Erbfall: Wann wird Grunderwerbsteuer fällig?
Der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks ist im Rahmen der Teilung des Nachlasses grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer (GrESt) befreit. Diese Steuerbefreiung soll die Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft erleichtern. Doch wird ein solches Grundstück auf eine Personengesellschaft (z. B. eine GbR) übertragen, gelten strenge Regeln.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in seiner Entscheidung vom 4. Juni 2025 (Az.: II R 42/21) die Grundsätze für die Gewährung dieser Steuerbefreiung konkretisiert und eine wichtige Behaltensfrist bestätigt.
Anteilsweise Steuerbefreiung bei Übertragung auf Personengesellschaft
Die Übertragung eines Nachlassgrundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft, an der die Miterben beteiligt sind, ist nur anteilig steuerbefreit.
- Voraussetzung: Die Steuerbefreiung greift in dem Umfang, in dem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist.
- Kein neuer Erwerbsvorgang: Die Befreiung gilt, obwohl die Personengesellschaft selbst nicht Miterbin ist, da der Erwerb im Rahmen der Nachlassteilung erfolgt.
Im Besprechungsfall bestätigte der BFH, dass die Übertragung des Grundstücks von der Erbengemeinschaft auf die GbR nur in Höhe des Beteiligungsanteils der Miterben an der GbR grunderwerbsteuerfrei blieb.
Die Fünf-Jahres-Frist als Steuerfalle
Der BFH stellte klar, dass die Steuerbefreiung an eine wichtige Bedingung geknüpft ist:
- Behaltensfrist: Die Befreiung entfällt, wenn sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf diese vermindert.
Im konkreten Fall wurde das Grundstück auf die GbR übertragen, doch gleichzeitig verringerte sich der Anteil des Klägers an der GbR. Die Folge: Die Steuerbefreiung wurde insoweit nicht gewährt, als sich die Beteiligung des Miterben innerhalb der Fünfjahresfrist reduziert hatte. Die Verringerung des Anteils des Miterben wirkt sich also unmittelbar auf die gewährte Steuerbefreiung aus.
Fazit und Praxishinweis
Wird ein Grundstück von einer Erbengemeinschaft zur Teilung des Nachlasses auf eine Personengesellschaft übertragen, sollten die Beteiligten die Einhaltung der Fünfjahresfrist genauestens überwachen. Jede Reduzierung der Beteiligungsquote eines Miterben an der Personengesellschaft innerhalb dieses Zeitraums gefährdet die ursprüngliche Steuerbefreiung.
Quellenangabe:
BFH, Urteil vom 04.06.2025, Az.: II R 42/21.
$\S\S 13a, 13b$ Erbschaftsteuergesetz (ErbStG).
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