Grundbuchänderung nach Tod eines GbR-Gesellschafters: OLG München verlangt Gesellschaftsvertrag
Bei der Eintragung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) im Grundbuch können nach dem Tod eines Gesellschafters rechtliche Unsicherheiten entstehen. In einem aktuellen Fall hat das Oberlandesgericht (OLG) München mit Beschluss vom 5. Mai 2025 (Az. 34 Wx 93/25 e) entschieden, dass zur Grundbuchberichtigung zwingend der Gesellschaftsvertrag vorgelegt werden muss.
Hintergrund des Falls
Die GbR bestand aus den Gesellschaftern G und H, die als Eigentümer einer Immobilie im Grundbuch eingetragen waren. Nach dem Tod von G, dessen Alleinerbin seine Ehefrau S wurde, meldeten H und S die GbR zum Gesellschaftsregister an und beantragten eine Berichtigung des Grundbuchs – einschließlich der Eintragung der Erbfolge.
Das Grundbuchamt verlangte jedoch die Vorlage des Gesellschaftsvertrags, um zu prüfen, ob darin eine Nachfolgeklausel enthalten ist, die die Übertragung des Gesellschaftsanteils ohne weitere Nachweise rechtfertigen könnte.
Entscheidung des OLG München
Das OLG München bestätigte diese Auffassung und entschied, dass die Nachfolgeregelung aus dem Gesellschaftsvertrag nachgewiesen werden muss, bevor eine Änderung des Grundbuchs erfolgen kann. Dies dient dazu, sicherzustellen, dass die Gesellschafterstellung des verstorbenen G tatsächlich gemäß den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben auf S als Erbin übergegangen ist.
Konsequenzen für Praxis und Rechtssicherheit
Die Entscheidung des OLG München verdeutlicht die Bedeutung des Gesellschaftsvertrags für die Grundbuchberichtigung:
- Prüfung der Nachfolgeregelung: Ohne eine klare Nachfolgeklausel kann es zu Verzögerungen oder rechtlichen Problemen bei der Eintragung kommen.
- Notwendigkeit einer eindeutigen Regelung: GbR-Gesellschafter sollten bereits bei Gründung der Gesellschaft festlegen, wie im Todesfall eines Gesellschafters verfahren wird.
- Rechtssicherheit für Erben und Gesellschafter: Durch die Vorlage des Gesellschaftsvertrags kann der Eigentumsübergang rechtlich sauber dokumentiert und ohne spätere Streitigkeiten abgewickelt werden.
Fazit
Die Entscheidung des OLG München macht deutlich, dass GbR-Gesellschafter klare Nachfolgeklauseln im Gesellschaftsvertrag festlegen sollten, um Probleme bei der Grundbuchberichtigung zu vermeiden. Erben und verbleibende Gesellschafter sollten sich frühzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzen und gegebenenfalls fachkundige Beratung in Anspruch nehmen.
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