bedeutet für Steuerpflichtige insbesondere:
- Fortbestehen der geschlechtsspezifischen Bewertung: Es bleibt weiterhin zulässig, bei der Berechnung von Steuerwerten die Differenzierung nach männlicher und weiblicher Lebenserwartung anzuwenden.
- Vereinfachung von Steuerverfahren: Da die Praxis der Finanzbehörden bestätigt wurde, müssen keine Änderungen an bestehenden Bewertungsmethoden vorgenommen werden.
- Kein zusätzlicher Klärungsbedarf vor Verfassungsgerichten: Da der BFH das Verfahren abgeschlossen hat, ist vorerst nicht mit einer weiteren verfassungsgerichtlichen Prüfung zu rechnen.
Fazit
Die jüngsten Entscheidungen des BFH schaffen Klarheit bei der steuerlichen Bewertung lebenslanger Nutzungen und Leistungen und bestätigen die geschlechtsspezifische Differenzierung anhand statistischer Sterbetafeln. Steuerpflichtige sollten diese Rechtsprechung beachten und sich bei Unsicherheiten zu möglichen Auswirkungen auf ihre persönliche Steuerlast beraten lassen.
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