Neues Namensrecht: Echte Doppelnamen für Familien sind jetzt möglich!
Ab dem 1. Mai 2025 tritt in Deutschland ein neues Namensrecht in Kraft, das Familien mehr Freiheiten bei der Namenswahl gibt. Die zentrale Neuerung ist die Einführung von echten Doppelnamen für Ehepaare und Kinder.
Echte Doppelnamen für Ehepaare und Kinder
Bisher war es nur einem Ehepartner erlaubt, einen Doppelnamen zu führen. Das ändert sich nun:
- Ehepaare können Doppelnamen als Ehenamen wählen. Ein Ehename kann sich aus den beiden Familiennamen zusammensetzen, beispielsweise "Arnheim-Bauer" oder "Bauer-Arnheim". Sie können dabei selbst entscheiden, ob sie einen Bindestrich verwenden möchten oder nicht.
- Kinder können Doppelnamen der Eltern erhalten. Auch Kinder können einen aus den Familiennamen beider Elternteile zusammengesetzten Doppelnamen erhalten. Dies ist auch dann möglich, wenn die Eltern selbst keinen Doppelnamen führen oder nicht verheiratet sind.
Die Neuregelung gilt nicht nur für zukünftige Eheschließungen und Geburten. Auch bestehende Ehen und bereits geborene Kinder können nachträglich einen Doppelnamen erhalten.
Erleichterungen bei Namensänderungen
Das neue Namensrecht vereinfacht auch Namensänderungen in schwierigen familiären Situationen:
- Stiefkinder: Trägt ein Kind den Namen eines Stiefelternteils, kann diese Namensänderung nun leichter rückgängig gemacht werden, wenn die Ehe des leiblichen Elternteils mit dem Stiefelternteil aufgelöst wird oder das Kind nicht mehr im Haushalt der Stieffamilie lebt.
- Scheidungskinder: Ein Kind, das bei einem geschiedenen Elternteil lebt, dessen Namen es trägt, kann dessen neuen Familiennamen annehmen, wenn dieser seinen alten Ehenamen abgelegt hat. Bei Kindern ab fünf Jahren ist eine Einwilligung des Kindes erforderlich.
Das neue Namensrecht bietet Familien damit mehr Flexibilität und die Möglichkeit, ihre Identität im Namen besser abzubühren.
Quellenangabe:
Pressemitteilung Nr. 13/2025 vom 29. April 2025, zum Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts.
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