Erbe angenommen trotz Schulden: Die Tücken der Anfechtungsfrist

Erbe angenommen, aber der Nachlass ist pleite? Erfahren Sie, warum die Anfechtungsfrist so streng ist und wann eine Überschuldung rechtlich zählt.

Wer eine Erbschaft annimmt und später feststellt, dass der Nachlass völlig überschuldet ist, möchte diesen Schritt oft rückgängig machen. Das Gesetz sieht hierfür die Anfechtung der Annahme vor. Doch Vorsicht: Wer zu lange wartet, bleibt auf den Schulden sitzen. Das OLG Brandenburg hat in einem aktuellen Beschluss (v. 17.12.2025 – 3 W 103/25) klargestellt, wie streng die Fristen bemessen sind.

1. Die 6-Wochen-Frist zur Anfechtung

Gemäß § 1954 Abs. 1 BGB kann die Annahme einer Erbschaft nur innerhalb von sechs Wochen angefochten werden. Diese Frist beginnt in dem Moment, in dem der Erbe (oder sein gesetzlicher Vertreter) von dem Irrtum – also der Überschuldung – Kenntnis erlangt.

Im vorliegenden Fall wurde die Erbin von einer Betreuerin vertreten. Diese hatte bereits im März 2024 gegenüber dem Gericht geäußert, dass sie ein "Negativerbe" ermittelt habe. Als sie schließlich am 03.06.2024 die Anfechtung erklärte, war die Frist bereits verstrichen. Die Kenntnis der Betreuerin wird der Erbin voll zugerechnet.

2. Was gilt als "Überschuldung"?

Ein Irrtum über die Überschuldung berechtigt nur dann zur Anfechtung, wenn er sich auf den Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls bezieht.

  • Maßgeblicher Zeitpunkt: Es zählen nur die Aktiva und Passiva, die beim Tod des Erblassers bereits bestanden.
  • Spätere Kosten: Verbindlichkeiten, die erst nach dem Tod oder sogar nach der Erteilung des Erbscheins entstehen (z. B. durch die Verwaltung des Erbes), führen rechtlich nicht zu einer relevanten Überschuldung des Nachlasses.

Im entschiedenen Fall war der Nachlass zum Zeitpunkt des Erbfalls mit ca. 12.000 EUR (14.000 EUR Vermögen abzüglich 2.000 EUR Schulden) im Plus. Dass sich dieses Bild später änderte, spielte für die Wirksamkeit der Annahme keine Rolle mehr.

3. Besonderheit bei Betreuung

Zwar wurde die Anfechtungserklärung vom Betreuungsgericht genehmigt, doch diese Genehmigung heilt keine versäumten Fristen. Die Genehmigung bestätigt lediglich, dass die Betreuerin die Erklärung abgeben darf – ob die Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht noch rechtzeitig ist, prüfen die Richter am Nachlassgericht eigenständig.

Fazit für die Praxis

Wenn Sie vermuten, dass ein Erbe überschuldet ist, müssen Sie extrem schnell handeln. Sobald Sie konkrete Hinweise auf eine Überschuldung haben, tickt die Uhr. Ein Zögern von mehr als sechs Wochen macht die Annahme des Erbes (und damit die Haftung für die Schulden) endgültig.

Quellenangabe:

  • Gerichtsentscheidung: OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.12.2025 – 3 W 103/25 (Abruf-Nr. 252783)
  • Gesetzliche Grundlagen: § 1954 BGB (Anfechtungsfrist)
    • § 1944 BGB (Ausschlagungsfrist)

Haben Sie erst nach Annahme der Erbschaft von hohen Schulden erfahren? Ich kann für Sie prüfen, ob die Anfechtungsfrist in Ihrem Fall noch läuft und die notwendigen Schritte beim Nachlassgericht einleiten.

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