Kontoauszüge nach dem Erbfall: Wie lange Banken Unterlagen aufbewahren (OLG Brandenburg 2026)

Wie lange können Erben Kontoauszüge anfordern? Das OLG Brandenburg bestätigt: Banken müssen Unterlagen meist nur 10 Jahre aufbewahren.

Nach einem Todesfall versuchen viele Erben, sich einen Überblick über die finanzielle Situation des Erblassers zu verschaffen. Dazu gehören insbesondere Kontoauszüge und Überweisungsbelege, etwa um mögliche Schenkungen, Vermögensverschiebungen oder Pflichtteilsergänzungsansprüche zu prüfen.

Doch wie lange können solche Unterlagen überhaupt bei der Bank angefordert werden? Mit dieser Frage hat sich das Oberlandesgericht Brandenburg beschäftigt.

Entscheidung des OLG Brandenburg: Zehnjährige Aufbewahrungsfrist

Das OLG Brandenburg stellte klar, dass Banken Kontoauszüge regelmäßig nur innerhalb einer Frist von zehn Jahren bereitstellen können. Der Grund liegt in den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Geschäftsunterlagen.

Für Bankunterlagen – etwa Kontoauszüge oder Überweisungsbelege – gelten die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs:

§ 257 HGB i.V.m. § 239 HGB\text{§ 257 HGB i.V.m. § 239 HGB}§ 257 HGB i.V.m. § 239 HGB

Diese verpflichten Unternehmen dazu, bestimmte Unterlagen für maximal zehn Jahre aufzubewahren. Nach Ablauf dieser Frist dürfen bzw. müssen die Unterlagen grundsätzlich gelöscht oder vernichtet werden.

Datenschutzrechtliche Grenzen

Neben dem Handelsrecht spielt auch das Datenschutzrecht eine Rolle. Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen personenbezogene Daten nicht unbegrenzt gespeichert werden.

Ist die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen, fehlt in der Regel eine rechtliche Grundlage für die weitere Speicherung. Die Folge:

Banken sind danach grundsätzlich verpflichtet, die entsprechenden Daten zu löschen.

Das bedeutet in der Praxis:
Wer ältere Kontoauszüge benötigt, hat häufig keine Möglichkeit mehr, diese über die Bank zu erhalten.

Bedeutung für Erben und Pflichtteilsberechtigte

Die Entscheidung ist insbesondere für Erben, Pflichtteilsberechtigte und Nachlassbeteiligte relevant.

In vielen Nachlasskonstellationen müssen frühere Kontobewegungen nachvollzogen werden, etwa um zu klären:

  • ob der Erblasser größere Schenkungen zu Lebzeiten vorgenommen hat
  • ob Vermögenswerte kurz vor dem Tod übertragen wurden
  • ob ein Pflichtteilsergänzungsanspruch bestehen könnte

Gerade Pflichtteilsansprüche können sich nach dem Gesetz auch auf Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall beziehen. Die Aufbewahrungsfrist der Banken deckt sich daher häufig mit diesem Zeitraum.

Problematisch wird es allerdings, wenn Vorgänge noch länger zurückliegen. Dann können wichtige Informationen möglicherweise nicht mehr beschafft werden.

Praktischer Hinweis für Erben

Nach einem Erbfall empfiehlt es sich, möglichst frühzeitig Kontounterlagen anzufordern. Je länger gewartet wird, desto größer ist das Risiko, dass bestimmte Daten bereits gelöscht wurden.

Insbesondere sollten Erben prüfen:

  • welche Bankverbindungen der Verstorbene hatte
  • welche Kontoauszüge der letzten Jahre relevant sein könnten
  • ob Unterlagen möglicherweise noch im Nachlass selbst vorhanden sind

Eine frühzeitige rechtliche Beratung kann helfen, Ansprüche im Zusammenhang mit Pflichtteil oder Schenkungen rechtzeitig zu prüfen und zu sichern.

Quellenangabe:

OLG Brandenburg, Beschluss vom 14.01.2026 – 3 W 123/25, BeckRS 2026, 1988.

Gesetzliche Grundlagen:
§ 257 HGB (Aufbewahrung von Unterlagen), § 239 HGB (Führung und Aufbewahrung von Handelsbüchern), Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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