Grundsteuererklärung Erbe: Zweifel am Bodenrichtwert im Landschaftsschutzgebiet

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Grundsteuerwert im Erbfall: Ernstliche Zweifel an der Bewertung von Grundstücken im Landschaftsschutzgebiet

Viele Erben sehen sich mit der neuen Grundsteuererklärung konfrontiert. Dabei kann die Bewertung von geerbtem Grundbesitz zu Fragen führen, insbesondere wenn es sich um spezielle Lagen handelt. Das Finanzgericht Düsseldorf hat nun in einem Beschluss vom 9. Januar 2025 (Az.: 11 V 2128/24 A [BG]) ernstliche Zweifel daran geäußert, ob für die Ermittlung des Grundsteuerwerts eines Grundstücks, das in einem Landschaftsschutzgebiet liegt, der Bodenrichtwert für baureifes Land angesetzt werden darf.

Der Fall im Detail:

Das Gericht befasste sich mit dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Grundsteuerwertbescheids. Im Kern ging es darum, ob die Besonderheiten eines Grundstücks in einem Landschaftsschutzgebiet bei der Bewertung ausreichend berücksichtigt wurden. Die Finanzrichter stellten in ihrem Beschluss fest, dass es gewichtige Gründe für die Annahme gibt, dass die Bewertung des Grundstücks auf Basis des Bodenrichtwerts für baureifes Land fehlerhaft sein könnte.

Bedeutung für Erben:

Dieser Beschluss ist besonders für Erben relevant, die Grundstücke in Landschaftsschutzgebieten geerbt haben. Oftmals sind solche Grundstücke in ihrer Nutzung eingeschränkt, was sich auf ihren Wert auswirken kann. Die Annahme, dass der Wert solcher Grundstücke dem von uneingeschränkt bebaubaren Grundstücken entspricht, erscheint fragwürdig.

Was bedeutet das für die Grundsteuererklärung?

Auch wenn es sich hier um einen Beschluss im Rahmen eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung handelt, signalisiert die Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf, dass die Bewertung von Grundstücken in Landschaftsschutzgebieten möglicherweise neu überdacht werden muss. Erben, die solche Grundstücke geerbt haben und mit einem entsprechend hohen Grundsteuerwertbescheid konfrontiert sind, sollten die weitere Entwicklung aufmerksam verfolgen und gegebenenfalls Rechtsmittel prüfen.

Fazit:

Der Beschluss des FG Düsseldorf zeigt, dass die Bewertung von Grundstücken für die neue Grundsteuer nicht immer einfach ist und spezielle Lagen berücksichtigt werden müssen. Erben mit Grundbesitz in Landschaftsschutzgebieten sollten sich ihrer Rechte bewusst sein und gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen.

Quellenangabe:

Finanzgericht Düsseldorf, Beschluss vom 9.1.2025, Az.: 11 V 2128/24 A [BG]

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