Erbengemeinschaft als steuerlicher Pool: Wie kleine Anteile begünstigtes Vermögen werden
In der Unternehmensnachfolge ist die Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften oft steuerlich begünstigt. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Beteiligung des Gesellschafters mehr als 25 % beträgt. Was aber, wenn ein Gesellschafter eine geringere Beteiligung besitzt, die auf eine Erbengemeinschaft übertragen wird? Ein Fachbeitrag von Dr. Thomas Stein beleuchtet, wie die Erbengemeinschaft als erbschaftsteuerlicher Pool diese Hürde überwinden kann.
Das Problem: Beteiligung unter 25 %
Wenn ein Erblasser, der eine Beteiligung von 30 % an einer GmbH hatte, von drei Kindern beerbt wird, hält jedes Kind rechnerisch nur noch 10 % der Anteile. Diese Einzelbeteiligungen liegen unter der erforderlichen Mindestschwelle von 25 %. Ohne eine entsprechende Regelung würde die Steuerbefreiung nach §§ 13a, 13b ErbStG entfallen.
Die Lösung: Die Erbengemeinschaft als Pool
Ein sogenannter Poolvertrag ermöglicht es, die Beteiligungen mehrerer Gesellschafter zusammenzurechnen, um die 25 %-Schwelle zu erreichen. Ein Poolvertrag setzt voraus, dass die Gesellschafter sich vertraglich zu einer einheitlichen Verfügung und einer einheitlichen Ausübung des Stimmrechts verpflichten.
Das Besondere: Die gesetzliche Ausgestaltung der Erbengemeinschaft erfüllt diese Anforderungen bereits.
- Einheitliche Verfügung: Eine Erbengemeinschaft kann über einen Nachlassgegenstand nur gemeinschaftlich verfügen (§ 2040 Abs. 1 BGB). Das bedeutet, alle Miterben müssen der Verfügung zustimmen.
- Einheitliches Stimmrecht: Auch das Stimmrecht kann nur gemeinschaftlich ausgeübt werden. Die Erbengemeinschaft stellt damit einen gesetzlich geregelten Pool dar.
Wichtige Hinweise für die Praxis
Obwohl die Erbengemeinschaft die Voraussetzungen für die Zusammenrechnung erfüllt, müssen Sie als Erbe oder Berater weitere Aspekte beachten:
- Behaltensfrist: Die Begünstigung bleibt nur bestehen, wenn die Beteiligung für mindestens fünf bzw. sieben Jahre gehalten wird. Da die Erbengemeinschaft auf Auseinandersetzung angelegt ist, muss die Teilung der Erbengemeinschaft innerhalb dieser Frist vermieden werden.
- Poolvertrag sichert den Erhalt: Um einen Verstoß gegen die Behaltensfrist zu vermeiden, kann es sinnvoll sein, einen separaten Poolvertrag abzuschließen. Dies sichert den Zusammenhalt der Anteile auch nach der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft.
Fazit:
Die Erbengemeinschaft ist ein wirksames Instrument, um die steuerlichen Vorteile bei der Vererbung von GmbH-Anteilen unter die 25%-Schwelle zu sichern. Eine sorgfältige Planung ist jedoch unerlässlich, um die Behaltensfrist zu wahren und einen späteren Verlust der Steuerbefreiung zu vermeiden.
Quellenangabe:
Dr. Thomas Stein, „Die Erbengemeinschaft als erbschaftsteuerlicher Pool“, ZEV 2025, 644 ff.§ 13a, § 13b Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG).§ 2032, § 2040 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).§ 18 Abs. 1 GmbH-Gesetz (GmbHG).
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