Chatbots in der erbrechtlichen Praxis: Helfen sie schon wirklich? 🤖
Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Rechtsberatung ist seit einiger Zeit ein großes Thema. Ein neuer Test von Chatbots wie ChatGPT, DeepSeek und dem spezialisierten „Frag den Grüneberg“ in der erbrechtlichen Praxis zeigt jedoch, dass die Technologie noch weit von einem zuverlässigen Helfer entfernt ist. Ein aktueller Bericht von Prof. Dr. Knut Werner Lange zieht ein ernüchterndes Fazit: Die Ergebnisse sind fehlerbehaftet und oft unbrauchbar.
I. Das Problem: KI „halluziniert“ bei juristischen Normen
Die im Test verwendeten Chatbots (ChatGPT-4o mini, DeepSeek R1, und „Frag den Grüneberg“) wurden mit typischen erbrechtlichen Fragestellungen konfrontiert, wie etwa der Erbfolge bei einem verstorbenen GbR-Gesellschafter oder dem Vorgehen gegen einen Testamentsvollstrecker.
- Falsche Normzitate und Rechtslage: Das größte Problem ist die sogenannte Halluzination, bei der die KI überzeugende, aber objektiv falsche Ergebnisse liefert. Beispielsweise verwendete ChatGPT falsche Normzitate und DeepSeek stützte sich teilweise auf veraltetes Recht.
- GbR-Erbfolge: Bei der Frage nach der Vererblichkeit eines GbR-Anteils lieferten sowohl ChatGPT als auch DeepSeek grob fehlerhafte Antworten, indem sie das aktuelle Gesellschaftsrecht nicht korrekt anwandten.
- Der Fall Mietvertragskündigung: Hier zeigte sich ein gravierender Fehler bei „Frag den Grüneberg“. Der Chatbot verwechselte den Tod des Mieters mit dem Tod des Vermieters und bezog sich auf die falschen Rechtsnormen, wodurch die Antwort falsch war.
II. Die Grenzen der Chatbot-Nutzung
Der Test zeigt, dass die Chatbots in ihrer aktuellen Form keine verlässliche Recherchequelle darstellen:
ChatbotHauptfehlerFazit des TestsChatGPTFalsche Normzitate ($\S 2205$ BGB), grobe FehlerUnbrauchbarDeepSeekTeilweise altes Recht, unscharfe AussagenEingeschränkt überzeugend„Frag den Grüneberg“Fehlerhafte Normenanwendung (Mietrecht), unpräziseBesser, aber nicht verlässlich
III. Fazit: Juristische Expertise bleibt unverzichtbar
Von einem nützlichen, zuverlässigen Helfer im erbrechtlichen Alltag sind die Chatbots nach wie vor weit entfernt. Die Gefahr, fehlerhafte Ergebnisse unbesehen zu verwenden, ist zu groß.
- Recherche-Tool mit Vorsicht: Der spezialisierte Chatbot „Frag den Grüneberg“ hat den Vorteil, juristische Fundstellen zu liefern, die eine weitere Recherche ermöglichen – aber auch hier muss der Nutzer die Richtigkeit des Ergebnisses selbst überprüfen.
- Lösung liegt in Spezialisierung: Es wird erwartet, dass zukünftige, spezialisiertere KI-Anwendungen, die sich auf Dokumentenanalyse oder reine Recherche konzentrieren, für Juristen nützlicher sein werden.
Bis dahin gilt: Vertrauen ist gut, juristische Kontrolle ist besser.
Quellenangabe:
Prof. Dr. Knut Werner Lange, „Chatbots in der erbrechtlichen Praxis – zugleich ein Beitrag zum Einsatz von open-access-bots und „Frag den Grüneberg““, ZEV 2025, 633 ff.
$\S 723$ Abs. 1 Nr. 1, $\S 711$ Abs. 2 S. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
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