Kostenfalle Pflichtteil: Anerkenntnis schützt nicht vor Kosten des Gutachtens

Ein AG-Urteil klärt: Wer im Pflichtteilsprozess erst nach Gutachten und Klageanerkennt, muss die Kosten für das selbständige Beweisverfahren tragen.

Wer als Erbe den Wert einer Nachlasssache bestreitet, muss unter Umständen die Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens tragen. Doch kann der Erbe die Kostentragung durch ein sofortiges Anerkenntnis der Zahlungspflicht vermeiden? Das Amtsgericht (AG) Krefeld hat in einem Urteil vom 18. Dezember 2024 (Az.: 7 C 180/24) entschieden, dass dies in der Regel nicht möglich ist.

Der Fall: Das Gutachten zwingt zur Zahlung

Ein Pflichtteilsberechtigter beantragte ein selbständiges Beweisverfahren, um den Wert einer Immobilie im Nachlass feststellen zu lassen. Die Erbin hatte die Höhe des Pflichtteilsanspruchs bis dahin bestritten. Nachdem das Gutachten vorlag, zahlte die Erbin den sich daraus ergebenden Pflichtteil. Um die Kosten des Gutachtens erstattet zu bekommen, verklagte der Pflichtteilsberechtigte die Erbin auf Feststellung, dass sie zur Zahlung verpflichtet war. Die Erbin erkannte den Anspruch sofort an.

Die AG-Entscheidung: Veranlassung zur Klage gegeben

Das AG Krefeld verurteilte die Erbin zur Tragung der Kosten des Rechtsstreits und des Beweisverfahrens.

  1. Kein sofortiges Anerkenntnis: Ein sofortiges Anerkenntnis nach $\S 93$ ZPO, das den Beklagten von den Kosten befreit, kommt nicht in Betracht, wenn der Beklagte zuvor Veranlassung zur Klage gegeben hatte.
  2. Veranlassung durch Bestreiten: Das Gericht wertete das Bestreiten des Anspruchs der Erbin und das Zuwarten bis zur Vorlage des Sachverständigengutachtens als klare Veranlassung zur Klage.  Die Erbin hätte den Anspruch vorher anerkennen müssen.
  3. Zusammenhang der Verfahren: Die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens und der nachfolgenden Klage stehen in einem engen sachlichen Zusammenhang und fallen dem Erben zur Last.

Was bedeutet das für die Praxis?

Dieses Urteil gibt wichtige Hinweise für Erben und Pflichtteilsberechtigte.

  • Bestreiten hat seinen Preis: Wer als Erbe den Wert einer Nachlasssache bestreitet, trägt das Risiko, die Kosten für die gerichtliche Wertermittlung zahlen zu müssen.
  • Keine Flucht vor den Kosten: Ein sofortiges Anerkenntnis im Klageverfahren ist kein geeignetes Mittel, um sich den Kosten eines Rechtsstreits zu entziehen, der durch das vorherige Bestreiten des Anspruchs ausgelöst wurde.

Quellenangabe:

AG Krefeld, Anerkenntnisurteil vom 18.12.2024, Az.: 7 C 180/24, BeckRS 2024, 46190.

$\S\S 2314, 2303$ Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

$\S\S 91, 93, 494a$ Zivilprozessordnung (ZPO).

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