Grunderwerbsteuer: Befreiung bei Übertragung von Nachlassgrundstücken auf Personengesellschaft
Die Übertragung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks auf Miterben zur Teilung des Nachlasses ($\S 3$ Nr. 3 GrEStG) ist grundsätzlich von der Grunderwerbsteuer (GrESt) befreit. Diese Befreiung gilt auch, wenn das Grundstück auf eine Personengesellschaft (z.B. eine GbR) übertragen wird.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem Urteil vom 4. Juni 2025 (Az.: II R 42/21) die Voraussetzungen für die Gewährung dieser Steuerbefreiung konkretisiert und eine wichtige Behaltensfrist bestätigt.
I. Anteilsweise Steuerbefreiung für die Personengesellschaft
Der BFH stellte klar, dass die Steuerbefreiung auch dann greift, wenn die erwerbende Personengesellschaft (GbR) nicht Miterbin ist.
- Rechtsgedanke der $\S\S 5$ und $6$ GrEStG: Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft ist zu dem Anteil von der GrESt befreit, zu dem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist.
- Maßnahme zur Auseinandersetzung: Die Übertragung stellt eine Maßnahme zur Auseinandersetzung des Nachlasses dar, auch wenn die Erbengemeinschaft hinsichtlich anderer Flurstücke fortbesteht.
II. Die 5-Jahres-Frist als Steuerfalle
Die Steuerbefreiung ist an eine wichtige Bedingung geknüpft, die die Kontinuität der Beteiligungsverhältnisse sichert:
- Verringerung des Anteils: Die Steuerbefreiung entfällt ($\S 5$ Abs. 3 GrEStG analog), soweit sich der Anteil des Miterben am Vermögen der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks auf diese vermindert.
- Folge: Im vorliegenden Fall entfiel die Befreiung anteilig, da der Miterbe seinen Beteiligungsanteil an der GbR zugunsten eines anderen Gesellschafters gemindert hatte.
III. Fazit und Praxishinweis
Die Übertragung eines Grundstücks von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft ist ein komplexer Vorgang.
- Vorsicht bei Strukturänderung: Jede Reduzierung der Beteiligungsquote eines Miterben an der Personengesellschaft innerhalb der Fünfjahresfrist (für Vorgänge ab 1.7.2021: zehn Jahre) gefährdet die ursprüngliche Steuerbefreiung.
- Quotenkonstanz wahren: Die Geltung des $\S 3$ Nr. 3 GrEStG setzt die Quotenkonstanz des begünstigten Miterben an der erwerbenden Gesellschaft voraus.
Quellenangabe:
BFH, Urteil vom 04.06.2025, Az.: II R 42/21 (Abruf-Nr. 250889).
$\S 3$ Nr. 3 Satz 1, $\S 5$ Abs. 3, $\S 6$ Abs. 3 Satz 2 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG).
Quelle: Ausgabe 12 / 2025 | Seite 291 | ID 50620332.
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