Kosten bei Erledigung: Berücksichtigung eines materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs
In einem Gerichtsverfahren kann es vorkommen, dass sich der Rechtsstreit erledigt, bevor ein Urteil ergeht. Die Parteien erklären dann übereinstimmend die sogenannte Erledigung. Das Gericht muss in einem solchen Fall nur noch über die Kosten entscheiden. Das Kammergericht (KG) Berlin hat in einem Beschluss vom 11. März 2025 (Az.: 23 W 6/25) entschieden, dass es bei der Kostenentscheidung einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch berücksichtigen kann.
Der Fall: Auskunft wird erteilt, aber zu spät
Im vorliegenden Fall hatte ein Kläger eine Stufenklage auf Auskunft und Leistung erhoben. Im Laufe des Verfahrens erteilte der Beklagte die geforderte Auskunft, wodurch sich der Auskunftsantrag erledigte. Die Parteien erklärten daraufhin den Rechtsstreit für erledigt. Nun musste das Gericht entscheiden, wer die Kosten des Rechtsstreits tragen muss.
Die KG-Entscheidung: Der Zeitpunkt der Auskunft ist entscheidend
Das KG Berlin stellte fest, dass bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen (§ 91a ZPO) zu erfolgen hat.
- Berücksichtigung des materiell-rechtlichen Anspruchs: Das Gericht kann einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch bei der Kostenentscheidung berücksichtigen. Der Anspruch auf Auskunftserteilung ist nach Ende der Betreuung fällig.
- Verzug als Grund für Kostenerstattung: Da der Beklagte mit der geschuldeten Auskunft in Verzug geraten war, begründete dies einen materiell-rechtlichen Anspruch des Klägers auf Erstattung der Prozesskosten. Dieser Anspruch konnte bei der Kostenentscheidung berücksichtigt werden.
- Keine Erledigung, wenn Anspruch nie bestand: Das Gericht stellte klar, dass eine Erledigung nur dann vorliegt, wenn der Anspruch bei Klageerhebung tatsächlich bestand. Ergibt sich aus der nach Klageerhebung erteilten Auskunft, dass der Leistungsanspruch von Anfang an nicht bestand, liegt kein Fall der Erledigung vor.
Was bedeutet das für die Praxis?
Dieses Urteil gibt wichtige Hinweise für alle, die in Rechtsstreitigkeiten verwickelt sind.
- Rechtzeitige Auskunft ist entscheidend: Wer eine Auskunft schuldet, sollte diese fristgerecht erteilen. Andernfalls riskiert er, die Kosten eines Rechtsstreits tragen zu müssen, selbst wenn sich der Antrag später erledigt.
- Materiell-rechtlicher Anspruch beeinflusst die Kosten: Das Urteil zeigt, dass ein materiell-rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung, der aufgrund eines Verzugs entsteht, bei der Kostenentscheidung berücksichtigt werden kann.
- Verzug nach Ende der Betreuung: Die Pflicht eines Betreuers zur Schlussrechnungslegung wird nach Ende der Betreuung fällig. Gerät der Betreuer mit der Rechnungslegung in Verzug, kann dies zu einem Kostenerstattungsanspruch führen.
Quellenangabe:
KG, Beschluss vom 11.03.2025, Az.: 23 W 6/25, BeckRS 2025, 17682.§ 280, § 286, § 1872 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).§ 91a Zivilprozessordnung (ZPO).
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