Gegenstandswert für Anwaltskosten bei der Teilungsversteigerung
Wenn eine Erbengemeinschaft oder eine andere Bruchteilsgemeinschaft aufgelöst werden muss, kommt es häufig zu einem Teilungsversteigerungsverfahren. Die anwaltliche Vertretung in einem solchen Verfahren kann teuer werden. Doch wie genau berechnet sich die Vergütung des Anwalts? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Beschluss vom 2. Juli 2025 (Az.: V ZB 63/23) klargestellt, dass der Gegenstandswert nicht dem gesamten Wert der Immobilie entspricht, sondern sich nach dem Anteil des Beteiligten am Versteigerungsgegenstand richtet.
So wird der Gegenstandswert ermittelt
Der BGH hat entschieden, dass sich die anwaltliche Vergütung im Teilungsversteigerungsverfahren nach §26 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) richtet. Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Grundlage ist der Anteil am Versteigerungsgegenstand: Nicht der gesamte Verkehrswert der Immobilie ist maßgeblich, sondern der Anteil des jeweiligen Beteiligten am Gegenstand der Versteigerung.
- Verkehrswert ist entscheidend: Der Wert des Gegenstands der Versteigerung entspricht dem gerichtlich festgesetzten Verkehrswert des zu versteigernden Grundbesitzes (§74a Abs. 5 ZVG).
- Gesonderte Bewertung von Erb- und Miteigentumsanteilen: Wenn eine Partei, wie im vorliegenden Fall, sowohl einen direkten Miteigentumsanteil als auch einen Anteil an einer Erbengemeinschaft hält, werden diese Anteile gesondert ermittelt und addiert.
Der Fall: Miteigentum und Erbengemeinschaft
Im vorliegenden Fall war eine Beteiligte sowohl direkt als Miteigentümerin an einem Grundstück beteiligt als auch Mitglied einer Erbengemeinschaft, die einen weiteren Miteigentumsanteil hielt. Der BGH stellte fest, dass sich der Gegenstandswert für die anwaltliche Vertretung aus der Summe beider Anteile ergibt.
Der Anwalt der Gegenseite vertrat eine Erbteilserwerberin. Für diese wurde ein Gegenstandswert festgesetzt, der dem hälftigen Anteil der Erbengemeinschaft am Miteigentumsanteil entsprach, da sie einen von zwei Miterben ersetzte.
Was bedeutet das für die Praxis?
Dieses Urteil schafft wichtige Klarheit für alle, die an einer Teilungsversteigerung beteiligt sind.
- Faire Kostenverteilung: Die anwaltliche Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Anteil, um eine faire Kostenverteilung zu gewährleisten.
- Eindeutigkeit im Verfahren: Das Urteil stellt sicher, dass die Berechnung der Anwaltskosten nach klaren und nachvollziehbaren Kriterien erfolgt.
- Frühzeitige Klärung des Werts: Für alle Beteiligten ist es ratsam, den Gegenstandswert frühzeitig zu klären, um das Kostenrisiko besser einschätzen zu können.
Quellenangabe:
BGH, Beschluss vom 02.07.2025, Az.: V ZB 63/23.§26,§33 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), §74a Abs. 5 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG).
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