Ehegattenschaukel & Nießbrauchdepot: So sparen Sie Steuern im Familienverbund
Die Ehegattenschaukel ist in der Praxis ein beliebtes Gestaltungsinstrument zur Steueroptimierung. Durch den fremdüblichen Verkauf einer vermieteten Immobilie zwischen Ehegatten wird eine neue, höhere Absetzung für Abnutzung (AfA) geschaffen. Doch die wahre Stärke dieses Modells liegt in der Kombination mit einem Nießbrauchdepot, wodurch Vermögen steueroptimiert auf die nächste Generation übertragen werden kann.
1. Die Ehegattenschaukel: Freisetzung von Kapital
Die Ehegattenschaukel beinhaltet den fremdüblichen Verkauf einer Immobilie an den Ehegatten, nachdem die $\S 23$ EStG Spekulationsfrist von zehn Jahren abgelaufen ist.
- Vorteile: Durch die Fremdfinanzierung des Kaufs wird gebundenes Kapital freigesetzt und in liquide Mittel umgewandelt. Gleichzeitig entstehen beim kaufenden Ehegatten hohe Werbungskosten (AfA und Zinsen), die die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung mindern.
- Problem des negativen Geldflusses: Bei hohen Immobilienpreisen und Zinsen kann der Kapitaldienst (Annuität) die Mieteinnahmen übersteigen, was zu einem negativen Geldfluss führt. Die freigesetzten liquiden Mittel müssen daher so angelegt werden, dass sie diesen Verlust ausgleichen.
2. Aktien-ETFs und Nießbrauchdepot als optimale Kombination
Die freigesetzten liquiden Mittel können in ein ausschüttendes Aktien-ETF-Portfolio investiert werden. Die Kombination optimiert die Besteuerung und sichert die Vermögensnachfolge:
- Niedrige Grenzbelastung: Einkünfte aus Kapitalvermögen (ETFs) unterliegen nur der Abgeltungsteuer von effektiv 26,375 % (zzgl. Soli). Durch die Teilfreistellung nach dem InvStG (nur 70 % der Erträge werden besteuert) sinkt die effektive Steuerlast sogar auf ca. 18,46 %.
- Geldfluss-Steigerung: Die Einnahmen aus dem ETF-Depot können den negativen Geldfluss aus der Immobilie ausgleichen. Die positiven Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurden somit steueroptimiert in Einkünfte aus Kapitalvermögen umgewandelt.
3. Das Nießbrauchdepot: Schenkungsteuer vermeiden
Um die Schenkungsteuerfreibeträge ($\S 16$ Abs. 1 Nr. 2 ErbStG) effektiv zu nutzen, sollte das Aktien-ETF-Depot zeitnah auf die Kinder übertragen werden.
- Vorbehalt des Nießbrauchs: Die Lösung ist die Einrichtung eines Nießbrauchdepots. Das Eigentum am Depot wird unentgeltlich auf die Kinder übertragen, während sich die Eltern den Nießbrauch an den Ausschüttungen vorbehalten.
- Schenkungsteuerliche Minderung: Der Wert der Schenkung wird um den Kapitalwert des Nießbrauchs gemindert. Dieser Kapitalwert wird auf Basis der statistischen Lebenserwartung des Nießbrauchers bewertet.
- Ergebnis: Bei einer Investition von 300.000 EUR und einem Alter von 50 Jahren kann der Wert der Schenkung durch den Nießbrauch so stark reduziert werden, dass der Freibetrag von 400.000 EUR nicht ausgeschöpft wird. Der langfristige Schutz vor Erbschaftsteuer wird gesichert, ohne dass die Eltern auf gegenwärtige Erträge verzichten müssen.
Fazit:
Die Kombination von Ehegattenschaukel und Nießbrauchdepot ist eine elegante Lösung, um die steuerliche Belastung im Familienverbund zu senken und die Vermögensnachfolge vorausschauend zu regeln. Sie ermöglicht den steueroptimierten Aufbau und Erhalt von Vermögen, ohne dass die Flexibilität der Eltern eingebüßt wird.
Quellenangabe:
Dipl.-Finw. Paul Tonn, „Grundstücksverkauf an den Ehegatten: Nach der Ehegattenschaukel ist vor dem Nießbrauchdepot“, Ausgabe 11 / 2025 | Seite 276 | ID 50542886.$\S 3$ Nr. 4 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG), $\S 23$ Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).$\S 20$ Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz (EStG), $\S 20$ Abs. 1 S. 1 Investmentsteuergesetz (InvStG).$\S 12$ Abs. 1, $\S 14$ Abs. 1, $\S 15$ Abs. 3, $\S 16$ Bewertungsgesetz (BewG), $\S 16$ Abs. 1 Nr. 2 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz
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